Ich habe mich wegen des geplanten Kulturgutschutzgesetzes hier angemeldet, weil ich sehe, dass hier viele Mitglieder sind, die verstanden haben, worum es geht.
Als unglücklich empfinde ich, dass in den Medien nur die Konsequenzen für den Kunstmarkt aufgegriffen wurden, dabei betrifft es doch so viele mehr.
Ich schreibe daher gerade die überregionalen Printmedien an (FAZ, Welt, Spiegel etc.), um diese darauf hinzuweisen.
Hier der Text:
"Guten Abend
Das Thema "neues Kulturgutschutzrecht" wurde im Juli berechtigterweise von allen wichtigen Printmedien aufgenommen. Es wurde dabei aber ausschließlich der Kunstmarkt reflektiert.
Dabei wird aber das Wesentliche übersehen, denn bisher empfindet der Leser, dass nur ein kleiner elitärer Zirkel von renommierten Künstlern und international agierenden Galeristen davon betroffen ist. Und da hält sich die Betroffenheit wahrscheinlich eher in Grenzen.
Tatsächlich greift dieser Entwurf viel viel tiefer und betrifft Millionen Bundesbürger und die meisten ahnen noch nicht einmal, was auf sie zukommt..
Die in diesem Entwurf angestrebte Nachweispflicht wird generell alle Sammelartikel betreffen, die 100 Jahre oder älter sind (evtl. wird die Grenze sogar auf 70 Jahre herabgesetzt).
Das heißt, jeder der z. B. Münzen oder Briefmarken aus dem deutschen Kaiserreich sammelt, jeder der ein altes Klavier oder eine Nähmaschine der Jahrhundertwende besitzt, jeder der Oldtimer sammelt, altes Porzellan, altes Spielzeug, alte Bücher etc. etc. ist demnach verpflichtet, rückwirkend für 20 Jahre nachzuweisen, wo sich dieser Gegenstand befand.
All diese Sammelartikel fallen unter archäologisches Kulturgut, denn damit sind nach der UNESCO-Richtlinie generell Gegenstände von 100 Jahren und älter gemeint.
Besonders fatal an diesem Entwurf sind auch die verfassungs- und datenschutzwidrigen Konsequenzen.
So gilt z. B. die Beweisumkehr. Wenn also jemand aus dem Ausland behauptet, dieser Gegenstand ist durch Diebstahl oder Raubgrabung entwendet worden (was bei Münzen erst einmal prinzipiell möglich ist), dann ist der Besitzer in der Beweislast, indem er nachweist, wo sich dieser Gegenstand die letzten 20 Jahre befand. Dieses ist zu dokumentieren und den entsprechenden Behörden vorzulegen und zwar bereits umgehend bei Inkrafttreten des Gesetzes. Dieses ist natürlich so gut wie nie möglich, so dass sogar eine Enteignung droht !
Sollte ein Händler diese Auflagen nicht erfüllen können, sind Haftstrafen von bis zu 3 Jahren möglich. Das ist leider bitterer Ernst.
Ferner ist diese Dokumentation beim Verkauf vollständig dem Käufer auszuhändigen. Soweit zum Datenschutz.
Wenn die Behörden erfahren haben, dass jemand eventuell nicht gemeldetes Kulturgut bei sich zu Hause hat, ist es ihnen erlaubt, gegen die Unversehrtheit der Wohnung zu verstoßen, um 6 Uhr morgens zu klingeln, um die Bestände zu durchforsten (klingt jetzt erschreckend realistisch nach 1933).
Es wäre wichtig und auch für sehr viele Leser hochinteressant, auch von diesen Konsequenzen zu berichten. So ein Gesetz muss verhindert werden, denn das hat nichts mit einem demokratischen, freiheitlichen Staat zu tun."
Mit freundlichen Grüßen
Dr. André Hansen