Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Kulturgutschutzgesetz

Moderator: Numis-Student

Lemur
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Lemur » Sa 15.08.15 00:11

stampsdealer hat geschrieben::BIG: 23:55 Uhr, 17.003 Unterstützer!!!
Juppi! :angel:

Allerdings gehen mir langsam die Ideen aus wo ich noch Links setzten könnte.In einigen Fällen ist mir bereits jetzt erst im Nachhinein aufgefallen daß es Seiten waren die kaum "Traffic" hatten.

Das ist ohnehin Ameisenarbeit.Fast kein Feedback und selbst ein gut positionierter Link bringt mittlerweile nur noch ein oder zwei Mitzeichner.
...das ganze Mee`volle`´öme`.

stampsdealer
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von stampsdealer » Sa 15.08.15 00:26

Die Petiition läuft noch 17 Tage. In den meisten Bundesländern sind die Sommerschulferien vor Ablauf der Petition beendet.

Die Urlaubsheimkehrer bringen hoffentlich noch einen Schub an Unterzeichnungen.

stampsdealer
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von stampsdealer » Sa 15.08.15 03:04

Hoffentlich verhält sich die Moderation von Abgeordnetenwatch gnädig (Vier Wochen habe ich nicht pausiert.) und schaltet meinen Beitrag frei. Der Text mußte mächtig gekürzt werden, weil nur 2000 Zeichen möglich sind.

Befragt habe ich den Hamburger FDP-Bürgerschaftsabgeordneten Herrn Jens P. Meyer, zuständig für Kultur und Medien.


Sehr geehrter Herr Meyer,

meine Frage bezieht sich auf den Kulturgutschutzgesetzentwurf.

Es geht hier nicht nur um die ganz große Kunst, sondern um die Sorgen von Millionen Menschen, vom Bierkrugsammler angefangen, die Bewahrung rechtsstaatlicher Grundsätze, um Bürger-/Freiheitsrechte, um Datenschutz (rückwirkende Nachweispflicht, Beweistlastumkehr, Artikel 14 GG, Europäische Menschenrechtskonvention u. diesbezüglicher Rechtsprechung, Free Movements of Goods in der EU, die Einfuhr unter Berücksichtigung der Gesetze von 140 Staaten, Händler sollen 30 Jahre Daten aufbewahren, usw.).

Der Petitionstext von Frau Dr. Kampmann veranschaulicht die Probleme sehr gut.

https://www.openpetition.de/petition/on ... n-sammelns

Der Provenienznachweis (für Sammler 20 Jahre, für Händler 30 J.) stellt bei Münzen, bei denen es sich in der Regel um ein serielles Massengut handelt (leider nicht gesondert berücksichtigt), eine unrealistische Forderung dar.

Die Altersgrenze von 100 Jahren und die Wertgrenze von 100 EUR eignen sicht nicht zur Unterscheidung von archäologischen und "wertlosen" Objekten.

Die numismatische Wissenschaft hat in sehr großem Umfang von Sammlern und Händlern profitiert. Diese haben haben einige populärwissenschaftliche Bücher verfasst und erhebliche Spenden geleistet.

Hinsichtlich staatlicher Kulturguthüter möchte ich zu der Betrachtung
des Archäologenberufes von Raimund Karl verlinken.

http://archaeologik.blogspot.pt/2014/09 ... n-die.html

Ein Gesetz in dieser Form wirkt kontraproduktiv, kriminalisiert Sammler und Händler. Die Rechtsprobleme veranschaulicht RA Joachim Walser .

http://www.muenzenwoche.de/de/News/4?&id=3566

Hinsichtlich der Präambel, wo die Terrorismusfinanzierung als Begründung herhalten muß, überzeugt mich die Beweislage nicht.

Teilen Sie meine Bedenken? Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Beste Grüße

Jürgen Schmidt 12679 Berlin-Marzahn



Tweets

Jürgen Schmidt ‏@stampsdealer 18 Sek.Vor 18 Sekunden

#Kulturgutschutzgesetz die Frage an Jens P. Meyer vorab im Forum veröffentlicht
http://www.numismatikforum.de/viewtopic ... &start=585
@Jens_P_Meyer @solms @c_lindner


Tweets Tweets & Antworten Fotos & Videos

Jürgen Schmidt ‏@stampsdealer jetztvor 9 Sekunden

#Kulturgutschutzgesetz Frage an Jens P. Meyer vorab im Forum
http://www.numismatikforum.de/viewtopic ... 55#p450455
@KatjaSuding @ria_schroeder @fdphh @FDPHamburgMitte
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docisam
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von docisam » Sa 15.08.15 10:24

Guten Morgen,

von Frau Dr. Kampmann soll ich alle Kollegen grüßen:
... Und ich freue mich auch sehr, wie viele Menschen hier zusammenhalten, um etwas zu bewegen. Denn eines ist mir klar: Alleine hätte ich nie die geringste Aussicht gehabt, dass die Petition ein Erfolg wird. Nur wenn alle mitmachen, werden die Politiker aufmerksam.

Bitte danken Sie in meinem Namen den Kollegen aus dem Numismatik Forum für ihren Einsatz! Vielleicht erinnert sich ja noch der eine oder andere von ihnen an "Berenike";-)
Viele Grüße, schönes Wochenende,
Docisam

stampsdealer
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von stampsdealer » Sa 15.08.15 19:30

Also ich muß eine Wartepause einlegen. Diesen Monat bzw. vor Ablauf der Petition kann ich wohl kaum noch eine Frage bei Abgeordnetenwatch stellen. Ich werde meine Frage kurz vor Petitionsablauf (Sommerurlaubsheimkehrer werden diese dann hoffentlich lesen) versuchsweise nochmals stellen.

Ich werde also gewöhnliche Briefe an Politiker schicken müssen. Dabei ist die Öffentlichkeit ja auch wichtig.

Guten Tag Jürgen Schmidt,

vielen Dank für Ihre Nachricht an Jens P. Meyer (FDP) über abgeordnetenwatch.de.
Wir tun uns allerdings schwer Ihre Mail frei zu schalten, weil sie gegen den Moderations-Codex verstößt. Sie fällt in die Kategorie:

- unangemessen viele Fragen pro Fragesteller/in oder Abgeordneten

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf abgeordnetenwatch.de möglichst vielen Menschen die Möglichkeit geben wollen, Fragen zu stellen, ohne dass die Qualität der Moderation darunter leidet.
Das bedeutet, dass wir pro Fragesteller die Anzahl der Fragen entsprechend begrenzen müssen.

Wir werden Jens P. Meyer (FDP) Ihre Nachricht aber zur Kenntnisnahme weiterleiten (aus Datenschutzgründen ohne Ihre e-Mail-Adresse).

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und darauf, dass Sie abgeordnetenwatch.de weiterhin nutzen.

Wenn Sie Fragen zur Moderationsentscheidung haben, dann bitten wir um eine kurze Rückmeldung an moderation at abgeordnetenwatch. de (wegen SPAM-Schutz von mir geändert). Bitte verändern Sie dabei NICHT den Betreff und Ursprungstext der eMail, damit eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer Anfrage stattfinden kann.

Den Moderations-Codex finden Sie unter: http://www.abgeordnetenwatch.de/codex

Mit freundlichen Grüßen
Marie Berg
(abgeordnetenwatch.de)

hast70
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von hast70 » So 16.08.15 10:48

Ich habe das Gefühl, dass das große Übel uns noch bevorsteht.
Dieser "Vormarsch" von Grütters & Co dient doch nur, um festzustellen, wo der Widerstand zu erwarten ist und wie groß dieser ist. Die vorangegangenen 39 Seiten zeigen eindrucksvoll, was da alles schief läuft. Jetzt können sich die Kulturmillitaristen gut vorbereiten auf den 2. Angriff - und der wird "Hand & Fuß" haben.
Da werden noch ein paar Gesetze und Vorschriften so zu ändern sein, das spätere Enteignungen "rechtskonform" sind - wir leben ja schließlich in einem "RECHTSSTAAT".
Z.Zt. bereiten sich die Parteien auf die nächste Bundestagswahl vor (zumindest reden sie davon). Zeitnah nach dieser Wahl kommt der 2. (und bessere) Versuch!!! Weil wir bis zur darauffolgenden Wahl wieder alles vergessen haben (deutsche Mentalität). Unsere machtbesessene Pfarrerstochter ist doch nicht blöd ...
Vor dem 2. Versuch habe ich richtig Angst!!!

Viele Grüße
Steffen

stampsdealer
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von stampsdealer » So 16.08.15 16:33

16:30 Uhr 11.402 nationale Unterschriften. Jetzt steht nicht mehr 9%, sondern 10%.

Wenn mit einem zweiten Versuch gerechnet wird, müssen wir alle auch umso besser werden, unsere Arbeit machen.

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von nsw-leipzig » So 16.08.15 21:32

Ich habe mich wegen des geplanten Kulturgutschutzgesetzes hier angemeldet, weil ich sehe, dass hier viele Mitglieder sind, die verstanden haben, worum es geht. :D

Als unglücklich empfinde ich, dass in den Medien nur die Konsequenzen für den Kunstmarkt aufgegriffen wurden, dabei betrifft es doch so viele mehr.


Ich schreibe daher gerade die überregionalen Printmedien an (FAZ, Welt, Spiegel etc.), um diese darauf hinzuweisen.

Hier der Text:
"Guten Abend
Das Thema "neues Kulturgutschutzrecht" wurde im Juli berechtigterweise von allen wichtigen Printmedien aufgenommen. Es wurde dabei aber ausschließlich der Kunstmarkt reflektiert.

Dabei wird aber das Wesentliche übersehen, denn bisher empfindet der Leser, dass nur ein kleiner elitärer Zirkel von renommierten Künstlern und international agierenden Galeristen davon betroffen ist. Und da hält sich die Betroffenheit wahrscheinlich eher in Grenzen.

Tatsächlich greift dieser Entwurf viel viel tiefer und betrifft Millionen Bundesbürger und die meisten ahnen noch nicht einmal, was auf sie zukommt..
Die in diesem Entwurf angestrebte Nachweispflicht wird generell alle Sammelartikel betreffen, die 100 Jahre oder älter sind (evtl. wird die Grenze sogar auf 70 Jahre herabgesetzt).
Das heißt, jeder der z. B. Münzen oder Briefmarken aus dem deutschen Kaiserreich sammelt, jeder der ein altes Klavier oder eine Nähmaschine der Jahrhundertwende besitzt, jeder der Oldtimer sammelt, altes Porzellan, altes Spielzeug, alte Bücher etc. etc. ist demnach verpflichtet, rückwirkend für 20 Jahre nachzuweisen, wo sich dieser Gegenstand befand.
All diese Sammelartikel fallen unter archäologisches Kulturgut, denn damit sind nach der UNESCO-Richtlinie generell Gegenstände von 100 Jahren und älter gemeint.

Besonders fatal an diesem Entwurf sind auch die verfassungs- und datenschutzwidrigen Konsequenzen.
So gilt z. B. die Beweisumkehr. Wenn also jemand aus dem Ausland behauptet, dieser Gegenstand ist durch Diebstahl oder Raubgrabung entwendet worden (was bei Münzen erst einmal prinzipiell möglich ist), dann ist der Besitzer in der Beweislast, indem er nachweist, wo sich dieser Gegenstand die letzten 20 Jahre befand. Dieses ist zu dokumentieren und den entsprechenden Behörden vorzulegen und zwar bereits umgehend bei Inkrafttreten des Gesetzes. Dieses ist natürlich so gut wie nie möglich, so dass sogar eine Enteignung droht !

Sollte ein Händler diese Auflagen nicht erfüllen können, sind Haftstrafen von bis zu 3 Jahren möglich. Das ist leider bitterer Ernst.

Ferner ist diese Dokumentation beim Verkauf vollständig dem Käufer auszuhändigen. Soweit zum Datenschutz.

Wenn die Behörden erfahren haben, dass jemand eventuell nicht gemeldetes Kulturgut bei sich zu Hause hat, ist es ihnen erlaubt, gegen die Unversehrtheit der Wohnung zu verstoßen, um 6 Uhr morgens zu klingeln, um die Bestände zu durchforsten (klingt jetzt erschreckend realistisch nach 1933).

Es wäre wichtig und auch für sehr viele Leser hochinteressant, auch von diesen Konsequenzen zu berichten. So ein Gesetz muss verhindert werden, denn das hat nichts mit einem demokratischen, freiheitlichen Staat zu tun."


Mit freundlichen Grüßen

Dr. André Hansen
Zuletzt geändert von nsw-leipzig am So 16.08.15 21:43, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Erro » So 16.08.15 21:38

Hallo,
der Brief gefällt mir sehr gut. Und vor allem:
Herzlich willkommen - wir benötigen jeden Mitstreiter.
:-)
"Töte mir den letzten Nerv. Mit ihm alleine will ich auch nicht mehr leben." (Walter Moers)
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Welt ist ein unerschöpfliches Deppenlager.

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von nsw-leipzig » So 16.08.15 21:42

Danke Erro :D

Ich hoffe, dass sich irgendeine der von mir kontaktierten Medien regt und nochmal eine profundere Darstellung liefert.

Grüße

Dr. André Hansen

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von ischbierra » So 16.08.15 21:53

Hallo Andrè,
willkommen im Forum. Hier wird der Gesetzesentwurf ausgiebig diskutiert, und es gibt eine ganze Menge rühriger Leute, die sich ein Bein für die Petition von Ursula Kampmann ausreißen. Das ist ausgesprochen löblich. Danke auch für Deinen Brief.
Gruß ischbierra

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von ChKy » So 16.08.15 22:01

Hallo Andre.

Schön das Du es hierher geschafft hast :D Kenne Dich flüchtig aus der eBucht.
cogito ergo sum

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von stampsdealer » So 16.08.15 22:12

Hallo André,

ein wirklich gelungener Text.

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Mynter » Mo 17.08.15 00:02

nsw-leipzig hat geschrieben:Ich habe mich wegen des geplanten Kulturgutschutzgesetzes hier angemeldet, weil ich sehe, dass hier viele Mitglieder sind, die verstanden haben, worum es geht. :D

Als unglücklich empfinde ich, dass in den Medien nur die Konsequenzen für den Kunstmarkt aufgegriffen wurden, dabei betrifft es doch so viele mehr.


Ich schreibe daher gerade die überregionalen Printmedien an (FAZ, Welt, Spiegel etc.), um diese darauf hinzuweisen.

Hier der Text:
"Guten Abend
Das Thema "neues Kulturgutschutzrecht" wurde im Juli berechtigterweise von allen wichtigen Printmedien aufgenommen. Es wurde dabei aber ausschließlich der Kunstmarkt reflektiert.

Dabei wird aber das Wesentliche übersehen, denn bisher empfindet der Leser, dass nur ein kleiner elitärer Zirkel von renommierten Künstlern und international agierenden Galeristen davon betroffen ist. Und da hält sich die Betroffenheit wahrscheinlich eher in Grenzen.

Tatsächlich greift dieser Entwurf viel viel tiefer und betrifft Millionen Bundesbürger und die meisten ahnen noch nicht einmal, was auf sie zukommt..
Die in diesem Entwurf angestrebte Nachweispflicht wird generell alle Sammelartikel betreffen, die 100 Jahre oder älter sind (evtl. wird die Grenze sogar auf 70 Jahre herabgesetzt).
Das heißt, jeder der z. B. Münzen oder Briefmarken aus dem deutschen Kaiserreich sammelt, jeder der ein altes Klavier oder eine Nähmaschine der Jahrhundertwende besitzt, jeder der Oldtimer sammelt, altes Porzellan, altes Spielzeug, alte Bücher etc. etc. ist demnach verpflichtet, rückwirkend für 20 Jahre nachzuweisen, wo sich dieser Gegenstand befand.
All diese Sammelartikel fallen unter archäologisches Kulturgut, denn damit sind nach der UNESCO-Richtlinie generell Gegenstände von 100 Jahren und älter gemeint.

Besonders fatal an diesem Entwurf sind auch die verfassungs- und datenschutzwidrigen Konsequenzen.
So gilt z. B. die Beweisumkehr. Wenn also jemand aus dem Ausland behauptet, dieser Gegenstand ist durch Diebstahl oder Raubgrabung entwendet worden (was bei Münzen erst einmal prinzipiell möglich ist), dann ist der Besitzer in der Beweislast, indem er nachweist, wo sich dieser Gegenstand die letzten 20 Jahre befand. Dieses ist zu dokumentieren und den entsprechenden Behörden vorzulegen und zwar bereits umgehend bei Inkrafttreten des Gesetzes. Dieses ist natürlich so gut wie nie möglich, so dass sogar eine Enteignung droht !

Sollte ein Händler diese Auflagen nicht erfüllen können, sind Haftstrafen von bis zu 3 Jahren möglich. Das ist leider bitterer Ernst.

Ferner ist diese Dokumentation beim Verkauf vollständig dem Käufer auszuhändigen. Soweit zum Datenschutz.

Wenn die Behörden erfahren haben, dass jemand eventuell nicht gemeldetes Kulturgut bei sich zu Hause hat, ist es ihnen erlaubt, gegen die Unversehrtheit der Wohnung zu verstoßen, um 6 Uhr morgens zu klingeln, um die Bestände zu durchforsten (klingt jetzt erschreckend realistisch nach 1933).

Es wäre wichtig und auch für sehr viele Leser hochinteressant, auch von diesen Konsequenzen zu berichten. So ein Gesetz muss verhindert werden, denn das hat nichts mit einem demokratischen, freiheitlichen Staat zu tun."


Mit freundlichen Grüßen

Dr. André Hansen
Ein hervorragend formulierteer Brief. Bitte schicken Sie ihn, mit den entsprechenden Änderungen, über Abgeordnetenwatch auch an Bundestagsabgeordnete, die Ihnen wichtig erscheinen. Einige Mitglieder hier im Forum haben an Frau Grütters, Abgeordnete aus ihrem Bundesland, sowie Mitglieder relevanter Ausschüsse geschrieben. Je mehr Abgeordnte von uns hören, desto besser. Und die Medien könnte es sicher auch interesieren, wer antwortet - und wer dies nicht tut.
Grüsse, Mynter

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von nsw-leipzig » Mo 17.08.15 11:36

Vielen Dank für die positiven Rückmeldungen. Es ist sehr bewundernswert, welches Engagement hier von vielen an den Tag gelegt wird. Hut ab!

Ich habe heute die Redaktionen von plusminus, Monitor, WiSo, Markt (NDR) und m€x (hr-fernsehen) angeschrieben. Wer weiß, vielleicht springt ja jemand auf das Thema an. Ein Versuch ist es wert.

Ich schaue mal, welche Abgeordneten ich noch kontaktieren werde.

Grüße

Dr. André Hansen

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