Leicht korrigiert...nsw-leipzig hat geschrieben:wohl keine Satire?
Deutschland in naher Zukunft:
Aufgrund der alarmierenden Zunahme der Einbruchsdelikte und Diebstähle hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, zum 01.01.2016 das Gesetz der rückwirkenden Besitzdokumentation einzuführen. Dieses Gesetz gilt für sämtliche sich im Besitz befindliche Gegenstände ab einem Wert von 10 Euro. Es muss lückenlos dokumentiert werden, wo sich die Besitztümer seit Beginn der Herstellung befunden haben. Dieses ist durch notariell beglaubigte Rechnungen und Fotodokumente zu belegen.
Damit soll wie schon lange von der UNESCO und der EU gefordert, der rechtswidrige Erwerb von Hehlerware ("ist vom LKW gefallen") endgültig unterbunden werden. Auch finanzieren sich Terrorzellen in Deutschland zu einem nicht unerheblichen Teil durch Hehlerei.
Sollte im Streitfall ein Kläger an Sie herantreten und den Gegenstand als seinen Besitz deklarieren, so müssen Sie das Gegenteil beweisen, denn wir unterstellem dem Kläger kategorisch eine Rechtmäßigkeit seiner Forderung. Wenn Sie den rechtmäßigen Besitz nicht zweifelsfrei belegen, geht der Besitz automatisch an den Kläger über. Eventuell entstandene Unkosten sind in voller Höhe durch Sie zu tragen.
Ferner wird die Bundesregierung anhand der gemeldeten Besitztümer eine Vermögensschätzung durchführen. Sollten Sie wissentlich oder unwissentlich falsche oder fehlerhafte Angaben gemacht haben, sind Haftstrafen von bis zu 5 Jahren vorgesehen. Um eine korrekte Auflistung zu gewährleisten, sind dafür einzurichtende Behörden befugt, jederzeit und unangekündigt sich bewaffnet Zutritt zu Ihrer Wohnung zu verschaffen. Ein Schießbefehl bei Renitenz ist ausdrücklich genehmigt.
Anhand der Vermögensschätzung wird die Bundesregierung eine Griechenland-Sondersteuer auf Ihr Vermögen anwenden, um das 8. Hilfspaket zu finanzieren. Es sind pauschal 25 % des Vermögenswertes mit der nächsten Einkommenserklärung abzuführen.
