F-Stempel auf Münzen meines Eigentums- Hilfe gesucht
-
- Beiträge: 3063
- Registriert: Mo 03.06.13 21:07
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 16 Mal
Re: Beschlagnahmung von Münzen - Hilfe gesucht
Ich habe mit Ausdrucken aus dem Forum auch kein Problem und wünsche gutes Gelingen, viel Erfolg! Auch ist jederzeit die Weitergabe aller von mir verfaßten PN ´s meinerseits ausdrücklich gestattet. Ich stehe jederzeit Rede und Antwort. Bei etwaigen Rückfragen: Klarname und Kontaktdaten finden sich in meinem ebay-Rechtsimpressum unter dem nickname stampsdealer.
- Albert von Pietengau
- Beiträge: 729
- Registriert: So 19.05.13 19:58
- Wohnort: NRW (Raum K)
- Hat sich bedankt: 6 Mal
- Danksagung erhalten: 92 Mal
Re: Beschlagnahmung von Münzen - Hilfe gesucht
Schön! Vielleicht kommst Du ja doch noch zu Deinem Recht. Ich empfand auch die Formulierung "...dann wird über Sie eine Akte angelegt" als plumpen Einschüchterungsversuch.
Soweit ich mich erinnern kann, habe ich niemand beschimpft, und Lästern wird wohl noch erlaubt sein.
Viel Erfolg +
LG
Albert
Soweit ich mich erinnern kann, habe ich niemand beschimpft, und Lästern wird wohl noch erlaubt sein.

Viel Erfolg +
LG
Albert
DEUS UNUS EST (Meister Eckhart)
-
- Beiträge: 1185
- Registriert: Fr 12.12.08 23:31
- Hat sich bedankt: 9 Mal
- Danksagung erhalten: 5 Mal
Re: Beschlagnahmung von Münzen - Hilfe gesucht
Hallo. Nein, die PNs drucke ich nicht auch noch aus. Ich habe jetzt mit Forum und Schriftverkehr an die 100 Din A 4 Seiten. Hier im Forum alleine waren es schon 40-50 Seiten. Daher mache ich die Anzeige jetzt auch bei der Polizei und lasse die Blätter da, weil ich dann das teure Porto nicht bezahlen muß.
-
- Beiträge: 3063
- Registriert: Mo 03.06.13 21:07
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 16 Mal
Re: Beschlagnahmung von Münzen - Hilfe gesucht
Hermes-Paket kostet bei Verwendung von Online-Paketschein EUR 4,50. Der DIN A4-Blatt-Stapel fällt unter die Abmessungen für diese Preisklasse. Pappe aus dem eigenen Altpapier, Paketklebeband und fertig. Zustellnachweis, tracking number im Internet. Wenn kein Paketschein im Hause, dann gewöhnlichen Ausdruck mit durchsichtigem Paketklebeband befestigen. Seit ca. zehn Jahren nutze ich diesen Anbieter und habe bisher null Sendungsverluste. Natürlich die Leute in H. in Zeiten von Sicherheit und Postkontrolle vorab über dieses Paket informieren.
Unterschiedliche Behörden und unterschiedliche Bundesländer und dann noch der Dienstweg. Da wähle ich doch lieber den direkt zuständigen Ansprechpartner STA in H. aus.
Wie auch immer, gehandelt werden sollte in Kürze, denn die Antragsfrist für einen Strafantrag beträgt nach § 77 b STGB nur drei Monate.
Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b)
4. Abschnitt - Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen (§§ 77 - 77e)
.
§ 77b
Antragsfrist.
(1) Eine Tat, die nur auf Antrag verfolgbar ist, wird nicht verfolgt, wenn der Antragsberechtigte es unterläßt, den Antrag bis zum Ablauf einer Frist von drei Monaten zu stellen. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.
(2) Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Berechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt. Hängt die Verfolgbarkeit der Tat auch von einer Entscheidung über die Nichtigkeit oder Auflösung einer Ehe ab, so beginnt die Frist nicht vor Ablauf des Tages, an dem der Berechtigte von der Rechtskraft der Entscheidung Kenntnis erlangt. Für den Antrag des gesetzlichen Vertreters und des Sorgeberechtigten kommt es auf dessen Kenntnis an.
(3) Sind mehrere antragsberechtigt oder mehrere an der Tat beteiligt, so läuft die Frist für und gegen jeden gesondert.
(4) Ist durch Tod des Verletzten das Antragsrecht auf Angehörige übergegangen, so endet die Frist frühestens drei Monate und spätestens sechs Monate nach dem Tod des Verletzten.
(5) Der Lauf der Frist ruht, wenn ein Antrag auf Durchführung eines Sühneversuchs gemäß § 380 der Strafprozeßordnung bei der Vergleichsbehörde eingeht, bis zur Ausstellung der Bescheinigung nach § 380 Abs. 1 Satz 3 der Strafprozeßordnung.
.
Fassung aufgrund des Ersten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (1. Justizmodernisierungsgesetz) vom 24.08.2004 (PDF-Format BGBl. I S. 2198) m.W.v. 01.09.2004.
Unterschiedliche Behörden und unterschiedliche Bundesländer und dann noch der Dienstweg. Da wähle ich doch lieber den direkt zuständigen Ansprechpartner STA in H. aus.
Wie auch immer, gehandelt werden sollte in Kürze, denn die Antragsfrist für einen Strafantrag beträgt nach § 77 b STGB nur drei Monate.
Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b)
4. Abschnitt - Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen (§§ 77 - 77e)
.
§ 77b
Antragsfrist.
(1) Eine Tat, die nur auf Antrag verfolgbar ist, wird nicht verfolgt, wenn der Antragsberechtigte es unterläßt, den Antrag bis zum Ablauf einer Frist von drei Monaten zu stellen. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.
(2) Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Berechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt. Hängt die Verfolgbarkeit der Tat auch von einer Entscheidung über die Nichtigkeit oder Auflösung einer Ehe ab, so beginnt die Frist nicht vor Ablauf des Tages, an dem der Berechtigte von der Rechtskraft der Entscheidung Kenntnis erlangt. Für den Antrag des gesetzlichen Vertreters und des Sorgeberechtigten kommt es auf dessen Kenntnis an.
(3) Sind mehrere antragsberechtigt oder mehrere an der Tat beteiligt, so läuft die Frist für und gegen jeden gesondert.
(4) Ist durch Tod des Verletzten das Antragsrecht auf Angehörige übergegangen, so endet die Frist frühestens drei Monate und spätestens sechs Monate nach dem Tod des Verletzten.
(5) Der Lauf der Frist ruht, wenn ein Antrag auf Durchführung eines Sühneversuchs gemäß § 380 der Strafprozeßordnung bei der Vergleichsbehörde eingeht, bis zur Ausstellung der Bescheinigung nach § 380 Abs. 1 Satz 3 der Strafprozeßordnung.
.
Fassung aufgrund des Ersten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (1. Justizmodernisierungsgesetz) vom 24.08.2004 (PDF-Format BGBl. I S. 2198) m.W.v. 01.09.2004.
-
- Beiträge: 1185
- Registriert: Fr 12.12.08 23:31
- Hat sich bedankt: 9 Mal
- Danksagung erhalten: 5 Mal
Re: Beschlagnahmung von Münzen - Hilfe gesucht
Die Polizei hat meinen Antrag heute nicht angenommen und mich für morgen wieder eingeladen, damit ich mich beraten lassen kann.
Man sagte mir, daß es sich nur um einfache Sachbeschädigung handelt. Das wäre dann ein Antragsdelikt.
Ich solle mit solchen Sachen zu einem Anwalt gehen.
Ich habe dann gesagt, dass ich das ganze dann selbst nach Hannover schicke zur Staatsanwalt, da hat der Polizist gesagt, dass es nichts bringt, weil wir Staatsanwaltschaft Verden sind und der Dienstweg eingehalten werden muß.
Bitte jetzt nicht mich zerfleischen, aber genauso ist es heute gelaufen.
Man sagte mir, daß es sich nur um einfache Sachbeschädigung handelt. Das wäre dann ein Antragsdelikt.
Ich solle mit solchen Sachen zu einem Anwalt gehen.
Ich habe dann gesagt, dass ich das ganze dann selbst nach Hannover schicke zur Staatsanwalt, da hat der Polizist gesagt, dass es nichts bringt, weil wir Staatsanwaltschaft Verden sind und der Dienstweg eingehalten werden muß.
Bitte jetzt nicht mich zerfleischen, aber genauso ist es heute gelaufen.
-
- Beiträge: 3063
- Registriert: Mo 03.06.13 21:07
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 16 Mal
Re: Beschlagnahmung von Münzen - Hilfe gesucht
Ich würde nochmals direkten Kontakt mit der STA Hannover aufnehmen. Auch kann man den Strafantrag an die STA Verden richten, also in den Briefkasten des Amtsgerichts oder der STA einwerfen. Die STA Verden prüft dann, ob der Strafantrag an die Kollegen in Hannover weitergegeben werden soll. Ich habe auch schon einmal einen Beschuldigten in Mainz gehabt und mich an die STA meines Wohnortes gewendet. Ein örtlicher Staatsanwalt befaßte sich zunächst mit dem Fall und antwortete mir.
-
- Beiträge: 1185
- Registriert: Fr 12.12.08 23:31
- Hat sich bedankt: 9 Mal
- Danksagung erhalten: 5 Mal
Re: Beschlagnahmung von Münzen - Hilfe gesucht
Guten Morgen.
Ich war gerade 1 Stunde bei der Polizei.
Die Sache wurde vom Chef persönlich angenommen und Anzeige ist erstattet.
Ich konnte verständlich erklären, worum es geht, habe Fragen beantwortet und Ausdrucke als Nachweise gezeigt.
Man hat sich intensiv und ehrlich mit der Sache beschäftigt.
Die beschädigten Münzen habe ich als Beweisstücke zur Verfügung gestellt.
Es lief alles sehr gut. Auch an den Einträgen zur Sache hier im Forum ist man interessiert.
In einigen Tagen wird man sich wieder bei mir melden und ich melde mich dann auch hier bei euch.
Ich war gerade 1 Stunde bei der Polizei.
Die Sache wurde vom Chef persönlich angenommen und Anzeige ist erstattet.
Ich konnte verständlich erklären, worum es geht, habe Fragen beantwortet und Ausdrucke als Nachweise gezeigt.
Man hat sich intensiv und ehrlich mit der Sache beschäftigt.
Die beschädigten Münzen habe ich als Beweisstücke zur Verfügung gestellt.
Es lief alles sehr gut. Auch an den Einträgen zur Sache hier im Forum ist man interessiert.
In einigen Tagen wird man sich wieder bei mir melden und ich melde mich dann auch hier bei euch.
- ischbierra
- Beiträge: 5875
- Registriert: Fr 11.12.09 00:39
- Wohnort: Dresden
- Hat sich bedankt: 3810 Mal
- Danksagung erhalten: 5896 Mal
Re: Beschlagnahmung von Münzen - Hilfe gesucht
Hallo Kay,
ich gratuliere - schön, daß Du Dich entschlossen hast Dich zu wehren. Meine Unterstützung hast Du.
Gruß ischbierra
ich gratuliere - schön, daß Du Dich entschlossen hast Dich zu wehren. Meine Unterstützung hast Du.
Gruß ischbierra
Re: Beschlagnahmung von Münzen - Hilfe gesucht
Vielleicht solltest du parallel eine zivile Schadensersatzklage einreichen. Einfach um zu verhindern das ein überbeschäftigter Staatsanwalt den 'Kleinkram' nach einigen Wochen einstellt. Nicht das der Glück hat und so ohne Strafe davon kommt, das würde ihn bestimmt noch bestärken mit der Zerstörung von Kulturgut weiterzumachen.
-
- Beiträge: 1185
- Registriert: Fr 12.12.08 23:31
- Hat sich bedankt: 9 Mal
- Danksagung erhalten: 5 Mal
Re: Beschlagnahmung von Münzen - Hilfe gesucht
Hallo Marc. Ist ja gut gemeint von dir, aber eine zivile Schadenersatzklage kostet mehrere hundert bis einige tausend Euro.
Woher soll ich das aufbringen, wenn für mich mir schon 200 Euro Selbstbeteiligung ein Vermögen bedeuten ?
Selbst wenn 3 oder 4 Leute angeboten haben, hier jeweils 50 Euro dazusteuern, sitze ich am Ende auf den Schulden.
Nur dass ich Münzen verkaufe, bedeutet ja nicht, dass ich deswegen wohlhabend bin.
Und die 55 Euro Rückzahlung an Dr.L , dazu die zurückerhaltenen Münzen, die nun Schrott sind, haben sich in der Haushaltskasse auch bemerkbar gemacht.
Mit so einem Betrag kauft man für die Familie für 3 Tage ein.
Woher soll ich das aufbringen, wenn für mich mir schon 200 Euro Selbstbeteiligung ein Vermögen bedeuten ?
Selbst wenn 3 oder 4 Leute angeboten haben, hier jeweils 50 Euro dazusteuern, sitze ich am Ende auf den Schulden.
Nur dass ich Münzen verkaufe, bedeutet ja nicht, dass ich deswegen wohlhabend bin.
Und die 55 Euro Rückzahlung an Dr.L , dazu die zurückerhaltenen Münzen, die nun Schrott sind, haben sich in der Haushaltskasse auch bemerkbar gemacht.
Mit so einem Betrag kauft man für die Familie für 3 Tage ein.
Zuletzt geändert von indiacoins am Mi 19.06.13 14:20, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Beiträge: 3063
- Registriert: Mo 03.06.13 21:07
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 16 Mal
Re: Beschlagnahmung von Münzen - Hilfe gesucht
Auch bei Privatklage Prozeßkostenhilfe möglich. Ich schicke eine PN.
-
- Beiträge: 1185
- Registriert: Fr 12.12.08 23:31
- Hat sich bedankt: 9 Mal
- Danksagung erhalten: 5 Mal
Re: Beschlagnahmung von Münzen - Hilfe gesucht
Ja für privat. Aber nicht für Gewerbe. Da habe ich mich schon längst erkundigt 

- Albert von Pietengau
- Beiträge: 729
- Registriert: So 19.05.13 19:58
- Wohnort: NRW (Raum K)
- Hat sich bedankt: 6 Mal
- Danksagung erhalten: 92 Mal
Re: Beschlagnahmung von Münzen - Hilfe gesucht
Hi IC,
vielen Dank für die schönen Münzen! Diese Stücke (unter der Lupe) zu betrachten, hat mir nicht nur gezeigt, dass sie allesamt das typische Bild einer stellenweise vorzüglichen Mittelalter-Münze aufweisen, sondern sie haben mir auch sehr viel Freude bereitet: die Feinheit der arabischen Schriftzeichen ist immer wieder verblüffend. Gerade der sechseckige Stern (Aleppo) wurde gerne kopiert bzw. modifiziert. Sollte es sich bei diesen Stücken um Fälschungen handeln, dann können diese nur zeitgenössisch sein. Aber wer weiß, vielleicht fälscht ein Fälschergenie Münzen, für die man keine 10 Euro bezahlt, und ich naiver Tropf kaufe diesen Schrott, ohne ihn chemisch untersuchen zu lassen.
Übrigens folgt noch eine ÜW: ich möchte den Genuss der Betrachtung nicht durch Schamgefühl trüben lassen.
LG
"Albert"
vielen Dank für die schönen Münzen! Diese Stücke (unter der Lupe) zu betrachten, hat mir nicht nur gezeigt, dass sie allesamt das typische Bild einer stellenweise vorzüglichen Mittelalter-Münze aufweisen, sondern sie haben mir auch sehr viel Freude bereitet: die Feinheit der arabischen Schriftzeichen ist immer wieder verblüffend. Gerade der sechseckige Stern (Aleppo) wurde gerne kopiert bzw. modifiziert. Sollte es sich bei diesen Stücken um Fälschungen handeln, dann können diese nur zeitgenössisch sein. Aber wer weiß, vielleicht fälscht ein Fälschergenie Münzen, für die man keine 10 Euro bezahlt, und ich naiver Tropf kaufe diesen Schrott, ohne ihn chemisch untersuchen zu lassen.


Übrigens folgt noch eine ÜW: ich möchte den Genuss der Betrachtung nicht durch Schamgefühl trüben lassen.

LG
"Albert"
DEUS UNUS EST (Meister Eckhart)
-
- Beiträge: 1185
- Registriert: Fr 12.12.08 23:31
- Hat sich bedankt: 9 Mal
- Danksagung erhalten: 5 Mal
Re: Beschlagnahmung von Münzen - Hilfe gesucht
Ja," Albert", vielen Dank für dein Urteil.
Darum sagte ich auch, auf Robert Tye kann man sich verlassen.
Er hat 40 Jahre Erfahrung, weltweit einen sehr guten Ruf und einige Auszeichnungen für sein Lebenswerk erhalten..
Seine besten Stück wurden vom Britischen Museum und vom Fitzwilliam- Museum gekauft und sind dort ausgestellt.
Und die übrigen weniger guten Stücke und doppelten Münzen kaufe ich seit ein paar Jahren.
Da nun so ziemlich alle seine Münzen schon in anderen Händen sind, wird es schwer werden, einen guten Händler wie ihn wieder zu finden.
Denn es gibt zwar viele andere gute und erfahrene Händler für Antikmünzen auf der Welt, aber leider verlangen die meisten, dass man immer eine bestimmte Menge an Münzen abnimmt, um einen guten Preis zu erhalten.
Da hat man mit einem Betrag bis maximal 800 Euro pro Monat keine Chance an ein gemischtes Los zu kommen.
Darum sagte ich auch, auf Robert Tye kann man sich verlassen.
Er hat 40 Jahre Erfahrung, weltweit einen sehr guten Ruf und einige Auszeichnungen für sein Lebenswerk erhalten..
Seine besten Stück wurden vom Britischen Museum und vom Fitzwilliam- Museum gekauft und sind dort ausgestellt.
Und die übrigen weniger guten Stücke und doppelten Münzen kaufe ich seit ein paar Jahren.
Da nun so ziemlich alle seine Münzen schon in anderen Händen sind, wird es schwer werden, einen guten Händler wie ihn wieder zu finden.
Denn es gibt zwar viele andere gute und erfahrene Händler für Antikmünzen auf der Welt, aber leider verlangen die meisten, dass man immer eine bestimmte Menge an Münzen abnimmt, um einen guten Preis zu erhalten.
Da hat man mit einem Betrag bis maximal 800 Euro pro Monat keine Chance an ein gemischtes Los zu kommen.
- Comthur
- Beiträge: 993
- Registriert: So 15.05.05 19:44
- Hat sich bedankt: 254 Mal
- Danksagung erhalten: 180 Mal
Re: Beschlagnahmung von Münzen - Hilfe gesucht
@indiacoins,
nun, den Verlauf der Ausführungen hier finde ich schon etwas seltsam ... erst eine "kleine Ameise", die sich nicht zu helfen weis. Ewiges hin und her ob überhaupt Anzeige erstattet werden soll (?!) ... Hilfsangebote für Rechtschutz , dann doch kein Rechtsschutz weil anderweitig benötigt (?!) nötig ; Strafantrag(!) - oder doch nur Anzeige(?) - sowieso kostenlos. Es geht plötzlich nur noch um Sachbeschädigung ; zu deutsch nur "nen Hemd auf`m A..." aber Gewerbetreibender der irgendwoher Münzen aufkauft obwohl selbst anscheinend keine Ahnung von der tieferen Thematik vorhanden zu sein scheint ... darüber hinaus fast am Verhungern... was ersteres wieder auszuschließen scheint.
Bin mal gespannt, ob da wirklich was in die Weege geleitet wurde ! Langsam kommen mir Zweifel.
Außerdem sollte man den Verlauf dieser Angelegenheit ab jetzt in einem Münzmagazin öffentlich machen. Jetzt mal ALLE Karten auf den Tisch !
nun, den Verlauf der Ausführungen hier finde ich schon etwas seltsam ... erst eine "kleine Ameise", die sich nicht zu helfen weis. Ewiges hin und her ob überhaupt Anzeige erstattet werden soll (?!) ... Hilfsangebote für Rechtschutz , dann doch kein Rechtsschutz weil anderweitig benötigt (?!) nötig ; Strafantrag(!) - oder doch nur Anzeige(?) - sowieso kostenlos. Es geht plötzlich nur noch um Sachbeschädigung ; zu deutsch nur "nen Hemd auf`m A..." aber Gewerbetreibender der irgendwoher Münzen aufkauft obwohl selbst anscheinend keine Ahnung von der tieferen Thematik vorhanden zu sein scheint ... darüber hinaus fast am Verhungern... was ersteres wieder auszuschließen scheint.
Bin mal gespannt, ob da wirklich was in die Weege geleitet wurde ! Langsam kommen mir Zweifel.
Außerdem sollte man den Verlauf dieser Angelegenheit ab jetzt in einem Münzmagazin öffentlich machen. Jetzt mal ALLE Karten auf den Tisch !
HONOR MAGRI JVDICIVM DILIGIT
-
- Vergleichbare Themen
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag
-
- 20 Antworten
- 3376 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Frage
-
- 88 Antworten
- 13166 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von tilos
-
- 10 Antworten
- 2577 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Lackland
-
- 2 Antworten
- 1281 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Pfennig 47,5
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder