Das grundsätzliche Problem ist, daß wirklich
fast überall (die seltenen positiven Ausnahmen wie die Aussagen der DNG wurden oben ja verlinkt) nur das
umgangssprachliche Verständnis von "Kulturgut" zugrundegelegt wird: also das von
einzigartigen (oder allenfalls in nur noch sehr wenigen Exemplaren existierenden - z.B. bei Druckgrafiken) Originalen, die demnach auch leicht individualisiert werden können: Es gibt eben nur
eine Sixtinische Madonna, nur
eine Originalpartitur von Beethovens Neunter, nur
ein "Original" von Hitlers Tagebüchern [oops, Späßchen am Rande

...], nur
einen Pergamon-Altar, und auch nur noch 'ne Handvoll von Gutenberg-Bibeln, Druckgrafiken/bibliophile Kostbarkeiten sind gewöhnlich durchnumeriert, ...
Daß manufakturmäßig/industriell erzeugte, deshalb naturgemäß stets gleichartig in riesigen Mengen reproduzierte und auch heute noch in großer Zahl vorhandene Objekte der Alltagskultur eben nach der "Logik" des KGSG z.B. der Himmelsscheibe von Nebra (an deren Charakter als einzigartiges - und von mir aus auch nazionales [BTW: haben sich die Schöpfer dieses Objektes ernstlich schon als "Deutsche" gefühlt?!

] - Kulturgut kein vernünftiger Mensch zweifeln wird!)
völlig gleichgestellt werden, ist eben
das Problem!
Um auf solchen undifferenzierten Unsinn zu kommen, muß man wohl wirklich Jurist sein...
