Steffl0815 hat geschrieben: ↑Sa 04.03.23 17:03
Finder mit „Genehmigung vorhanden“ auch die Genehmigung des Grundstückseigentümers.
Und selbst dann muss man es dem LDA melden - wenn man die Gesetzeslage befolgt.
Steffl0815 hat geschrieben: ↑Sa 04.03.23 17:03
In Bayern zum Beispiel läuft das momentan noch relativ entspannt. Ich habe noch keinen einzigen Fund abgegeben müssen (!)...
Ist das immer noch so?
Bisher galt doch in Bayern die "Hadrianische Teilung". Seit Mitte 2022 müsste aber doch auch in Bayern das neue "Schatzregal Gesetz" in Kraft getreten sein - wenn ich mich jetzt nicht ganz stark irre - nachdem Bayern das Ziel "freier Sondengänger" aus halb Europa Ziel geworden ist und sie den Raubgräbern nicht mehr Herr geworden sind?!?
Meines Wissens ist in Bayern nichts mehr "entspannt"
Nachtrag: "Lange Zeit galt in Bayern: Wird ein Bodenschatz entdeckt, gehört die eine Hälfte dem Finder, die andere dem Eigentümer des Grunds. Künftig ist das anders. Dann müssen archäologische Funde komplett dem Freistaat überlassen werden. Mit der Neuregelung will Bayern stärker gegen illegale Grabungen vorgehen. Während Archäologen die Pläne mehrheitlich loben, ist das Echo in der Sondengänger-Szene geteilt. Wir haben mit Vertretern beider Seiten gesprochen."
Die einen Seiten schreiben, dass der Landtag es beschlossen hat einzuführen (also noch nicht ratifiziert?). Auf anderen Seiten lese ich zukünftig gilt (bereits) das Schatzregal. Weiß jemand mehr - ist es nun nur beschlossen, dass es kommen soll - oder ist es bereits Gesetz?