Lieber Gingko,
ich muss mich entschuldigen. Beim Vorsteuerabzug hattest du mit der Verrechnung recht, was ich im Kopf hatte, war der Einbehalt der Mehrwertsteuer, wenn die Rechnung formal fehlerhaft ist und dadurch der Vorsteuerabzug in Frage steht. Dann darf der vorsteuerabzugsberechtigte Käufer die Mehrwertsteuer einbehalten bzw. wenn er sie schon an den Verkäufer gezahlt hat, vom Verkäufer zurückfordern. Siehe hierzu die letzten Absätze der frei zugänglichen Vorschau bei Haufe:
https://www.haufe.de/finance/haufe-fina ... 11209.html
Da für die Münzen meistens die Regeln der Differenzbesteuerung gelten, führt das Auktionshaus die Mehrwertsteuer auf den von ihm einbehaltenen Betrag ab, wobei die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen werden darf und bereits im Aufgeld bzw. für den Einlieferer im Abgeld enthalten ist. Siehe z.B. hier:
https://www.ihk.de/hamburg/produktmarke ... el-1167726
Der private Einlieferer führt natürlich keine Mehrwertsteuer ab, da diese nicht anfällt und wenn das Auktionshaus differenzbesteuerte Münzen kauft um diese als Eigenware in die Auktion zu nehmen, dann hat der verkaufende Händler die Mehrwertsteuer entsprechend den Regeln der Differenzbesteuerung abzuführen und das Auktionshaus nach der Auktions ebenso, wie bei einem privaten Einlieferer.
Jedes Unternehmen muss auf den Einkaufspreis, im Fall der Auktion natürlich das Geld was an den Einlieferer ausbezahlt wird, eine gewisse Marge aufschlagen. Der Münzhandel bewegt sich da in der gleichen Größenordnung wie der Buchhandel und die Auktionshäuser haben dabei höhere Kosten zu schultern. Bei ebay-Auktionen ist es ja so, dass es kein Aufgeld für den Käufer gibt, dafür ist das Abgeld für den Einlieferer weit höher.
Beste Grüße
Andechser
PS: Den Tippfehler in deinem Namen habe ich korrigiert.