Aurora Heritage, Fedex, Zoll -- nanu?
- jschmit
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Re: Aurora Heritage, Fedex, Zoll -- nanu?
Deine Wahrnehmung dieser Diskussion ist sehr interessant. Aber gut, dass sich dann alles geklärt hat und niemand zu Schaden kommen wird.
Ich hoffe, dass deine nächsten Posts etwas sinnvoller sind.
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Grüße,
Joel
Joel
- Lampsakos
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Re: Aurora Heritage, Fedex, Zoll -- nanu?
Vor einiger Zeit kam der erwartete Brief von FedEx, und der geforderte Betrag von € 69,71 schlüsselt sich exakt so auf, wie hier vorgerechnet wurde:
)
Hinzu kommt bei beiden Positionen Frachtkosten zu 43% in emiratischen Dirham (AED), umgerechnet zu Euro, daraus ergibt sich der angegebene Zollwert. Soweit läßt sich die zugrundeliegende Berechnung, wenn man sich mal hineindenkt, noch nachvollziehen. Doch dann setzen sie noch einige Euro "EUSt-Kosten" hinzu zur Festsetzung des EUSt-Wertes, auf den dann die EUSt erhoben wird. Woher kommen die, wie berechnen sie das? Nicht der geringste Hinweis im Zollbescheid.
Nach längerem Herumsuchen finde ich dann endlich eine präzise Angabe, wie dieser mysteriöse Einfuhrumsatzsteuerwert berechnet wird:
Nu .... das hätten sie ja wohl irgendwo angeben können, hätte mir viel Schweiß erspart .... aber Respekt für den Zoll, wie penibel sie diese Berechnung durchführen!
Gleichwohl ist die Berechnung falsch: Aurora Heritage hatte zu ihrem Auktionseinstand für Rechnungen über $ 100 die Versandkosten selbst übernommen. Das heißt - zolltechnisch gesehen -, daß die Frachtkosten bereits im Aufgeld drinstecken, also genau besehen zweimal berechnet wurden.
Zweiter Berechnungsfehler: auf den so ermittelten EUSt-Wert wurden dann natürlich 19% Einfuhrumsatz-Steuer erhoben, - das im Forum hinlänglich bekannte Problem, daß einfach die Zolltarifnummer 9705310009 genommen wird, - warum, wird hier konzise erklärt:
Also genügend Gründe zum Widerspruch, - neben den vom Zoll erhobenen Steuern natürlich auch die von FedEx geforderte "Aufwendungspauschale" von € 15, deren Berechtigung mir immer noch nicht einleuchtet (siehe Diskussion oben).
FedEx gibt für "Reklamationen" eine Frist von 30 Tagen vor. Daneben läuft aber - rechtlich sehr wichtig - noch eine andere Frist, nämlich die vom Zollamt gesetzte. Dem Zollbescheid als Verwaltungsakt ist eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt, dem zufolge ein Einspruch innerhalb von einem Monat nach "Bekanntgabe" erfolgen muß. Die Frage ist nun: Bekanntgabe für wen? FedEx hatte den Zollbescheid, ausgestellt schon am 2.9., sicherlich kurz danach erhalten, mir aber erst 3 Wochen später mit der Rechnung zugestellt. Auf dem Zollbescheid ist FedExpress als Anmelder angeführt, nicht (nur) als Vertreter - ein "klitzekleiner" rechtlicher Unterschied, der später noch bedeutsam werden könnte .....
Um wegen der Frist auf Nummer sicher zu gehen, sende ich also eine email an die im Bescheid angegebene Adresse des Hauptzollamtes Köln:
*********
Die Reklamation an FedEx gestaltet sich wesentlich schwieriger. Wohin den Widerspruch schicken? Auf der Rechnung wird keine email-Adresse angegeben. Hm? Warum das? Auf der Website das gleiche: nirgendwo läßt sich eine email-Adresse finden, weder für Reklamationen noch überhaupt!?!?!
Was es gibt, ist ein Kontaktformular, in dem man sich durch ein Menü hangeln muß, um nach vielem Klicken endlich den Unterpunkt Einwendung gegen Zollgebühr zu erreichen. Doch einen Text kann man dort nicht eingeben, und auch nicht ein Dokument anhängen oder übermitteln. Als Antwort erhalte ich eine email:
Das ist ziemlich haarsträubend: ein globaler Konzern, der selbstredend sonst auf Digitalisierung setzt, macht sich "unerreichbar", indem er direkten email-Kontakt verunmöglicht. Dabei geht es eben auch um rechtlich relevante Fristen: gilt diese Kontaktaufnahme als "Reklamation" innerhalb der gesetzten Frist? Meinen rechtlich eindeutigen Text habe ich ja nicht übermitteln können.
Ich google also nach einer email-Adresse von FedEx und finde auf externen Seiten germany@fedex.com. An die Adresse sende ich also meine email, als pdf-Anhang mein Reklamationsschreiben:
Hier das Schreiben mit der eigentlichen Begründung, das sie im eigenen Interesse zur Kenntnis nehmen sollten:
Kurz darauf kommt die automatische Antwort von FedEx, - man kann es bereits erahnen:
HACH - nicht auszudenken, was ich nun alles anstellen müßte, wenn ich die Rechnung schon beglichen hätte, um mein zu viel gezahltes Geld per Reklamation in diesem kafkaesken Apparat wiederzubekommen. Das kann mir nun alles am A.... vorbeigehen - denn ich habe mit dieser email-Antwort (auch wenn sie de facto eine Annahmeverweigerung darstellt) einen gerichtsfesten Nachweis, daß meine Reklamation noch innerhalb der Frist eingegangen ist. Mehr brauche ich nicht.
Soweit der Stand der Dinge - vor einer Woche. Heute (!) erhalte ich endlich eine email von Fedex auf meine "Kontaktanfrage", gezeichnet von einem "Senior Clearance Broker" (corporate Denglish kann wirklich wundervoll sein
). Zugleich erreicht mich ein Brief vom Hauptzollamt Köln. Das Ganze scheint sich zu einer ziemlich unglaublichen Posse zu entwickeln. Ich werde weiter berichten, sobald deutlich ist, in welche Richtung die Sache geht .....
Weiterhin schreibt FedEx: "Sie haben möglicherweise nicht damit gerechnet, eine Rechnung über Zölle und Steuern zu erhalten, deshalb haben wir für Sie einige häufig gestellte Fragen (FAQ) zusammengestellt, damit Sie besser verstehen, warum Sie diese Rechnung bekommen haben." - Wie wahr, aber dort findet sich natürlich nur allgemeiner Schmus, - um die Berechnung zu verstehen, ist man auf den beigelegten zweiseitigen Zollbescheid verwiesen, den man äußerst genau studieren muß, um nachzuvollziehen, wie sie auf die "Gesamtabgabensumme" von € 51,86 kommen. Zuerst dachte ich, sie hätten sich völlig verrechnet bzw. Fantasiesummen angesetzt. Erst wenn man die verschiedenen Angaben aufeinander bezieht und kombiniert, erschließt sich das Vorgehen: sie haben die 2 Statere (weil weitgehend identische Beschreibung) zu einer Position zusammengefaßt und gleich das Aufgeld anteilig dazugerechnet, ohne es eigens auszuweisen. Als zweite Position der Obol aus Side, analog, - nur mit dem Unterschied, daß Ursprungsland Türkei angegeben wurde (-da hätten sich die alten Pamphylier aber gewundert ....Kyra hat geschrieben: ↑Fr 05.09.25 14:30Etwas mit Zahlen unterfüttert. FedEx hat für dich die Abgabe der Zollanmeldung übernommen. Für diese Dienstleistung stellt dir FedEx eine "Aufwendungspauschale" von 17,85 EUR (15 EUR + 19% MwSt) in Rechnung. Die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer (dies ist kein Zoll) ist somit 51,86 EUR.
Hinzu kommt bei beiden Positionen Frachtkosten zu 43% in emiratischen Dirham (AED), umgerechnet zu Euro, daraus ergibt sich der angegebene Zollwert. Soweit läßt sich die zugrundeliegende Berechnung, wenn man sich mal hineindenkt, noch nachvollziehen. Doch dann setzen sie noch einige Euro "EUSt-Kosten" hinzu zur Festsetzung des EUSt-Wertes, auf den dann die EUSt erhoben wird. Woher kommen die, wie berechnen sie das? Nicht der geringste Hinweis im Zollbescheid.
Nach längerem Herumsuchen finde ich dann endlich eine präzise Angabe, wie dieser mysteriöse Einfuhrumsatzsteuerwert berechnet wird:
Um den (gefetteten) springenden Punkt zu sehen, muß man natürlich wissen, daß der vorausgehende Zollwert berechnet wird, indem dem Warenwert u.a. auch die Beförderungskosten im EU-Ausland hinzugeschlagen wird. Ich mache also die Proberechnung, und BINGO: die krummen € 7,76, die ohne Erläuterung auf den Zollwert aufgeschlagen werden, entsprechen exakt den 57% der Frachtkosten in Dirham, von denen 43% bereits, umgerechnet in Euro, für die Berechnung des Zollwertes ausgewiesen waren. Darauf muß man erst mal kommen: der Zoll hat also die Frachtkosten aufgesplittet, erst 43% (vermutlich der anteilige Wert bis zur EU-Grenze) zur Berechnung des Zollwertes, auf den 0% Zoll erhoben wird; - dann die restlichen 57% als Beförderungskosten innerhalb der EU zur Berechnung des EUSt-Wertes!Diesem Betrag, also dem Zollwert, sind folgende Kosten hinzuzurechnen, soweit sie nicht bereits darin enthalten sind:
........
- Beförderungskosten von der EG-Grenze bis zum ersten Bestimmungsort im Gemeinschaftsgebiet, also dem Ort, an dem die grenzüberschreitende Beförderung endet
Nu .... das hätten sie ja wohl irgendwo angeben können, hätte mir viel Schweiß erspart .... aber Respekt für den Zoll, wie penibel sie diese Berechnung durchführen!
Gleichwohl ist die Berechnung falsch: Aurora Heritage hatte zu ihrem Auktionseinstand für Rechnungen über $ 100 die Versandkosten selbst übernommen. Das heißt - zolltechnisch gesehen -, daß die Frachtkosten bereits im Aufgeld drinstecken, also genau besehen zweimal berechnet wurden.
Zweiter Berechnungsfehler: auf den so ermittelten EUSt-Wert wurden dann natürlich 19% Einfuhrumsatz-Steuer erhoben, - das im Forum hinlänglich bekannte Problem, daß einfach die Zolltarifnummer 9705310009 genommen wird, - warum, wird hier konzise erklärt:
*****T........s hat geschrieben: ↑Di 10.05.22 10:26Warum bekomme ich manchmal 7% berechnet und manchmal 19%?
Weil man NICHT die Obergruppe 97053100 mit "Sammlungen und Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert, mehr als 100 Jahre alt" angeben darf, WEIL dann der Zollbeamte die Untergruppe selbstständig aussucht! Und die Obergruppe 97053100 ist eben nicht generell 7% - sondern je nach Untergruppe 7% oder 19%.
Obergruppe: 97053100
Sammlungen und Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert, mehr als 100 Jahre alt
1. Wenn es dumm, läuft.
Untergruppe: 97053100009
"Sammlungen und Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert, mehr als 100 Jahre alt, andere"
Steuersatz: 19%
Wichtig ist das letzte Wort "andere" am Schluss. Die 9 wird genommen, wenn die anderen Gruppen (1 und 2) nicht zutreffen laut Zoll. Und dann erwischt es Euch mit 19%. Wie mich vor paar Wochen nun bei ROMA.
2. Wenn es Buntmetall ist.
Untergruppe: 97053100001
"Münzen aus unedlen Metallen"
Steuersatz: 7%
3. Wenn es Edelmetall ist.
Untergruppe: 97053100002
"Münzen und Medaillen aus Edelmetallen, wenn die Bemessungsgrundlage für die Einfuhr (§ 11 UStG) mehr als 250 v.H. des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwertes (ohne Umsatzsteuer) beträgt (vgl. VSF Z 8101 Abs. 47 i.V.m. Anlage 1a) )"
Steuersatz: 7%
....
Obergruppe: 97053100
97053100001 - Buntmetall = 7%
97053100002 - Edelmetall Gold und Silber = 7%
97053100009 - Alles was nicht in 1 oder 2 passt = 19%
Ihr müsst also versuchen die Lieferung in 97053100001 oder 97053100002 zu bekommen, um die 7% zu erhalten - ansonsten wird automatisch die 97053100009 mit ihren 19% genommen. Die Angabe NUR der Obergruppe 97053100 reicht nicht aus, da es sonst dem Beamten vor Ort überlassen ist, wie er das ganze Eingruppiert. Und wenn Ihr 1 oder 2 nicht schafft - habt ihr keine Chance - dann gibt es eben mit der 9 die 19%.
Also genügend Gründe zum Widerspruch, - neben den vom Zoll erhobenen Steuern natürlich auch die von FedEx geforderte "Aufwendungspauschale" von € 15, deren Berechtigung mir immer noch nicht einleuchtet (siehe Diskussion oben).
FedEx gibt für "Reklamationen" eine Frist von 30 Tagen vor. Daneben läuft aber - rechtlich sehr wichtig - noch eine andere Frist, nämlich die vom Zollamt gesetzte. Dem Zollbescheid als Verwaltungsakt ist eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt, dem zufolge ein Einspruch innerhalb von einem Monat nach "Bekanntgabe" erfolgen muß. Die Frage ist nun: Bekanntgabe für wen? FedEx hatte den Zollbescheid, ausgestellt schon am 2.9., sicherlich kurz danach erhalten, mir aber erst 3 Wochen später mit der Rechnung zugestellt. Auf dem Zollbescheid ist FedExpress als Anmelder angeführt, nicht (nur) als Vertreter - ein "klitzekleiner" rechtlicher Unterschied, der später noch bedeutsam werden könnte .....
Um wegen der Frist auf Nummer sicher zu gehen, sende ich also eine email an die im Bescheid angegebene Adresse des Hauptzollamtes Köln:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Einspruch gegen den Zollbescheid Ref# 0000 (Bezugsnummer xyz) einlegen.
Grund: Das Warenpaket wurde unter der Zolltarifnummer 97053100009 eingeordnet. Jedoch richtig wäre die Einordnung unter 97053100002, da es sich um Sammlermünzen aus Silber handelt, die zu mehr als 250% des Metallwertes gehandelt werden. Hier gilt der ermäßigte Steuersatz von 7% (§ 12 UStG Abs. 2 (1) mit Verweis auf Anlage 2, dort Nr. 54 c, -cc-).
Eine ausführliche Begründung wird Ihnen über den Anmelder Fedex Express zugehen. Diese email dient nur dazu, sicherzustellen, daß der Einspruch in jedem Fall fristgemäß erfolgt. Den o.a. Zollbescheid habe ich über Fedex am 22. 9. d. J. erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
*********
Die Reklamation an FedEx gestaltet sich wesentlich schwieriger. Wohin den Widerspruch schicken? Auf der Rechnung wird keine email-Adresse angegeben. Hm? Warum das? Auf der Website das gleiche: nirgendwo läßt sich eine email-Adresse finden, weder für Reklamationen noch überhaupt!?!?!
Was es gibt, ist ein Kontaktformular, in dem man sich durch ein Menü hangeln muß, um nach vielem Klicken endlich den Unterpunkt Einwendung gegen Zollgebühr zu erreichen. Doch einen Text kann man dort nicht eingeben, und auch nicht ein Dokument anhängen oder übermitteln. Als Antwort erhalte ich eine email:
Von: noreply@fedex.com
Betreff: FedEx: Es wurde eine neue Anfrage (abc) erstellt
Vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben!
Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage und können Ihnen mitteilen, dass sie an das zuständige Team zur Prüfung weitergeleitet worden ist. Wir bemühen uns, alle Anfragen innerhalb von fünf bis zehn (5-10) Arbeitstagen zu beantworten.
Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht, da Antworten an dieses Postfach nicht gelesen werden.
Freundliche Grüße
FedEx Express Deutschland GmbH
Das ist ziemlich haarsträubend: ein globaler Konzern, der selbstredend sonst auf Digitalisierung setzt, macht sich "unerreichbar", indem er direkten email-Kontakt verunmöglicht. Dabei geht es eben auch um rechtlich relevante Fristen: gilt diese Kontaktaufnahme als "Reklamation" innerhalb der gesetzten Frist? Meinen rechtlich eindeutigen Text habe ich ja nicht übermitteln können.
Ich google also nach einer email-Adresse von FedEx und finde auf externen Seiten germany@fedex.com. An die Adresse sende ich also meine email, als pdf-Anhang mein Reklamationsschreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Reklamation zur Rechnung Nr. 0000 (Sendung 00000), wie im Anhang ausgeführt. Eine Anfrage über das Kontaktformular habe ich bereits erstellt (Anfrage abc), jedoch scheint es unmöglich, dort ein Dokument hochzuladen, damit Sie wissen, worum es sich überhaupt handelt. Mit großem Befremden nehme ich zur Kenntnis, daß Fedex auf seiner deutschen Seite nicht einmal eine email-Adresse angibt, um ordnungsgemäß einen Widerspruch einzulegen. Dies ist nicht im Einklang mit deutschem Recht, - daher muß ich auf diese Weise meine Reklamation übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Hier das Schreiben mit der eigentlichen Begründung, das sie im eigenen Interesse zur Kenntnis nehmen sollten:
Reklamation der Rechnung Nr. 0000
(Sendung 000000)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich die o. a. Rechnung (erhalten am 22. 9. 2025)
reklamieren.
In der Hauptsache geht es um die korrekte zollrechtliche Einordnung
der von Ihnen beförderten und verzollten Warensendung. Aus dem
beigelegten Zollbescheid ergibt sich, daß für alle Positionen die
Zolltarifnummer 97053100009 (zum Steuersatz von 19%) angesetzt
wurde. Zwar ist der allgemeine Tarifcode 97053100 (Sammlungen und
Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert, mehr als 100 Jahre
alt) richtig. Jedoch handelt es sich (wie auch aus den Angaben des
Versenders auf der Rechnung hervorgeht) um Sammlermünzen aus
reinem Silber, die zu mehr als 250% des Metallwertes gehandelt
werden. Damit fallen sie unter eine andere Untergruppe mit der
eigenen Tarifnummer 97053100002: "Münzen und Medaillen aus
Edelmetallen, wenn die Bemessungsgrundlage für die Einfuhr (§ 11
UStG) mehr als 250 v.H. des unter Zugrundelegung des Feingewichts
berechneten Metallwertes (ohne Umsatzsteuer) beträgt (vgl. VSF Z
8101 Abs. 47 i.V.m. Anlage 1a) ".
Nach § 12 UStG Abs. 2 (1) mit Verweis auf Anlage 2 (dort Nr. 54
c, -cc-) gilt hier der ermäßigte Steuersatz von 7%.
Daneben erheben sich Fragen zur Bemessungsgrundlage: wie aus der
Rechnung hervorgeht, beträgt der reine Warenwert $ 250, daneben ist
eine Provision von $ 50 ("Buyer's commission" von 20% auf den
Warenwert) als Vergütung der Dienstleistung des
Auktionshauses/Versenders ausgewiesen. In dem Zollbescheid wird
nun offenbar allerdings nicht nur die Provision, anteilig nach den
Positionen, zum Warenwert dazugerechnet, es werden auch noch
zusätzlich die Frachtkosten angesetzt. Das ist widersinnig, da -
abweichend vom üblichen Prozedere - in diesem Fall kein Extraposten
für den Versand angefallen ist (s. auf der Rechnung: shipping costs -
$ 0.00), diese Kosten also bereits in der ausgewiesenen
Provision/Vergütung enthalten sind. Mit anderen Worten: durch
diesen fehlerhaften Ansatz in der Berechnung des Zoll- und EUSt-
Wertes wurden die Fracht-/Versandkosten doppelt besteuert.
Da Sie für die Verzollung als Anmelder fungieren, obliegt es Ihnen
nun, die aufgeworfenen Einwände mit dem zuständigen Zollamt zu
klären. Um in jedem Fall die gesetzten Fristen zu wahren, habe ich
meinerseits bereits per email einen Einspruch in der Sache an das
Hauptzollamt Köln geschickt.
Meine Reklamation richtet sich schließlich auch gegen die von Ihnen
angesetzte "Aufwendungspauschale" von € 15. Mir ist schleierhaft, auf
welcher Rechtsgrundlage Sie diese von mir fordern wollen. Ich stehe
mit FedEx Express in keinem Vertragsverhältnis: der
Beförderungsauftrag (zu dem die Verzollung zwangsläufig dazugehört)
wurde ja vom Versender (Aurora Heritage, Dubai) mit Fedex
geschlossen, zu Konditionen, die ich nicht kenne und auf die ich
keinerlei Einfluß habe. Ein nach deutschem Recht rechtswirksamer
Vertragsschluß mit mir, als bloßem Empfänger der Sendung, kann
sich hieraus nicht ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Kurz darauf kommt die automatische Antwort von FedEx, - man kann es bereits erahnen:
Rückmeldung von germany@fedex.com – Ihre E-Mail-Nachricht wird nicht bearbeitet.
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie haben diese Nachricht erhalten, weil Sie eine E-Mail an germany@fedex.com gesendet haben. Bitte beachten Sie, dass diese Adresse nicht mehr für neue Nachrichten zur Verfügung steht und Ihre E-Mail nicht bearbeitet wird.
Um sicherzustellen, dass wir Ihr Anliegen effektiv bearbeiten können, füllen Sie bitte das folgende Kontaktformular aus:
............
Sobald Sie Ihre Anfrage über das Formular eingereicht haben, wird ein Fall eröffnet. Sie erhalten dann innerhalb eines Werktages eine Antwort von einem bzw. einer unserer Mitarbeitenden. Jegliche darauffolgende Kommunikationen wird unter dieser Fallnummer bearbeitet.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns darauf, Ihnen über unser Webformular weiterzuhelfen.
Dies ist eine automatisch generierte Nachricht. Bitte antworten Sie nicht darauf.
Freundliche Grüße
Kundendienst | FedEx | fedex.com
HACH - nicht auszudenken, was ich nun alles anstellen müßte, wenn ich die Rechnung schon beglichen hätte, um mein zu viel gezahltes Geld per Reklamation in diesem kafkaesken Apparat wiederzubekommen. Das kann mir nun alles am A.... vorbeigehen - denn ich habe mit dieser email-Antwort (auch wenn sie de facto eine Annahmeverweigerung darstellt) einen gerichtsfesten Nachweis, daß meine Reklamation noch innerhalb der Frist eingegangen ist. Mehr brauche ich nicht.
Soweit der Stand der Dinge - vor einer Woche. Heute (!) erhalte ich endlich eine email von Fedex auf meine "Kontaktanfrage", gezeichnet von einem "Senior Clearance Broker" (corporate Denglish kann wirklich wundervoll sein
- friedberg
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Re: Aurora Heritage, Fedex, Zoll -- nanu?
Hallo,
neutrale Frage, interessierst Du Dich eigentlich auch fachlich numismatisch für Deine Münzen
oder begeisterst Du Dich vorrangig für derartige rechtliche Fragestellungen ?
Mit freundlichen Grüßen
neutrale Frage, interessierst Du Dich eigentlich auch fachlich numismatisch für Deine Münzen
oder begeisterst Du Dich vorrangig für derartige rechtliche Fragestellungen ?
Dem stimme ich vorbehaltlos zu, allerdings aus anderen Gründen.
Mit freundlichen Grüßen
- Lampsakos
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Re: Aurora Heritage, Fedex, Zoll -- nanu?
Friedberg, warst Du nicht derjenige, der sich mit am meisten hier mit diesen Zollsachen beschäftigt hat?
Dann sollten Dich diese Ausführungen brennend interessieren. Vieles hängt ja eben an rechtlichen Details. Und es haben sich ja auch einige neue Aspekte ergeben, die noch nicht wirklich bekannt waren ....
Mein "Fall" ist natürlich ziemlich untypisch, aber gerade darum habe ich es so ausführlich dokumentiert, um hier zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch beizutragen.
Dann sollten Dich diese Ausführungen brennend interessieren. Vieles hängt ja eben an rechtlichen Details. Und es haben sich ja auch einige neue Aspekte ergeben, die noch nicht wirklich bekannt waren ....
Mein "Fall" ist natürlich ziemlich untypisch, aber gerade darum habe ich es so ausführlich dokumentiert, um hier zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch beizutragen.
- friedberg
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Re: Aurora Heritage, Fedex, Zoll -- nanu?
Lampsakos,
da Du meine Frage nicht beantwortet hast und sich Deine gesamten bisherigen Beiträge
ausschließlich auf rechtliche Aspekte zum Import Deiner Münzen konzentrieren
gehe ich davon aus das Dich Deine Münzen fachlich numismatisch so sehr interessieren
wie ein paar toter Füße.
Ich selbst habe mich eingehend mit diesen "Zollsachen" beschäftigt und meine Erfahrungen
oft gegenüber anderen Teilnehmern hier kommuniziert.
die Erfahrung gemacht das diese bei Rückfragen und persönlichen Besuchen vor Ort
immer freundlich und hilfsbereit waren !
In Folge dessen interessieren mich selbst inzwischen Deine Ausführungen hier in etwa so
wie ein paar toter Füße.
da Du meine Frage nicht beantwortet hast und sich Deine gesamten bisherigen Beiträge
ausschließlich auf rechtliche Aspekte zum Import Deiner Münzen konzentrieren
gehe ich davon aus das Dich Deine Münzen fachlich numismatisch so sehr interessieren
wie ein paar toter Füße.
Ich selbst habe mich eingehend mit diesen "Zollsachen" beschäftigt und meine Erfahrungen
oft gegenüber anderen Teilnehmern hier kommuniziert.
Ich selbst habe sowohl mit allen Spediteuren (FedEx etc.) als auch mit meinem Zollamt
die Erfahrung gemacht das diese bei Rückfragen und persönlichen Besuchen vor Ort
immer freundlich und hilfsbereit waren !
In Folge dessen interessieren mich selbst inzwischen Deine Ausführungen hier in etwa so
wie ein paar toter Füße.
- Lampsakos
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Re: Aurora Heritage, Fedex, Zoll -- nanu?
Diese Zollsache war nun mal mein Einstieg in diesem Forum, gerade weil man hier ja die besten Informationen findet. Und es hat mir sehr weitergeholfen, um die Grundlagen zu verstehen und darauf aufbauend mein eigenes Vorgehen zu entwickeln (die Ausgangslage war ja etwas konfus, anders als wenn man das schon x-mal gemacht hat).
Und natürlich interessieren mich (einige) Münzen, warum sonst sollte ich in Dubai etwas ersteigern ....???
Und natürlich interessieren mich (einige) Münzen, warum sonst sollte ich in Dubai etwas ersteigern ....???
Warum postet Du dann in diesem Thread? Ich schildere hier nur meinen "Fall" und teile dabei meine (vorwiegend) rechtlichen Überlegungen mit, - für die, die das interessiert. Und ich denke, es sollte ein wenig Interesse finden, da ja einige Dinge in der Diskussion etwas klarer geworden sind (z.B. was der Zollindex regelt, und daß es separat davon auch noch einen EUSt-Wert gibt, den sie berechnen).
- antoninus1
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Re: Aurora Heritage, Fedex, Zoll -- nanu?
@Lampsakos: mich interessieren Deine Erfahrungen, da ich ähnlich gemacht habe. Danke dafür
@Friedberg: ich wundere mich auch über Deine Reaktion, wenn es Dich gar nicht interessiert. Warum ist es für Dich wichtig, ob sich Lampsakos auch für die Numismatik interessiert? Muss er sich dafür vor Dir rechtfertigen? Ich denke nicht.
@Friedberg: ich wundere mich auch über Deine Reaktion, wenn es Dich gar nicht interessiert. Warum ist es für Dich wichtig, ob sich Lampsakos auch für die Numismatik interessiert? Muss er sich dafür vor Dir rechtfertigen? Ich denke nicht.
Gruß,
antoninus1
antoninus1
- Lampsakos
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Re: Aurora Heritage, Fedex, Zoll -- nanu?
Mein Senior Clearance Broker ist seitdem verstummt. Und dabei begann unser Kontakt doch so vielversprechend. Eine Woche nach Erstellung der Kontaktanfrage kam dann also endlich folgende email von FedEx:Lampsakos hat geschrieben: ↑Do 30.10.25 00:50Heute (!) erhalte ich endlich eine email von Fedex auf meine "Kontaktanfrage", gezeichnet von einem "Senior Clearance Broker" (corporate Denglish kann wirklich wundervoll sein). Zugleich erreicht mich ein Brief vom Hauptzollamt Köln. Das Ganze scheint sich zu einer ziemlich unglaublichen Posse zu entwickeln. Ich werde weiter berichten, sobald deutlich ist, in welche Richtung die Sache geht .....
Wie schön, daß ich nun endlich ein menschliches Gegenüber habe, das sich der Sache annehmen kann. Ich schreibe also email-wendend zurück:Schönen guten Tag Herr [Lampsakos],
bitte teilen Sie mir den Grund Ihrer Reklamation mit.
Für Dokumentenanforderungen / Rechnungsfragen wenden Sie sich bitte an unsere Buchhaltung (rechnung@fedex.com).
Sollte die falsche Warentarifnummer verzollt worden sein, teilen Sie mir bitte die korrekte Warentarifnummer und Warenbeschreibung mit.
Sollte der falsche Wert verzollt worden sein, benötige ich die korrekte Rechnung.
Bei allen anderen Problemen, bitte diese klar benennen.
Danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen / with best regards
[Sr. Clearance Broker]
Seine Antwort ließ dann nicht lange auf sich warten:Sehr geehrter Herr [Senior Clearance Broker],
vielen Dank für die Rückmeldung. Ich hatte meine Reklamation bereits an die email-Adresse germany@fedex.com gesandt, und daraufhin die automatische Antwort erhalten: "Ihre E-Mail-Nachricht wird nicht bearbeitet." Ich möchte darauf hinweisen, daß es kaum rechtskonform ist, wenn Sie für den normalen Rechtsverkehr keine email-Adresse bereithalten (ich hatte die angegebene email-Adresse auch nur durch längeres Suchen gefunden), insbesondere da es ja auch um die Einhaltung von rechtlichen Fristen geht.
Ich hoffe also, daß ich nun bei Ihnen an der richtigen "Stelle" bin. Im Anhang finden Sie nochmals mein bereits Ihnen übermitteltes Schreiben mit der genaueren Begründung meiner Einwendungen (mit direktem Bezug auf Ihre Rechnung bzw. den beigelegten Zollbescheid). Für weitere Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Nanu?Schönen guten Tag Herr [Lampsakos],
ich habe die Rechnung ausgebucht.
Eine Gutschrift kommt von separater Stelle.
Sie können den Einspruch beim Zollamt zurück ziehen.
Mit freundlichen Grüßen / with best regards
[Sr. Clearance Broker]
Die unkoordinierten Nachrichten von FedEx hatten ja schon zu dem nanu? im Thread-Titel geführt, aber diese Antwort löst ein dreifaches nanu? aus:
- Rechnung ausgebucht: sehr schön, aber was heißt das? Doch wohl nur, daß die bisherige nicht weiter verfolgt wird. Wird eine neue Rechnung erstellt? Wie stellen sie sich das weitere Vorgehen vor? Keine Ahnung.
- Gutschrift! - Wie wunderbar, aber will ich gar nicht, da ich ja noch nichts bezahlt habe. Und in welcher Höhe, - völlig unklar, da es ja auf die Berechnung des Zollamts ankommt ....!?!?!
- Einspruch zurücknehmen: wozu denn das? Der separate Einspruch beim Zollamt war gedacht zur Fristwahrung, damit es nicht schon aus formalen Gründen abgelehnt wird, den "Einfuhrabgabenbescheid" neu (und korrekt) zu berechnen. Das habe ich gemacht, weil ich weiß, daß gerade bei Behörden mit verflossenen Fristen nicht zu spaßen ist! FedEx' Aufgabe wäre nun gewesen, meine Begründung beim Zoll einzureichen und die korrekte Verzollung durchzuführen, da sie ja der unmittelbare Adressat des Zollbescheids waren.
Lustigerweise sehe ich in der zitierten email-Antwort, daß die FedEx-Software offenbar meiner ersten Mail wegen dem pdf-Anhang eine Warnung in rot beigefügt hat:
Caution! This email originated outside of FedEx. Please do not open attachments or click links from an unknown or suspicious origin.
Sie wollen sich wirklich abschotten, aber natürlich hat der Senior Clearance Broker das pdf dennoch geöffnet, sonst hätte er ja gar nicht wissen können, worum es geht.
Wie soll man auf diesen ganzen Unfug reagieren? Ich hätte nun natürlich abwarten können, was sich tut (und ggf. sogar eine Gutschrift erhalten). Aber ich dachte, ich sollte dem freundlichen Senior Clearance Broker ein wenig aufhelfen, um wenigstens die gröbsten Mißverständnisse zu vermeiden, und schreibe also zurück:
Sehr geehrter Herr [Senior Clearance Broker],
zunächst schönen Dank für die prompte Reaktion!
Vielleicht ein Mißverständnis: eine Gutschrift erwarte ich nicht, da die Rechnung wegen der Einwände ja noch nicht beglichen war. Der Einspruch beim Zollamt (mit Verweis auf FedEx als Anmelder) sollte nur dazu dienen, um die offizielle Einspruchsfrist (wie auf dem Zollbescheid angegeben) zu wahren, bei Verwaltungsakten ist das wichtig. Natürlich weiß ich nicht, wie Zollamt und FedEx das (informell?) halten, aber es stand zu befürchten, daß durch die Bearbeitungszeit die Frist nicht eingehalten würde (so daß dann FedEx als Anmelder für die überhöht angesetzte EUSt aufzukommen hätte). Das wollte ich verhindern. Eine Rücknahme ist daher, wie immer Sie das mit dem Zollamt klären werden, gar nicht nötig.
Mit freundlichen Grüßen
Tja, und seitdem herrscht Schweigen. Grübelt der Senior Clearance Broker immer noch über meinen Fall nach, oder hat er die Sache an die Rechtsabteilung weitergeleitet, wo sie ja hingehört? Hat FedEx meine Einwendungen nun dem zuständigen Hauptzollamt Köln mitgeteilt? Falls ja, war das wohl umsonst, - wie sich aus deren brieflicher Antwort an mich ergibt. Dazu dann ausführlicher im nächsten Post ...
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