Dann wäre die Garantie ja generell für die Tonne...

Das macht schon Sinn.schelfeis hat geschrieben:"lebenslange" Echtheitsgarantie
Schon klar, was Du meinst. Aber siehe mein Eingangspost: Wie willst Du im Fall der Fälle nachweisen, dass es die selbe Münze ist, die Du dort dereinst erworben hast? Der Händler kann sich da doch immer rausreden. Könnte höchstens auf Kulanz laufen...Pflock hat geschrieben: Das "lebenslang" ist daher interessant, daß Du auch z.B. nach 10 Jahren noch reklamieren könntest, sollte es sich da erst rausstellen, daß die Münze falsch ist.
Mir ist das nämlich mal passiert. Ich hatte von einer Händler-Auktion in den 90igern (noch vor Internetzeiten) 20-Goldmark ersteigert. Aber leider erst ca. 10 Jahre später erkannt, daß sie falsch ist (Goldgehalt hat gestimmt, aber den Jahrgang gab es nicht). Als ich reklamiert habe, hat sich die Firma mit Verjährung rausgeredet.
Okay - stimmt! Aber was ist im Normalfall, wenn es nämlich eine "normale" Fälschung ist? Sicher ist nicht jeder Fälscher so blöd, eine falsche Jahreszahl zu verwenden...Numis-Student hat geschrieben:Wenn ich bei einem Fachhändler kaufe, habe ich auch einen Unterlagzettel, im Idealfall mit Namen des Händlers. Wenn da dann draufsteht: 20 Goldmark, 1921, und es gibt den Jahrgang nicht, ist doch damit geklärt, dass ich "1921" und nicht "1914" gekauft habe. Also ist das Argument des Austauschs zumindest durch andere Münzen ausgeschlossen.
Was Du erwartest, und was Du bekommst, muss nicht immer deckungsgleich sein...GeneralMF hat geschrieben:wenn ich im Fachhandel kaufe, dann erwarte ich selbstverständlich dass die Münze echt ist, bzw das sich im Falle einer Fälschung das ganze wieder rückgängig machen lässt.
In "meinem" Sammelgebiet (hauptsächlich röm. Kaiserzeit, momentan speziell Probus) ist das Stückgewicht der einzelnen Münzen meist nicht identisch. Sprich, wenn ich einen echten Sesterzen mit 24,3 g kaufe, ist auch der Austausch durch einen Nachguss zumindest erschwert, wenn der dann nur 21,9g auf die Waage bringtschelfeis hat geschrieben:Okay - stimmt! Aber was ist im Normalfall, wenn es nämlich eine "normale" Fälschung ist? Sicher ist nicht jeder Fälscher so blöd, eine falsche Jahreszahl zu verwenden...Numis-Student hat geschrieben:Wenn ich bei einem Fachhändler kaufe, habe ich auch einen Unterlagzettel, im Idealfall mit Namen des Händlers. Wenn da dann draufsteht: 20 Goldmark, 1921, und es gibt den Jahrgang nicht, ist doch damit geklärt, dass ich "1921" und nicht "1914" gekauft habe. Also ist das Argument des Austauschs zumindest durch andere Münzen ausgeschlossen.
schelfeis hat geschrieben:Was Du erwartest, und was Du bekommst, muss nicht immer deckungsgleich sein...GeneralMF hat geschrieben:wenn ich im Fachhandel kaufe, dann erwarte ich selbstverständlich dass die Münze echt ist, bzw das sich im Falle einer Fälschung das ganze wieder rückgängig machen lässt.![]()
Vielleicht hat ja jemand hier bereits so einen Fall gehabt? Ich selbst glücklicherweise nicht. Aber man sollte sich meiner Meinung nach vorher darüber Gedanken machen.
Das Problem hast Du immer, auch wenn Du schon am 1. Tag reklamieren willst.schelfeis hat geschrieben:Schon klar, was Du meinst. Aber siehe mein Eingangspost: Wie willst Du im Fall der Fälle nachweisen, dass es die selbe Münze ist, die Du dort dereinst erworben hast? Der Händler kann sich da doch immer rausreden. Könnte höchstens auf Kulanz laufen...
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