ohne Aktenzeichen ? Habe mich dort erkundigt, die wissen von nix.

Die Presse auch nicht.

Bitte um einen Beweis.
liebe Grüße
Pituli
Moderator: Numis-Student
Es liegt in der Natur von Raubgrabungen, dass ein Land nicht den Beweis erbringen kann, ausser ein geständiger Raubgräber hat seine Funde (und seine Geschäftsbeziehungen) gut dokumentiert.Mark Aurel hat geschrieben: Es gibt auch schon Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt zu dem Thema Anfangsverdacht bei Antikenbesitz aus 2002, die führten zur Freigabe beschlagnahmter Güter, weil das ersuchende (südeuropäische) Land keinerlei Beweise für eine etwaige Raubgrabung und für illegal
en Export vorlegen konnte.
Zum ersten Punkt:*EPI* hat geschrieben:
Es liegt in der Natur von Raubgrabungen, dass ein Land nicht den Beweis erbringen kann, ausser ein geständiger Raubgräber hat seine Funde (und seine Geschäftsbeziehungen) gut dokumentiert.
...Der Kunstgegenstand bleibt aber beschlagnahmt, da der Händler wohl keinen sauberen Nachweis über den Erwerb führen konnte (Eigentümerhistorie).
Das Land, aus dem das Stück stammt, kann aber vermutlich nicht den Nachweis über die illegale Ausfuhr liefern.
Vermutliches Ergebnis: Das Stück landet irgendwann in einem deutschen Museum (oder wird öffentlich versteigert...).
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