Posa hat geschrieben:Chandragupta hat geschrieben:
Bilder angucken ist allerdings weiterhin erlaubt. Da geht"s uns Numismatikern dann schon noch deutlich(!) besser als den Pädophilen...
Was ist das wieder für ein Blödsinn? Geht es den Pädophilen etwa schlecht? Sollten Pädophile freien Zugang zu einschlägigem Bildmaterial haben?
Auch wenn's zunächst vordergründig OT ist, Du aber öffentlich fragtest, antworte ich, und zwar recht konkret mit "ja".
Denn jetzt kommt der durchaus passende Vergleich zum KGSG: Frag mal "Lieschen und Manfred Müller", worum's im KGSG geht, sofern die überhaupt schon mal davon gehört, daß das "umstritten" ist: Die sagen Dir, was sie so aus der "Presse" Marke BRD "gehört" haben, also daß es da "nur um hunderttausende Euro teure Gemälde der Superreichen" geht. So wie ich über Deine "Vorstellungen" von "einschlägigem Bildmaterial" mal lieber nicht allzusehr tiefgehend spekulieren möchte. Wisse aber: Es geht keinesfalls nur um
Bilder i.S. von Fotos/Videos, sondern strafbar sind sog. "kinder- und jugendpornografische Schriften", auch welche, die nur textlich sind (das haben "Schriften" ja sogar in der Umgangssprache so an sich...) und die (deshalb) auch nur allenfalls ein "wirklichkeitsnahes Geschehen" wiedergeben (diese Formulierung steht sogar extra noch mal im Gesetzestext). Ich bin absolut nicht pädophil (auch wenn das gern behauptet wird), interessiere mich jedoch bekanntlich für antike Kultur und damit auch Sittengeschichte.
Über letzteres Thema habe ich seit Mitte der 80er Jahre auch rege publiziert und Vorträge gehalten. Und vom besten und damit auch erfolgreichsten solchem habe ich 2014 in der BRD ein öffentliches Remake gemacht und dazu ein paar antike Vasenbilder sowie schlüpfrige altgriechische und lateinische Epigramme aus einem Buch vorgelesen, das in der DDR in jedem Buchladen zu kaufen war, da der Inhalt "klassisches Kulturerbe" darstellte, dessen Verbreitung bekanntlich sehr, sehr gefördert wurde. Nach BRD-Recht wurde daraufhin gegen mich wegen "Verbreitung jugendpornografischer Schriften" ermittelt, da leider nicht ausgeschlossen werden konnte, daß einzelne der zeichnerisch Dargestellten bzw. verbal Beschriebenen unter 18 Jahre alt sein könnten bzw. die Teilnehmer der Veranstaltung diesen Eindruck bekommen könnten.
Wenn Du hier Parallelen zum KGSG nicht merkst, ist Dir leider nicht mehr zu helfen - auch nicht durch Ausführungen zu der offensichtlichen Angst der HERRschendn der BRD vor jeder unabhängigen Laienforschung.