Sachen zum Lachen !
Moderator: Homer J. Simpson
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Re: Sachen zum Lachen !
Ich meinte nicht das Salamibieten, sondern das Gebot in den letzten Sekunden.
Meine letzten "Treffer" liefen nunmal nur so...
Anbei noch eine etwas pikantere Beschreibung, leather and...
http://www.ebay.de/itm/Romisches-Kaiser ... 337e2f2f5e
Meine letzten "Treffer" liefen nunmal nur so...
Anbei noch eine etwas pikantere Beschreibung, leather and...
http://www.ebay.de/itm/Romisches-Kaiser ... 337e2f2f5e
Grüße aus dem Schwarzwald
Andreas
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Re: Sachen zum Lachen !
Deshalb auch der "saftige Preis"
Grüße
Marcus Aurelius
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- Homer J. Simpson
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Re: Sachen zum Lachen !
Na klar, und die Officina der römischen Münzstätte, wo die Münzen für die Kaiserin geprägt wurden, was das Domina-Studio.
Homer
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Re: Sachen zum Lachen !
Naja, man wird ihn doch noch mit >Postumus verwechseln dürfen
Weil ich nicht alles weiß, bin ich neugierig
- Homer J. Simpson
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Re: Sachen zum Lachen !
Gordian II. und Postumus schauen sich ja auch wirklich zum Verwechseln ähnlich. Ungefähr so wie Vespasian und Constantin.
Homer
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Re: Sachen zum Lachen !
http://www.ebay.de/itm/Tetradrachme-Sil ... 43b6b85c55
Mal abgesehen von der offensichtlichen Fälschung fand ich folgenden Satz recht hilfreich für die Auktion:
Dies ist ein Privatverkauf. Es besteht kein Rückgaberecht und keine Garantie. Im Nichtraucherhaushalt sind keine Tiere.
Mal abgesehen von der offensichtlichen Fälschung fand ich folgenden Satz recht hilfreich für die Auktion:
Dies ist ein Privatverkauf. Es besteht kein Rückgaberecht und keine Garantie. Im Nichtraucherhaushalt sind keine Tiere.
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Re: Sachen zum Lachen !
Oooach, so n Hund frisst bestimmt ab und zu mal ein kleines Münzlein auf, wenns auf den Boden fällt... und dann ist der Erhaltungsgrad automatisch (so sie wieder zum Vorschein kommt) beschi..en! Zumindest diesen Beschiss kann man hier wohl ausschließen.
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Re: Sachen zum Lachen !
Sind Formulierungen dieser Art nicht kompletter Unsinn? Habe mir gemerkt, die sie bei Rechtsstreitigkeiten keinen Bestand haben und der Verkäufer quasi hinschreiben kann was er will - im Ernstfall zählt das sowieso nicht, daher muß man sich davon nicht gebunden fühlen. Pauschaler Ausschluß der Garantie geht m.E. gar nicht.pixxer hat geschrieben:Dies ist ein Privatverkauf. Es besteht kein Rückgaberecht und keine Garantie. Im Nichtraucherhaushalt sind keine Tiere.
Bin allerdings kein Jurist - falls einer mitliest, wäre eine kurze Klarstellung hilfreich.
Gruß
klunch
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- Homer J. Simpson
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Re: Sachen zum Lachen !
Im Nichtraucherhaushalt sind keine Tiere, nachts ist es kälter als draußen, und nach München ist es genau so weit wie mit dem Motorrad.
Homer
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Re: Sachen zum Lachen !
Hi klunch,
die Formulierung ist so juristisch ziemlicher Quark. Das ist eine Klausel, die sich irgendwie mal auf eBay eingebürgert hat und die seither jeder von jedem abschreibt.
Die Wirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses hängt von mehreren Faktoren ab. Ich kann so abstrakt nicht alle Fallgestaltungen abdecken, aber im Grundsatz gilt:
Beim Verkauf von privat an privat kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden; ebenso beim Verkauf von Händler an Händler. Gegebenenfalls kann die Klausel aber unwirksam sein (zB wegen Widersprüchlichkeit: "garantiert echte Münze ... Gewährleistung ausgeschlossen").
Beim Verkauf von Händler an Sammler ist ein Gewährleistungsausschluss grundsätzlich nicht möglich (Ausnahme: Haftung auf Schadensersatz). Was ein Verbrauchsgüterkauf (Händler an Verbraucher oder neudeutsch: "B2C" (business to consumer)) ist, bestimmt sich objektiv. Die Klausel: "Dies ist ein Privatverkauf" hat also keine konstitutive Bedeutung. Wenn zB Lanz das dazuschreiben würde, wäre das wirkungslos, er bleibt natürlich Händler. Das gleiche gilt für alle Powerseller mit zigtausend Bewertungen.
Soweit nur in Kürze - da sind noch weitere Fallkonstellationen vorstellbar. Nagel mich also nicht darauf fest
Olaf
die Formulierung ist so juristisch ziemlicher Quark. Das ist eine Klausel, die sich irgendwie mal auf eBay eingebürgert hat und die seither jeder von jedem abschreibt.
Die Wirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses hängt von mehreren Faktoren ab. Ich kann so abstrakt nicht alle Fallgestaltungen abdecken, aber im Grundsatz gilt:
Beim Verkauf von privat an privat kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden; ebenso beim Verkauf von Händler an Händler. Gegebenenfalls kann die Klausel aber unwirksam sein (zB wegen Widersprüchlichkeit: "garantiert echte Münze ... Gewährleistung ausgeschlossen").
Beim Verkauf von Händler an Sammler ist ein Gewährleistungsausschluss grundsätzlich nicht möglich (Ausnahme: Haftung auf Schadensersatz). Was ein Verbrauchsgüterkauf (Händler an Verbraucher oder neudeutsch: "B2C" (business to consumer)) ist, bestimmt sich objektiv. Die Klausel: "Dies ist ein Privatverkauf" hat also keine konstitutive Bedeutung. Wenn zB Lanz das dazuschreiben würde, wäre das wirkungslos, er bleibt natürlich Händler. Das gleiche gilt für alle Powerseller mit zigtausend Bewertungen.
Soweit nur in Kürze - da sind noch weitere Fallkonstellationen vorstellbar. Nagel mich also nicht darauf fest
Olaf
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- klunch
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Re: Sachen zum Lachen !
Hallo Olaf,
Danke für die Infos! Nein, ich nagel Dich natürlich nicht darauf fest
Je häufiger man diesen juristischen Unsinn liest, desto mehr fängt man an, der Sache Glauben zu schenken. Ich hatte es so im Kopf, daß zugesicherte Eigenschaften tatsächlich vorhanden sein müssen - sind sie das nicht, kann ich Wandlung/Minderung/Erstattung verlangen, wozu auch ein Privatverkäufer grundsätzlich verpflichtet ist, egal was er in seinen Bedingungen schreibt. Bloßer Nichtgefallen jedoch ist bei einem Privatverkäufer kein Rückgabegrund. Dann blieb das halbwegs korrekt hängen, schön!
Schönen Feierabend,
klunch
Danke für die Infos! Nein, ich nagel Dich natürlich nicht darauf fest
Je häufiger man diesen juristischen Unsinn liest, desto mehr fängt man an, der Sache Glauben zu schenken. Ich hatte es so im Kopf, daß zugesicherte Eigenschaften tatsächlich vorhanden sein müssen - sind sie das nicht, kann ich Wandlung/Minderung/Erstattung verlangen, wozu auch ein Privatverkäufer grundsätzlich verpflichtet ist, egal was er in seinen Bedingungen schreibt. Bloßer Nichtgefallen jedoch ist bei einem Privatverkäufer kein Rückgabegrund. Dann blieb das halbwegs korrekt hängen, schön!
Schönen Feierabend,
klunch
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Re: Sachen zum Lachen !
mangizite ist keine Numismatik
http://www.ebay.de/itm/PHILIPPUS-I-ARAB ... 3a7c4caf54
"ICH BIN KEINE NUMISMATIK , DESHALB GEBE ICH KEINE GRANTIE "
http://www.ebay.de/itm/PHILIPPUS-I-ARAB ... 3a7c4caf54
"ICH BIN KEINE NUMISMATIK , DESHALB GEBE ICH KEINE GRANTIE "
Immerhin ist es vorstellbar, dass wir vielleicht genug Verstand besitzen, um,
wenn nicht ganz vom Kriegführen abzulassen, uns wenigstens so vernünftig zu benehmen wie unsere Vorfahren im achtzehnten Jahrhundert. (A.H. 1949)
wenn nicht ganz vom Kriegführen abzulassen, uns wenigstens so vernünftig zu benehmen wie unsere Vorfahren im achtzehnten Jahrhundert. (A.H. 1949)
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