
Nee, du hast natürlich recht... aber ist vor dem Ei nicht auch nach dem Ei ?


Moderator: Numis-Student
na ja, noch ist NRW nicht EU-ausland!antoninus1 hat geschrieben: Und da das Ländersache ist, könnte Bayern sagen, diese Münze darf Bayern nicht verlassen (ein Regenbogenschüsselchen der Vindeliker, z.B.). Pech, wenn der Höchstbieter aus NRW kommt.
Und dann sagen die Behörden, es besteht der Verdacht, dass der Sammler noch mehr Münzen hat und er bekommt in der Früh Behördenbesuch.
Pah, ob NRW oder Portugal, das ist doch kein Unterschiedbeachcomber hat geschrieben:na ja, noch ist NRW nicht EU-ausland!antoninus1 hat geschrieben: Und da das Ländersache ist, könnte Bayern sagen, diese Münze darf Bayern nicht verlassen (ein Regenbogenschüsselchen der Vindeliker, z.B.). Pech, wenn der Höchstbieter aus NRW kommt.
Und dann sagen die Behörden, es besteht der Verdacht, dass der Sammler noch mehr Münzen hat und er bekommt in der Früh Behördenbesuch....
grüsse
frank
Ob beten da hilft?McXXL hat geschrieben:Lasst doch den Kelch an uns vorbeigehen...
Genau das ist das hüpfende Komma. Im Grunde wissen wir nix und nix ist entschieden. Im Vorfeld von Pervertierung zu sprechen ist genau so 'schwach' wie das selbige Verb. Ein Übel der Pressefreiheit: Jeder kann sein Halbwissen auf die Datenautobahnen schwurbseln... von 50 - 150.000 Euro ist mittlerweile alles dabei. Zum Glück bin ich auf Silber umgestiegen - notfalls schmelze ich alles zu einem netten Barren zusammenantoninus1 hat geschrieben: ich bin nur gerade nicht sicher
Wer fordert diese vier Punkte? Wir Sammler wohl kaum?antoninus1 hat geschrieben:McXXL: Dann hast Du hier nicht alles gelesen.
Ich zitiere raeticus:
"Für uns als Münzsammler droht also eine Einzelobjektprüfung (jede Münze) bei
1) Ein und
2) Ausfuhr nach/aus Deutschland in alle anderen Länder, und auch
3) 'Sorgfaltspflicht' Nachweis das die einzelne Münze NICHT aus Raubgrabungen stammt (unklar wie man das machen soll, aber der Gesetzesentwurf listed zB einen zu niedrigen Preis, Barzahlung, Kauf von Privat ohne Hinzuzug eines Fachmannes als Hinweise auf Raubgrabung).
4) Und zusätzlich wird für das gewerbliche in Verkehr bringen durch den Handel für jede Münze eine Dokumentation mit Foto, sowie eine Provenienzforschung gefordert, zB für Münzen die als Archäologisches Objekt gesehen werden und älter als 100 Jahre sind bei einem Wert über 100 Euro.
Wer keine Rechnungen für alle seiner Münzen über die letzten Jahrzehnte aufgehoben hat (was ja nicht verpflichtend war) wird sich hier schwer tun die geforderten Beweise zu erbringen, und wie oben erwähnt nennt der Gesetzesentwurf ja auch Barzahlung bereits als Verdachtsmoment."
Das passt also ganz gut in das Numismatikforum.
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