Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Kulturgutschutzgesetz

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stampsdealer
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von stampsdealer » Do 30.07.15 14:37

Frau Bundesministerin Frau Andrea Nahles hat geantwortet.

http://www.abgeordnetenwatch.de/andrea_ ... #questions


Hallo Iulia,

was von mir angesprochene Politiker antworten und denken, welche Position diese beziehen, ist für mich nicht unbedingt erstrangig.

Mir geht es darum a) die Petition zu bewerben und b) soll das Thema in den Leitmedien Fahrt aufnehmen. Auch erwarte ich von der Bundeskanzlerin keine Antwort. Ich vermute aber das hier mehr als bei einem sog. Hinterbänkler die Fragen gelesen werden, auch hoffentlich von den Leitmedien.

Hinsichtlich der FDP müssen wir auf die Länderparlamente zurückgrefen, sodass ich Herrn Lindner aus NRW, Frau Suding aus Hamburg und Herrn Kubicki aus Schleswig-Hostein befragt habe.

Liebe Gastleser,

hier geht es zur Petition.

https://www.openpetition.de/petition/on ... n-sammelns

Beste Grüße

Jürgen
Zuletzt geändert von stampsdealer am Do 30.07.15 16:57, insgesamt 2-mal geändert.

stampsdealer
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von stampsdealer » Do 30.07.15 16:05

Frau Katja Kipping hat geantwortet.

Bisher die beste von den bereits abgegebenen Antworten.


http://www.abgeordnetenwatch.de/katja_k ... ml#q440966

Liebe Gastleser,

hier geht es zur Petition.

http://www.muenzenwoche.de

Iulia
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Iulia » Do 30.07.15 18:42

raeticus hat geschrieben:Julia,
nicht täuschen lassen, archäologisches Kulturgut hat im neuen Gesetzesentwurf keine Grenze von 100 Euro:
1) für Ein und Ausfuhr gilt ab Wert null (Bezug auf EU Verordnung, die deutsche Rechtsverordnung mag anders werden, wir wissen es noch nicht)
2) für die allgemeine Sorgfalt bei Inverkehrbringen gilt ab Wert null
3) für die Gewerbliche vereinfachte Sorgfalt bei Inverkehrbringen gilt ab Wert null
4) für Rückführungsansprüche anderer Länder gilt ab Wert null
5) nur die Pflicht zur Durchführung einer weiten Provenienzforschung etc als Teil der vollen gewerblichen Sorgfalt bei Inverkehrbringen könnte erst über 100€ greifen, ausser das Objekt wäre >20 Jahre mit Nachweis in der Familie. Dann gälte 2500€ als Grenze dafür. Jedoch gibt es da ja noch die verschärfte Sorgfaltspflicht über ICOM Rote Listen für zB Syrien, auf der mE bis auf sicher keltische Objekte so gut wie alles archäologische Kulturgut als potentiell Syrisch aufgeführt ist (zB alle römischen Münzen mit SC auf einer Seite), was dann auch hier wiederum zum Wertansatz null führt.....
Noch mal zu diesem Punkt:
Wenn Du Recht hast, was ich gar nicht bezweifeln möchte, dann ist die Petition von U. Kampmann, was die Konsequenzen für die Sammler antiker Objekte bei der Umsetzung des geplanten Kulturschutzgesetzes betrifft, nicht prägnant genug formuliert. Sie schreibt:
"...Durch die im Gesetz festgelegte Umkehr der Beweislast muss in Zukunft bei einem Streitfall der Besitzer für ein Kulturgut mit einem Wert von über 2.500 Euro nachweisen können, wo sich ein fragliches Stück die letzten 20 Jahre befunden hat; für „archäologisches“ Kulturgut gilt dies bereits bei einem Wert über 100 Euro."
Sie kritisiert die nicht zu leistenden hohen Sorgfaltspflichten, aber das ist beim geplanten Umgang mit archäologischen Objekten im Handel und im Privatbesitz doch gar nicht der entscheidende Aspekt. Die Gefahr bei der Umsetzung des Gesetzes ist doch, dass bei vorliegender Roter Liste eines Vertragsstaates, alles beschlagnahmt und ausgehändigt werden kann, was dort unspezifiziert lediglich als Kategorie genannt wird, wenn kein sicherer Provenienznachweis zu erbringen ist.
Das ist der springende Punkt: Nicht der Zwang zum Herkunftsnachweis, sondern die potentielle Enteignung deutscher Sammler ohne Entschädigung, nur aufgrund vager Verdachtsmomente.

Hier weiter unten die Münzkategorie aus der ICOM Liste für Syrien:
http://icom.museum/uploads/media/RL_SYRIE_ICOM_DE.pdf

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von j-u.thormann » Do 30.07.15 20:37

Iulia hat geschrieben: Das ist der springende Punkt: Nicht der Zwang zum Herkunftsnachweis, sondern die potentielle Enteignung deutscher Sammler ohne Entschädigung, nur aufgrund vager Verdachtsmomente.
Und der Sammler darf zusätzlich für alle Papa Staat entstehenden Kosten aufkommen...

Gruß,

j-u.thormann
Petition für den Erhalt des privaten Sammelns: https://www.openpetition.de/petition/on ... n-sammelns

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Karsten » Do 30.07.15 21:25

Iulia hat geschrieben:
raeticus hat geschrieben:Julia,
nicht täuschen lassen, archäologisches Kulturgut hat im neuen Gesetzesentwurf keine Grenze von 100 Euro:
1) für Ein und Ausfuhr gilt ab Wert null (Bezug auf EU Verordnung, die deutsche Rechtsverordnung mag anders werden, wir wissen es noch nicht)
2) für die allgemeine Sorgfalt bei Inverkehrbringen gilt ab Wert null
3) für die Gewerbliche vereinfachte Sorgfalt bei Inverkehrbringen gilt ab Wert null
4) für Rückführungsansprüche anderer Länder gilt ab Wert null
5) nur die Pflicht zur Durchführung einer weiten Provenienzforschung etc als Teil der vollen gewerblichen Sorgfalt bei Inverkehrbringen könnte erst über 100€ greifen, ausser das Objekt wäre >20 Jahre mit Nachweis in der Familie. Dann gälte 2500€ als Grenze dafür. Jedoch gibt es da ja noch die verschärfte Sorgfaltspflicht über ICOM Rote Listen für zB Syrien, auf der mE bis auf sicher keltische Objekte so gut wie alles archäologische Kulturgut als potentiell Syrisch aufgeführt ist (zB alle römischen Münzen mit SC auf einer Seite), was dann auch hier wiederum zum Wertansatz null führt.....
Noch mal zu diesem Punkt:
Wenn Du Recht hast, was ich gar nicht bezweifeln möchte, dann ist die Petition von U. Kampmann, was die Konsequenzen für die Sammler antiker Objekte bei der Umsetzung des geplanten Kulturschutzgesetzes betrifft, nicht prägnant genug formuliert. Sie schreibt:
"...Durch die im Gesetz festgelegte Umkehr der Beweislast muss in Zukunft bei einem Streitfall der Besitzer für ein Kulturgut mit einem Wert von über 2.500 Euro nachweisen können, wo sich ein fragliches Stück die letzten 20 Jahre befunden hat; für „archäologisches“ Kulturgut gilt dies bereits bei einem Wert über 100 Euro."
Sie kritisiert die nicht zu leistenden hohen Sorgfaltspflichten, aber das ist beim geplanten Umgang mit archäologischen Objekten im Handel und im Privatbesitz doch gar nicht der entscheidende Aspekt. Die Gefahr bei der Umsetzung des Gesetzes ist doch, dass bei vorliegender Roter Liste eines Vertragsstaates, alles beschlagnahmt und ausgehändigt werden kann, was dort unspezifiziert lediglich als Kategorie genannt wird, wenn kein sicherer Provenienznachweis zu erbringen ist.
Das ist der springende Punkt: Nicht der Zwang zum Herkunftsnachweis, sondern die potentielle Enteignung deutscher Sammler ohne Entschädigung, nur aufgrund vager Verdachtsmomente.

Hier weiter unten die Münzkategorie aus der ICOM Liste für Syrien:
http://icom.museum/uploads/media/RL_SYRIE_ICOM_DE.pdf
Ich lese hier überall "Inverkehrbringen" und an anderen Stellen wird von "Enteignung" gesprochen. Steht der Entwurf irgendwo zur Verfügung? Haben alle Kommentatoren diesen Entwurf gelesen? Oder woher bezieht Ihr Euer Wissen?
Gruß,
Karsten

<...>

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Iulia » Do 30.07.15 21:41

Lies doch einfach mal die letzten 7 Beiträge, bevor Du in die Tasten greifst.

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von j-u.thormann » Do 30.07.15 21:56

Karsten hat geschrieben: Ich lese hier überall "Inverkehrbringen" und an anderen Stellen wird von "Enteignung" gesprochen. Steht der Entwurf irgendwo zur Verfügung?
Öffentlich nicht.

Aussage Monika Grütters am 10. Juli: "Um Transparenz herzustellen, soll er in der kommenden Woche auf der Homepage der Kulturstaatsministerin veröffentlicht werden."

Aussage Monika Grütters am 15. Juli: "Sie kündigte an in der kommenden Woche den autorisierten Referenten-Entwurf im Internet zu veröffentlichen(...)"

Veröffentlicht wurde bislang nichts.
Haben alle Kommentatoren diesen Entwurf gelesen? Oder woher bezieht Ihr Euer Wissen?
Der Entwurf ist hier zum Teil durchaus bekannt, was man aber für die weitere Diskussion benötigt, ist eine Version, zu der sich Frau Grütters auch bekennt. Und das ist der Referentenentwurf nicht (obwohl die Äußerungen der Kulturstaatsministerin klar signalisieren, daß bei den für uns relevanten Stellen von ihrer Seite nicht mit Änderungen zu rechnen ist).

Wir benötigen den oben erwähnten autorisierten Referentenentwurf!

Gruß,

j-u.thormann
Zuletzt geändert von j-u.thormann am Do 30.07.15 21:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Mynter » Do 30.07.15 21:57

Kleine Anekdote aus EU- Europa. Ein hiesiger Sammler berichtete vor ein paar Monaten, dass er schon seit mehreren Monaten auf die Ausfuhrgenehmigung der italienischen Behörden für eine Münze , die er auf einer italienischen Auktion ersteigert hatte, wartete. Italien praktiziert wohl schon so einen Kulturgüterschutz. Vor ein paar Tagen kam das gute Stück endlich an. Sachbearbeitungsauer : 13 Monate, was wohl selbst für italienische Verhältnisse langsam sein soll.
Deutsche Zukunft ?
Grüsse, Mynter

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Lemur » Do 30.07.15 22:05

Karsten sollte nicht nur die letzten 7 Beiträge lesen ,sondern nötigenfalls das komplette Unterforum.Insbesondere die beiden ältesten Beitragsstränge sollten verdeutlichen weshalb viele Leute das nicht mehr mit einer "wait and see" Attitüde hinnehmen.

Mag nun sehr verschwörungstheorethisch wirken aber die alte Bundesrepublik ist tot!Zumindest liegt sie mit ihrer liberalen Grundhaltung irgendwo auf der multimorbiden Intensivgerontologie herum.

Als völlig paranoider Aluhutträger suche ich noch nach einer Postadresse an welche ich meine physisch gesammelten Unterschriften schicken kann.Spaß beiseite ich KANN jene wirklich nicht hochladen.Insofern bitte ich tatsächlich in einer PN um eine entsprechende Adresse zwecks einpflegen der Liste in die Reihe der Mitzeichner.

Nachtrag: Entsprechende Postadresse ist bereits gefunden! :D
Zuletzt geändert von Lemur am Do 30.07.15 22:27, insgesamt 2-mal geändert.
...das ganze Mee`volle`´öme`.

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von docisam » Do 30.07.15 22:07

Guten Abend,

ich finde folgendes in unsrem Sinne positive Statement bei der FDP (von Jens P. Meyer, kulturpolitischer Sprecher der FDP-Bürgerschaftsfraktion in Hamburg):

http://www.fdp-fraktion-hh.de/kultursch ... zuschauen/

Kann das der Erfolg einer Anfrage von stampsdealer sein? Auf einmal entdecke ich sympathische Seiten an der FDP ...

Viele Grüße,
Docisam

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von antoninus1 » Do 30.07.15 22:25

Es wäre aber auch sehr nützlich, den aktuellen Entwurf zu kennen, da einem erst dann wirklich bewusst wird, was Frau Grütters plant.
Und j-u.-thormann sagts ja richtig: für uns Sammler ist da bisher nichts entschärft. Und die öffentliche Aufmerksamkeit wird nur auf "die Bilder" gelenkt.
Gruß,
antoninus1

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Homer J. Simpson » Do 30.07.15 22:27

@docisam:

Es geht um die Grundhaltung. Und man mag alles Mögliche gegen die FDP haben, aber sie ist eine Partei für INDIVIDUALISTEN. Und genau das sind wir Sammler, die eben keine Euros im Abo sammeln, sondern das Echte und Besondere. Die keine Konsum- und DerHerdeHinterherBlök-Hobbys betreiben. Damit sind wir eben mehr und mehr der Parteien suspekt, weil nicht berechenbar genug. Ich bin auch gerade schmerzhaft dabei, mein Weltbild neu zu ordnen. Von den Kommunisten enteignet und entmündigt zu werden, das würde mich ja nun nicht überraschen. Von den Schwarzen mit so etwas konfrontiert zu werden, das hat mich nun wirklich auf dem falschen Fuß erwischt.

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von stampsdealer » Do 30.07.15 22:50

@docisam

Diesen Artikel des Hamburger FDP-Politikers habe ich schon vor ein paar Tagen entdeckt. Das hat daher nichts mit meinen Anfragen zu tun.

Es gibt deutschlandweit im Internet wohl eine vierstellige Anzahl an FDP-Email-Adressen, an die man die Künker-Vorlage verbreiten kann. Dafür habe ich aber momentan nicht genug Zeit.

Und bei meinen Tweets zur Petition wird auch ständig die FDP angesprochen, z. Bsp @c_lindner usw.

Ich komme nochmals auf das Fragelimit bei Abgeordnetenwatch zurück. Daher habe ich aus Hamburg nur Frau Katja Suding befragt. Nett wenn ein anderer Forent den oben angeführten FDP-Politiker befragt. Für beide Seiten eine Win-Win-Situation.
Zuletzt geändert von stampsdealer am Do 30.07.15 22:53, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von antoninus1 » Do 30.07.15 22:53

Aus der aktuellen Münzenwoche, eine rechtliche Ausarbeitung zum Entwurf:

http://muenzenwoche.de/de/News/4?&id=35 ... 30.07.2015
Gruß,
antoninus1

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von ChKy » Do 30.07.15 22:55

Jedes Mitglied sollte in der Kramkiste nach irgend einer Münze suchen und die bei EBäh einstellen mit einem Hinweis zur Petition. So wie der Typ das gemacht hat:

http://www.ebay.de/itm/Kanada-5-Cents-1 ... 1819813038?

Muss nix besonderes sein, braucht auch keiner zu kaufen. Nur daß wir möglichst eine Auktion in jeder wichtigen Kategorie/Sammelgebiet haben. Dann "erwischt" es auch ein paar Schatzsucher der elektronischen Bucht...
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