Aber Hauptsache: Stimmen

woher hast du diese Zahlen?
Moderator: Numis-Student
Noch viel schlimmer ist das hier, gleich nach Deinem Zitat; Hervorhebungen von mir:docisam hat geschrieben:Aus Rheinland-Pfalz wurde jetzt ein 1610 für Kaiser Rudolf II. angefertigter Goldpokal mit Schätzwert von zehn Millionen Euro ins Ausland gebracht, der eigentlich von Experten begutachtet werden sollte:
http://www.welt.de/regionales/rheinland ... racht.html
Eine freche Verdrehung der Tatsachen ist indes die Schlussfolgerung eines Sprechers von Frau Grütters (CDU): «Solche Fälle zeigen eindrucksvoll, wie wichtig das geplante Kulturgutschutzgesetz ist».
Zwei Lügen in einem Satz!Der Entwurf für das Gesetz sieht vor, dass Kulturgegenstände ab einem Wert von etwa 500 000 Euro und einem Alter von mehr als 70 Jahren nur mit einer Ausfuhrgenehmigung ins Ausland gebracht werden dürfen.
wenn "und" ernst gemeint ist, dürften Memorabilia aus dem Dritten Reich nicht zu Kulturgut aufgewertet werden, da für diese niemand mehr als 500 000 Euro zahlt. Noch übler in jeglicher Hinsicht wäre "oder".Der Entwurf für das Gesetz sieht vor, dass Kulturgegenstände ab einem Wert von etwa 500 000 Euro und einem Alter von mehr als 70 Jahren nur mit einer Ausfuhrgenehmigung ins Ausland gebracht werden dürfen.
Neu an der 1945er Grenze ist lediglich der Umstand daß sie nun nimmer so überzogen wirkt......Lemur hat geschrieben:
Weiterhin bemerkenswert war daß an dieser Sitzung gleich FÜNF Landesarchäologen teilnahmen.Obwohl es hier ausschließlich um eine hessische Regelung ging.
Einer dieser Herren forderte sogar daß"ich im Grunde die Hand auf die Ruinen der Reichskanzlei"-also auf alle Artefakte die vor 1945 datieren-haben müsse.
Das schien dann allerdings sogar seinen Kollegen überzogen zu sein.
Monika Grütters bezieht sich hier möglicherweise auf die aktuelle, nicht veröffentlichte Version des Entwurfes. Bekannt sind m. E. nur Versionen von Ende Juni und Mitte Juli. Wenn die Information stimmt dann scheinen mittlerweile heftige Änderungen am Entwurf stattgefunden zu haben. Und den aktuellen Entwurf, dessen Veröffentlichung Monika Grütters ja versprochen hatte, würde ich sehr gerne sehen...Chandragupta hat geschrieben:Aha, sind wir mittlerweile schon bei 70 Jahren?!? Undifferenziert? Waren das nicht zunächst 50 Jahre für "Großkunst" und 100 Jahre für kleinere bzw. "archäologische" Antiquitäten?!Der Entwurf für das Gesetz sieht vor, dass Kulturgegenstände ab einem Wert von etwa 500 000 Euro und einem Alter von mehr als 70 Jahren nur mit einer Ausfuhrgenehmigung ins Ausland gebracht werden dürfen.
Vermutlich von Frau Grütters aus nicht, allerdings muß der Entwurf ja auch durch einige andere Ministerien, und die Regierung hat ja mit nachträglich gekippten Gesetzen unrühmliche Erfahrungen gemacht. Meine Hoffnung ist, daß es vernünftige Leute gibt, die ein Gesetz, daß wegen Verstößen gegen Grundrechte ohnehin irgendwann gekippt würde, in der Form nicht zulassen werden.Chandragupta hat geschrieben:Ich vermute mal, bzgl. "archäologischen" Artefakten ändert sich kaum noch was hinsichtlich "Sorgfaltspflichten beim Inverkehrbringen"...
Ich vermute Absicht nur in der Hinsicht, daß der normale Leser nur die "spannenden" Aspekte hinsichtlich "Großkunst" konsumieren möchte. Die anderen Konsequenzen bezüglich der kleinen Sammler und der Grundrechtsverletzungen werden in das Reich der Verschwörungstheorien gesteckt. Und wenn man sich dessen bewusst ist, gibt es bestimmt Manchen, der dies billigend in Kauf nimmt. Es betrifft ja jemanden anderes und es dient einem für die Gesellschaft förderlichen Zweck. Es würde ja eh nur die Reichen betreffen, die sogar mit Kunst und Kultur ein Geschäft machen. So etwas Unmoralisches...Chandragupta hat geschrieben:Ja, es wird in den Mainstreammedien leider immer nur auf Gemälde und moderne "Großkunst" bezug genommen.... Da steckt mutmaßlich eine bewußt verschleiernde Absicht dahinter.
Ich vermute mal, bzgl. "archäologischen" Artefakten ändert sich kaum noch was hinsichtlich "Sorgfaltspflichten beim Inverkehrbringen"...
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