ich weiß: Heutzutage macht man das vordergründig nicht mehr so plump: Es sind in der Tat nur Handlungen strafbar, nicht bloße Eigenschaften und so. Nehmen wir z.B. den Gotteslästerungs-Paragraphen (166 StGB der BRD). Du darfst "innendrin" Atheist, "Heide" oder überhaupt Angehöriger einer nicht BRD-amtlich als "öffentlich rechtlich" anerkannten Religion(sgemeinschaft) sein. Man darf die vom Gesetzgeber als einzig schutzwürdig definierten monoteistisch-missionarischen, sog. "Weltreligionen" nur nicht öffentlich kritisieren. Vor allem nicht mit spitzer Zunge und "öffentlichkeitswirksam". Dann wird da schnell eine Eignung "den öffentlichen Frieden zu stören" draus.
Du darfst lt. aktuellem Entwurfsstand Kuguschugge Dich auch für antike Sachen (wie Münzen) interessieren - vielleicht darfst Du sogar Deine bestehende Sammlung behalten (jedenfalls solange Du lebst; danach bekommen dann "nur" Deine Erben ein Problem mit dem "Inverkehrbringen"): Aber Du darfst damit nix "tun", also weder was verkaufen/tauschen/verschenken/...

Bilder angucken ist allerdings weiterhin erlaubt. Da geht"s uns Numismatikern dann schon noch deutlich(!) besser als den Pädophilen...