In Auktionen tauchen ja immer mal wieder falsch beschriebene/bestimmte Münzen auf.
Bei Fälschungen kommt das leider auch recht häufig vor.
Wenn die Münze absolut nicht der Beschreibung entspricht ist das ja ein Mangel der einen Rückrtitt vom Kaufvertrag rechtfertigt.
Die Münze geht dann zurück ans Auktionshaus und der Käufer bekommt daraufhin sein Geld zurück.
Wenn das Auktionshaus die falschen Angaben vom Einlieferer übernommen hat, kann das Auktionshaus die Münze an den Einlieferer zurückgeben und sich dann das Geld vom Einlieferer zurückholen, da man sich auf dessen Angaben verlassen hat und getäuscht wurde oder hätte man die Angaben überprüfen müssen?
Und was ist, wenn den Einlieferer keine Schuld trifft, er z.b. die Münze richtig bestimmt hat oder die Münze als unbestimmt eingeliefert hat und der Fehler ausschließlich beim Auktionshaus lag? Der Einlieferer dann trotzdem die Münze zurücknehmen und das Geld erstatten?
Und was wäre wenn der Einlieferer eine Münze als Fälschung einliefert oder Zweifel an deren Echtheit zum Ausdruck bringt, die Münze aber vom Auktionshaus als echt verkauft wird und die Münze dann später doch als Fälschung zurückgezogen wird?
Ich habe z.B. Münzen bei denen ich nicht mit Sicherheit sagen kann, ob die echt oder falsch sind und falls ich die je verkaufen sollte/müsste und explizit auf die Echtheitsprobleme hinweise, müsste ich die dann trotzdem zurücknehmen, falls sich das Auktionshaus oder der Händler trotzdem dafür entscheiden die als echt anzubieten und die dann doch falsch wären?
Rechtliche Frage zu falsch beschriebene Münzen in Auktionen
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- antoninus1
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Re: Rechtliche Frage zu falsch beschriebene Münzen in Auktionen
Zu Deiner letzten Frage:
ich musste bei einem Auktionshaus im Auktionsvertrag unterschreiben, dass ich Münzen zurücknehmen muss, wenn sie sich nach der Auktion als falsch herausstellen, also Rückabwicklung. Die Kommission, die das Auktionshaus von mir für den Verkauf bekommt, hätte ich nicht erstattet bekommen.
ich musste bei einem Auktionshaus im Auktionsvertrag unterschreiben, dass ich Münzen zurücknehmen muss, wenn sie sich nach der Auktion als falsch herausstellen, also Rückabwicklung. Die Kommission, die das Auktionshaus von mir für den Verkauf bekommt, hätte ich nicht erstattet bekommen.
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- Amentia (So 04.07.21 14:39)
Gruß,
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Re: Rechtliche Frage zu falsch beschriebene Münzen in Auktionen
Ja, die Auktionshäuser haben umfangreiche Geschäftsbedingungen und versuchen sich gegen Ansprüche beider Seiten möglichst abzusichern. Es gibt aber ganz selten mal Gerichtsurteile dazu. Was soll ein Richter auch machen, wenn selbst Gutachter nicht einig sind? Also werden solche Konflikte wohl in der Regel durch Kulanz erledigt. Grüße, KarlAntonMartini
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- mike h (So 04.07.21 13:37) • Amentia (So 04.07.21 14:39)
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Re: Rechtliche Frage zu falsch beschriebene Münzen in Auktionen
Danke, es gibt halt doch leider einige antike Münzen, wo die Echtheit und Bestimmung umstritten sind, und ich habe leider auch solche Münzen, daher meine Frage.
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Re: Rechtliche Frage zu falsch beschriebene Münzen in Auktionen
Die Bestimmung vom Sammler / Einlieferer ist hilfreich, damit die Mitarbeiter im Auktionshaus schneller wissen, wo sie suchen müssen. Das Auktionshaus hat diese Bestimmung aber zu prüfen, entweder stimmt sie, oder es muss korrigiert werden.
In der Regel wird ein solches Stück mit falscher Bestimmung zurückgenommen, neu bestimmt und dann erneut versteigert, weil ja der Einlieferer in aller Regel keine Münzen zurück erhalten will, sondern lieber Geld.
In der Regel wird ein solches Stück mit falscher Bestimmung zurückgenommen, neu bestimmt und dann erneut versteigert, weil ja der Einlieferer in aller Regel keine Münzen zurück erhalten will, sondern lieber Geld.
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- Amentia (So 04.07.21 19:22)
Immerhin ist es vorstellbar, dass wir vielleicht genug Verstand besitzen, um,
wenn nicht ganz vom Kriegführen abzulassen, uns wenigstens so vernünftig zu benehmen wie unsere Vorfahren im achtzehnten Jahrhundert. (A.H. 1949)
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