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Meine Eltern (beide über 85 Jahre alt) wohnen als Eigentümer in einer Wohnanlage. Sie hatten nachts einen Fehlalarm ihres Rauchmelders. Der Rauchmelder ist durch die Hausverwaltung gemietet und wird von einer Firma gewartet. Die jährliche Funktionsüberprüfung wurde auch wenige Tage vor dem Fehlalarm durchgeführt. Das ist über die Hausverwaltung (HV) für alle Eigentümer so geregelt, die Wartungskosten werden über die Jahresabrechnung abgerechnet.
Beide schliefen fest und bemerkten den Alarm nicht. Nachbarn klingelten vergeblich, riefen die Feuerwehr, die die Wohnungstür gewaltsam öffnete und dabei beschädigte. Die Polizei war auch dabei. Es war klar, dass der Alarm nicht etwa durch Kerzenrauch oder ähnliches ausgelöst wurde.
Die Wohnungstür (Gemeinschaftseigentum) wurde über die HV von einem Schreiner repariert, Kosten fast 1000 € (!).
Nun weigert sich die Wartungsfirma, die Kosten für die Reparatur zu übernehmen und die HV stellt sie meinen Eltern in Rechnung. Ich bin der Meinung, dass die Wartungsfirma die Verantwortung für Folgen von Fehlalarmen trägt und die Reparaturkosten übernehmen muss.
Die HV meint, die Haftpflichtversicherung meiner Eltern müsse die Kosten übernehmen.
Was meint ihr dazu?