Fehlalarm durch Rauchmelder: wer muss Schaden zahlen?

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antoninus1
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Fehlalarm durch Rauchmelder: wer muss Schaden zahlen?

Beitrag von antoninus1 » Mo 25.10.21 17:12

Hallo, ich habe mal wieder eine rechtliche Frage, bei der ich nicht klarsehe. Vielleicht seht ihr klarer ? :)

Meine Eltern (beide über 85 Jahre alt) wohnen als Eigentümer in einer Wohnanlage. Sie hatten nachts einen Fehlalarm ihres Rauchmelders. Der Rauchmelder ist durch die Hausverwaltung gemietet und wird von einer Firma gewartet. Die jährliche Funktionsüberprüfung wurde auch wenige Tage vor dem Fehlalarm durchgeführt. Das ist über die Hausverwaltung (HV) für alle Eigentümer so geregelt, die Wartungskosten werden über die Jahresabrechnung abgerechnet.

Beide schliefen fest und bemerkten den Alarm nicht. Nachbarn klingelten vergeblich, riefen die Feuerwehr, die die Wohnungstür gewaltsam öffnete und dabei beschädigte. Die Polizei war auch dabei. Es war klar, dass der Alarm nicht etwa durch Kerzenrauch oder ähnliches ausgelöst wurde.

Die Wohnungstür (Gemeinschaftseigentum) wurde über die HV von einem Schreiner repariert, Kosten fast 1000 € (!).

Nun weigert sich die Wartungsfirma, die Kosten für die Reparatur zu übernehmen und die HV stellt sie meinen Eltern in Rechnung. Ich bin der Meinung, dass die Wartungsfirma die Verantwortung für Folgen von Fehlalarmen trägt und die Reparaturkosten übernehmen muss.
Die HV meint, die Haftpflichtversicherung meiner Eltern müsse die Kosten übernehmen.

Was meint ihr dazu?
Gruß,
antoninus1

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KarlAntonMartini
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Re: Fehlalarm durch Rauchmelder: wer muss Schaden zahlen?

Beitrag von KarlAntonMartini » Mo 25.10.21 17:23

Auf jeden Fall der Haftpflichtversicherung melden, auch wenn die wohl nicht zahlt (ohne Verschulden keine Haftung). Ich sehe prima vista auch keinen Rechtsgrund, warum Deine Eltern die Türe zahlen sollten. Der Hausverwaltung würde ich empfehlen, die Fehlerursache untersuchen zu lassen. Nur gut, daß es nicht wirklich gebrannt hat! Vielleicht ist es möglich, den Signalton lauter zu stellen. Grüße, KarlAntonMartini
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DirkF
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Re: Fehlalarm durch Rauchmelder: wer muss Schaden zahlen?

Beitrag von DirkF » Mo 25.10.21 18:26

Ich habe jahrelang Nebenkosten abgerechnet.

Ich würde mal den Wartungsvertrag der Wartungsfirma unter die Lupe nehmen.

Eventuell sind die haftbar?

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Re: Fehlalarm durch Rauchmelder: wer muss Schaden zahlen?

Beitrag von KarlAntonMartini » Mo 25.10.21 19:33

DirkF hat geschrieben:
Mo 25.10.21 18:26
Ich habe jahrelang Nebenkosten abgerechnet.

Ich würde mal den Wartungsvertrag der Wartungsfirma unter die Lupe nehmen.

Eventuell sind die haftbar?
Man muß ihnen einen schuldhaften Fehler nachweisen, dann haften sie in jedem Fall. Grüße, KarlAntonMartini
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Re: Fehlalarm durch Rauchmelder: wer muss Schaden zahlen?

Beitrag von richard55-47 » Mo 25.10.21 19:42

Da die Wohnungstür Gemeinschaftseigentum ist, wie der BGH vor Jahren schon geurteilt hat, muss auch die Eigentümergemeinschaft die Reparatur vornehmen.
Ob die HV die Eltern in Regress nehmen kann, wage ich zu bezweifeln, da diesen nach der Sachverhaltsschilderung ja kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist.

Irgendeiner hat aber den Schaden zu vertreten.

Das kann die Wartungsfirma sein. Die haftet nicht nur für eine fehlerhafte Wartung des Rauchmelders in Höhe des direkten Schadens (in Höhe des Betrages für die Reparatur oder die Neubeschaffung des Melders), sondern auch für den "indirekten" Schaden, der durch die fehlerhafte Auslösung des Alarms entsteht.
Aus dem Wartungsvertrag wird sich nichts anderes ergeben. Er ist ein in jeder Hinsicht komplett zu erfüllender Werkvertrag, da werden keine Klauseln enthalten sein, die die Haftung auf den "direkten" Schaden begrenzen.
Die Wartungsfirma wird sich allerdings darauf zurückziehen, die Wartung korrekt durchgeführt zu haben. Wenn ihre Wartungsprotokolle das hergeben, müsste im Rahmen einer Klage das Gegenteil bewiesen werden. Soweit mir aus Augenschein bekannt, werden die Rauchmelder auf ihr Funktionieren getestet. Da wird die Stromversorgung geprüft und ein Rauch produzierendes Gerät drunter gehalten. Löst der Melder aus, ist alles in Ordnung. Mir ist nicht zu Ohren gekommen, dass die Geräte auf die Möglichkeit eines Fehlalarmes zu testen sind. Kann natürlich sein. Man müsste die Wartungsvorschriften des Herstellers zu Rate ziehen.

War das Gerät von Herstellerseite fehlerhaft, muss dessen Haftung geprüft werden.

Sonst sehe ich niemanden, der in Regress genommen werden könnte. Natürlich auch nicht die Nachbarn. Die haben doch gehandelt, um größeren Schaden von deinen Eltern und vom Eigentum der anderen abzuwenden. Das ist aus übergeordneten Gründen legitim.

Wie ich persönlich die Sache so einschätze, bleibt die HV auf den Kosten sitzen.
do ut des.

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Re: Fehlalarm durch Rauchmelder: wer muss Schaden zahlen?

Beitrag von antoninus1 » Mo 25.10.21 21:06

Danke für eure Einschätzungen, ich denke, ihr seht es prinzipiell so wie ich.
Morgen treffen mein Vater und ich uns mit der HV und einem Versicherungsvertreter (genau konnte es mein Vater nicht sagen). Die wollen uns "helfen", den Schaden bei unserer Haftpflichtversicherung geltend zu machen :?
Das werden wir nach KAM´s Rat machen.
Wenn die nicht zahlen wollen, werden wir weitersehen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die HV den Schaden zu tragen hat bzw. sich mit der Wartungsfirma auseinander setzen muss.
Meine Eltern haben eine Rechtschutzversicherung. Da schaue ich dann mal, ob wir einen Beratungstermin bekommen.
Ich muss nur solange verhindern, dass die HV die Nebenkosten einfach abbucht. Sonst rennen wir dem Geld hinterher...
Gruß,
antoninus1

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Re: Fehlalarm durch Rauchmelder: wer muss Schaden zahlen?

Beitrag von KarlAntonMartini » Di 26.10.21 09:52

antoninus1 hat geschrieben:
Mo 25.10.21 21:06
Danke für eure Einschätzungen, ich denke, ihr seht es prinzipiell so wie ich.
Morgen treffen mein Vater und ich uns mit der HV und einem Versicherungsvertreter (genau konnte es mein Vater nicht sagen). Die wollen uns "helfen", den Schaden bei unserer Haftpflichtversicherung geltend zu machen :?
Das werden wir nach KAM´s Rat machen.
Wenn die nicht zahlen wollen, werden wir weitersehen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die HV den Schaden zu tragen hat bzw. sich mit der Wartungsfirma auseinander setzen muss.
Meine Eltern haben eine Rechtschutzversicherung. Da schaue ich dann mal, ob wir einen Beratungstermin bekommen.
Ich muss nur solange verhindern, dass die HV die Nebenkosten einfach abbucht. Sonst rennen wir dem Geld hinterher...
Wenn die Haftpflichtversicherung involviert ist, übernimmt die auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Abbuchung kann man widerrufen. Ein Fall für die Rechtsschutzversicherung wird es erst, wenn ein Aufforderungsschreiben der Gegenseite da ist und auch nur, wenn das konkrete Risiko versichert wäre. Ehe das nicht klar ist (Anfrage bei RSV) würde ich keine Kosten produzieren. Grüße, KarlAntonMartini
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Re: Fehlalarm durch Rauchmelder: wer muss Schaden zahlen?

Beitrag von Altamura2 » Di 26.10.21 17:23

Irgendwie klingt mir das jetzt so, als ob die Regelung der Kostenfrage jetzt ganz schnell teurer wird als die Reparatur selbst 8O . Kann das sein?

Noch ein Tipp am Rande: Wenn vertrauenswürdige Nachbarn einen Wohnungsschlüssel haben, dann laufen solche und auch andere Fälle etwas glimpflicher ab :D .

Gruß

Altamura

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Re: Fehlalarm durch Rauchmelder: wer muss Schaden zahlen?

Beitrag von antoninus1 » Di 26.10.21 18:21

Altamura2 hat geschrieben:
Di 26.10.21 17:23
Irgendwie klingt mir das jetzt so, als ob die Regelung der Kostenfrage jetzt ganz schnell teurer wird als die Reparatur selbst 8O . Kann das sein?
...
Gruß

Altamura
Nein, mach Dir mal da keine Sorgen, das kann nicht sein, das wäge ich schon ab. Aber wenn jemand von Dir 1000 € verlangt, wirst Du Dir doch sicher auch Gedanken machen, ob die Forderung gerechtfertigt ist, und ob und ggf. wie Du dagegen vorgehst. Oder Du zahlst einfach.
Und natürlich will ich den Ball flach halten, ich bin wahrlich kein Streithansl :)

Es scheint mir auch gelungen zu sein. Heute war das sehr entspannte Gespräch mit dem Sachbearbeiter der HV, der für Schäden zuständig ist, und plötzlich sieht es viel besser aus. Die HV gibt nun den Fall an die Haftpflicht (oder Gebäudeversicherung) der Eigentümergemeinschaft, die sich darum kümmern soll. Meine Eltern müssen "natürlich definitiv" nichts bezahlen.
Auf meine Frage, warum sie dann in der Abrechnung die Türkosten hatten und der Chef der HV erklärt hatte, dass sie zahlen müssten, wurde der HV-Vertreter etwas verlegen. Er meinte dann, er sei bisher nicht informiert gewesen und sie hätten so viele größere Schadensfälle in den Wohnanlagen, dass das "der Kollegin durchgerutscht ist, da es so ein geringer Betrag ist, äh für uns, für Ihre Eltern nicht" :)

Jetzt bin ich guter Hoffnung, dass es seinen richtigen Gang geht :)
Gruß,
antoninus1

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