Ja, C.J.,
das war ein Schlag in die Magengrube!

: Bei allem Leid für Dich, aber für mich und uns alle eine verbreitete Lehre: Bei guten Fälschungen hat so ein Urteil vom Bild her (und häufig auch noch nach Inaugenscheinnahme) herzlich wenig Aussagekraft. Einige wenige Indizien oder Verdächte reichen, wie in der Justiz, leider nicht aus, um ein Todesurteil zu sprechen. Das kann erst gefällt werden, wenn es Zeugen gibt, am besten mehrere, und das sind hier vom Prägebild her gleiche Exemplare. Insofern kann gerade der heute tätige Sammler nie sicher sein, bei laufender Kontrolle der einschlägigen Fake-Adressen nicht plötzlich auf stempelgleiche Stücke mit seinen Sammlungsexemplaren zu stoßen. -
Dein Maximinus liegt an der Grenze der Erkennbarkeit einer Fälschung, aber wie viele andere Stücke liegen mit Wohlwollen betrachtet in Sammlungen, weil die Grenze dieser Erkennbarkeit noch nicht überschritten ist und werden erst dann "hochgezogen", wenn stempelgleiche Exemplare gefunden und dann auch noch als Fälschung publiziert werden.
Aber, Kopf hoch und dem Feind ins Auge geblickt (und der Paranoia der Kampf angesagt). Und im Ernstfall (und nicht erst, wenn es zu spät ist) widmen sich unsere erfahrenen Kenner mit aufopfernder Mühe solchen Fällen.
Es grüßt Dich
drake
Man kann, was man will, und wenn man sagt, man kann nicht, dann will man auch nicht.
(Baltzer von Platen/a. Rügen)