Lampsakos hat geschrieben: ↑So 07.09.25 16:21
Inwiefern veraltet? ... sollte vielleicht ein Hinweis bei dem Standardschreiben eingefügt werden, da das es ja ist, woran man sich hält (und gut begründet ist).
Ich dachte ich hätte mich klar ausgedrückt,
Fehlanzeige. Jörg und ich selbst waren hier im Forum diejenigen
die am meisten Erfahrungen hinsichtlich EU-Einfuhrumsatzsteuer aufgrund eigener Käufe im nicht EU-Raum
neben anderen erlangt haben. Diese Erfahrungen haben wir hilfsbereit
versucht im Forum weiter zu geben.
Daraus entwickelten sich mehrere über das Forum verteilte threads.
Zur Frage ob das Aufgeld in die Berechnung der EU-Einfuhrumsatzsteuer einfließt ist die Erfahrung: JA
Jörg schreibt hier selbst: Zitat Mi 26.03.25 09:15
viewtopic.php?f=6&t=71993#p631482
"3. Wie Du oben siehst bin ich so frech sogar den Netto Auktionspreis zu deklarieren ohne die 20-25% Auktion Gebühr, da ich diese als Service angebe und nicht als Warenwert. Deklarieren kann man viel, verlangen kann man viel - das ist nicht strafbar! Der Zoll prüft das und widerspricht dann eben. Oder auch nicht. Bei mir wurde sehr oft der reine Netto-Preis der Auktionsmünzen für die 7% berechnet."
Fordere wie bereits beschrieben
Deinen eigenen Abgabebescheid an. Leg Einspruch gegen den Bescheid ein und mach einfach
Deine eigenen Erfahrungen !