DLF: Raubgrabungen und Nachweis
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DLF: Raubgrabungen und Nachweis
Gestern kam im DLF eine interessante Sendung zu diesem Thema.
Hier zum Nachlesen:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/stud ... ks/886171/
Herr Laufer von der Kripo und Herr Raab von Peus kamen auch zu Wort.
Für Eure zukünftigen Käufe: Bei ungereinigten Gegenständen/Münzen geht man von Stücken aus Raubgrabungen aus.
Hier zum Nachlesen:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/stud ... ks/886171/
Herr Laufer von der Kripo und Herr Raab von Peus kamen auch zu Wort.
Für Eure zukünftigen Käufe: Bei ungereinigten Gegenständen/Münzen geht man von Stücken aus Raubgrabungen aus.
- antoninus1
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Re: DLF: Raubgrabungen und Nachweis
Da macht man es sich einfach und ignoriert Gesetze:*EPI* hat geschrieben:Gestern kam im DLF eine interessante Sendung zu diesem Thema.
Für Eure zukünftigen Käufe: Bei ungereinigten Gegenständen/Münzen geht man von Stücken aus Raubgrabungen aus.
man kann nämlich in einigen deutschen Bundesländern, z.B. in Bayern, legal suchen.
Nötig sind nur eine Erlaubnis des Landesdenkmalamtes und des Grunstückeigentümers.
Gruß,
antoninus1
antoninus1
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In diesem Artikel scheint es nur zwielichtige Kriminelle mit Goldhueten zu geben.
Zum Kontrast sollte man sich mal http://www.britarch.ac.uk/ anschauen. Im Besonderen moechte ich auf http://www.jrf.org.uk/bookshop/eBooks/185935324X.pdf hinweisen.
valete
PS: Sehr interessant ist auch http://old.britarch.ac.uk/detecting/cont.html
Zum Kontrast sollte man sich mal http://www.britarch.ac.uk/ anschauen. Im Besonderen moechte ich auf http://www.jrf.org.uk/bookshop/eBooks/185935324X.pdf hinweisen.
valete
PS: Sehr interessant ist auch http://old.britarch.ac.uk/detecting/cont.html
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- Chandragupta
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Aber nicht doch!cepasaccus hat geschrieben:In diesem Artikel scheint es nur zwielichtige Kriminelle mit Goldhueten zu geben.
Da gibt's nämlich auch den lieben, guten Onkel Laufer, den "Rächer der gehandelten und gesammelten Schätze von Sherwood Forest [Hessen], den Beschützer von Museen und Archäologen" ...

Sorry, mehr fällt mir zu diesem hetz^Wreißerischen Machw^WDLF-Radiofeature jetzt auch nicht ein.

Aber schön zu wissen, wohin die Reise in der BRD geht...

Numismatische Grüße,
Euer Chandra
Euer Chandra
- Chandragupta
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Das Feature sagt:
1. Aus Raubgrabungen kann sehr viel kommen.
2. Als Käufer braucht man einen Nachweis über den ehrlichen Erwerb (Wenn der Verkäufer keinen hat, kann das Erworbene immer noch bei der Staatsanwaltschaft landen.). Diese Nachweise werden kritischer geprüft werden.
3. Hat man keinen Nachweis oder einen ungenügenden kann das Stück vom Staat eingezogen werden.
4. Ungereinigte Stücke stammen aus Raubgrabungen.
Mir gefiel das Beispiel mit der irakischen Ankeraxt, die von der Kölner Staatsanwaltschaft im Anschluss einer Messe beschlagnahmt wurde. Das Verfahren gegen den Kunsthändler wurde eingestellt, die Axt wird ihm aber nicht zurückgegeben. Die Axt liegt noch in Köln, da jetzt der Irak nachweisen muss, dass sie den Irak illegal verlassen hat ("aller verfügbaren Angaben zu Fundort oder sonstigen Fundumständen sowie gutachterlicher Erkenntnisse") ... und, wenn sie aus einer Raubgrabung stammt, wird dies ein Ding der Unmöglichkeit sein.
1. Aus Raubgrabungen kann sehr viel kommen.
2. Als Käufer braucht man einen Nachweis über den ehrlichen Erwerb (Wenn der Verkäufer keinen hat, kann das Erworbene immer noch bei der Staatsanwaltschaft landen.). Diese Nachweise werden kritischer geprüft werden.
3. Hat man keinen Nachweis oder einen ungenügenden kann das Stück vom Staat eingezogen werden.
4. Ungereinigte Stücke stammen aus Raubgrabungen.
Mir gefiel das Beispiel mit der irakischen Ankeraxt, die von der Kölner Staatsanwaltschaft im Anschluss einer Messe beschlagnahmt wurde. Das Verfahren gegen den Kunsthändler wurde eingestellt, die Axt wird ihm aber nicht zurückgegeben. Die Axt liegt noch in Köln, da jetzt der Irak nachweisen muss, dass sie den Irak illegal verlassen hat ("aller verfügbaren Angaben zu Fundort oder sonstigen Fundumständen sowie gutachterlicher Erkenntnisse") ... und, wenn sie aus einer Raubgrabung stammt, wird dies ein Ding der Unmöglichkeit sein.
- KarlAntonMartini
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Ich habe die Sendung auch gehört. Soweit ich das verstanden habe, gibt es eine Wertgrenze von 1000 Euro pro Kunstgegenstand, erst oberhalb greifen Sanktionen. Es wurde aber nicht thematisiert, wie der Wert ermittelt wird. - Ebenfalls nicht thematisiert wurde der mE eigentliche Grund, warum jetzt auf den Kunsthandel Druck ausgeübt wird. Es geht um den General-Verdacht der Geldwäsche und der Terrorismus-Finanzierung. Für Kultur hat sich die Staatsanwaltschaft noch nie sonderlich interessiert. - Interviewt wurde ein "braver" Sammler, der eine Münze erworben hat, die, wie er später erkannte, aus einem Museum in Kabul stammt. Er hat sie dorthin zurückgegeben. (Was damit wohl jetzt wird.) Das Problem ist einfach, daß korrupte oder nicht funktionierende Staaten auf ihre Kulturgüter nicht aufpassen können oder wollen. Das wird man aber nicht über willkürliche Maßnahmen gegen Sammler verhindern können. Die derzeitige Situation erinnert schon etwas an die in der früheren DDR, wo Sammler unter dem Vorwurf angeblicher Steuerdelokte um ihre Sammlungen gebracht wurden, die dann von Schalks Imperium in den Westen verkauft wurden. Wo und wie werden denn die von der StA beschlagnahmten Münzen gelagert? Wurden schon welche zurückgegeben? Grüße, KarlAntonMartini
Münzsammler seit 60 Jahren. Mitglied im Numismatischen Verein zu Dresden und der Oriental Numismatic Society.
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Das Gesetz besagt, dass bei Kulturgüter, die älter als 100 Jahre und mehr als 1000 Euro wert sind, der Händler die Herkunft, soweit möglich, nachgeweisen werden soll. Auf alle Fälle müssen Namen von Käufer und Verkäufer erfasst werden.
Stücke, die aus Sicht der Staatanwaltschaft aus Raubgrabungen/illegale Ausfuhr stammen, können immer (zunächst) beschlagnahmt werden, auch wenn sie nur 1 Euro wert sind.
Meine Frage ist: Was ist ein Kulturgut? Ist beispielsweise eine Kaiserreichmünze ein Kulturgut (100 Jahre alt, 1000 Euro wert)?
@KAM: Steurlich ist es natürlich sehr interessant für den Staat. Mit den bei Händlern gewonnen Daten (bei einem höherwertigen Stück sind jetzt direkt Verkäufer und Käufer ohne Arbeitaufwand sichtbar), kann man sowohl bei den Verkäufern (Steuerverkürzung...), Käufern (Schwarzgeld, mögliche neue Vermögenssteuer...) und den Erben der Käufer (Erbschaftssteuer...) gut nutzen.
Stücke, die aus Sicht der Staatanwaltschaft aus Raubgrabungen/illegale Ausfuhr stammen, können immer (zunächst) beschlagnahmt werden, auch wenn sie nur 1 Euro wert sind.
Meine Frage ist: Was ist ein Kulturgut? Ist beispielsweise eine Kaiserreichmünze ein Kulturgut (100 Jahre alt, 1000 Euro wert)?
@KAM: Steurlich ist es natürlich sehr interessant für den Staat. Mit den bei Händlern gewonnen Daten (bei einem höherwertigen Stück sind jetzt direkt Verkäufer und Käufer ohne Arbeitaufwand sichtbar), kann man sowohl bei den Verkäufern (Steuerverkürzung...), Käufern (Schwarzgeld, mögliche neue Vermögenssteuer...) und den Erben der Käufer (Erbschaftssteuer...) gut nutzen.
Diesen Einwand hatten wir auch schon. Klingt einleuchtend. Und dann gibt es da dann eine Datenbank, die in Zukunft gehackt wird oder jemand besorgt sich die Daten per Datenträger. Und wir wundern uns dann über gezielte Einbrüche in der BRD verteilt. Dabei werden natürlich nur Stücke geklaut, die aufgrund der Definition nicht erfasst sind...
cogito ergo sum
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Re:
Der Irak erhält eine antike von der dt. Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Keilschrifttafel zurück, die vermutl. aus einer Raubgrabung stammt. Sie sollte in einem Münchner Auktionshaus versteigert werden. Sie soll aus einem assyrischen Tempel im heutigen Nimrud stammen.*EPI* hat geschrieben:
Mir gefiel das Beispiel mit der irakischen Ankeraxt, die von der Kölner Staatsanwaltschaft im Anschluss einer Messe beschlagnahmt wurde. Das Verfahren gegen den Kunsthändler wurde eingestellt, die Axt wird ihm aber nicht zurückgegeben. Die Axt liegt noch in Köln, da jetzt der Irak nachweisen muss, dass sie den Irak illegal verlassen hat ("aller verfügbaren Angaben zu Fundort oder sonstigen Fundumständen sowie gutachterlicher Erkenntnisse") ... und, wenn sie aus einer Raubgrabung stammt, wird dies ein Ding der Unmöglichkeit sein.
Interessant, dass der Irak sie "ohne Raubgrabungsbeweise" zurückerhält. Hilfreich waren da sicher die genaue Herkunftsbestimmung, fehlende Herkunftsnachweise und der Einlieferer, der nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte und Goodwill der dt. Regierung. Wenn diese Faktoren nicht wären, wäre das Stück irgendwann aus der Asservatenkammer in ein dt. Museum gewandert.
Fragt sich nur, wie lange das Stück im Irak verweilt und wo.
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Re: DLF: Raubgrabungen und Nachweis
...und wieder im DLF:
http://www.dradio.de/download/139954/
Ab ca. Seite 10 des Manusskripts der Sendung. POK Laufer kommt als Leiter der Arbeitsgruppe Raubgräber beim Landeskriminalamt Hessen auch im O-Ton.
Soweit ich es richtig verstanden habe:
Das meiste, was gefunden wird, ist wertlos, aber archäologisch von Interesse.
Die archäologische Praxis:
Wenn etwas beispielsweise in einem Acker - auch Wertloses - gefunden wird, darf nicht weiter gegraben werden.
DerFundort wird als Bodendenkmal festgelegt.
Es wird im Regelfall nicht gegraben, da die Magazine der Museen etc. bereits jetzt überlaufen und es viel zu wenige Archäologen gibt, die die Funde aufarbeiten.
POK Laufer: "Es gibt einen entscheidenden Satz, da wurde gesagt, der eigentliche Plünderer ist der Sammler. Und ich muss sagen, aus meiner Sicht stimmt das. Wenn ein Sammler sich wirklich ernsthaft bemüht bezüglich der legalen Herkunft, dann würde es diese Problematik wahrscheinlich gar nicht geben." (S.17; http://www.dradio.de/download/139954/)
http://www.dradio.de/download/139954/
Ab ca. Seite 10 des Manusskripts der Sendung. POK Laufer kommt als Leiter der Arbeitsgruppe Raubgräber beim Landeskriminalamt Hessen auch im O-Ton.
Soweit ich es richtig verstanden habe:
Das meiste, was gefunden wird, ist wertlos, aber archäologisch von Interesse.
Die archäologische Praxis:
Wenn etwas beispielsweise in einem Acker - auch Wertloses - gefunden wird, darf nicht weiter gegraben werden.
DerFundort wird als Bodendenkmal festgelegt.
Es wird im Regelfall nicht gegraben, da die Magazine der Museen etc. bereits jetzt überlaufen und es viel zu wenige Archäologen gibt, die die Funde aufarbeiten.
POK Laufer: "Es gibt einen entscheidenden Satz, da wurde gesagt, der eigentliche Plünderer ist der Sammler. Und ich muss sagen, aus meiner Sicht stimmt das. Wenn ein Sammler sich wirklich ernsthaft bemüht bezüglich der legalen Herkunft, dann würde es diese Problematik wahrscheinlich gar nicht geben." (S.17; http://www.dradio.de/download/139954/)
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