Pardon aber Deine Aussage ist spekulativ. Da Du nicht der Käufer bist kennst Du auch nicht die Motivation des Käufers.
Das ist Deine Dir unbenommene eigene Meinung. Diese teile ich nicht.Numiscus hat geschrieben: ↑Do 29.01.26 16:07Wie du treffend bemerkst, ist die Zuschreibung falsch, unbelegt und unseriös. Damit haben wir quasi bereits das wichtigste Verkaufsargument, dass auch zu Beginn der Beschreibung von Höhn aufgeführt wird, als illegitim entlarvt. Nun könnte man mit der Argumentation bereits an diesem Punkt aufhören, weil bereits das den Verkauf delegitimiert.
Fachliche Einschätzung der Firma HÖHN. Wenn Du anderer Meinung bist dann belege Deine obigen AussagenNumiscus hat geschrieben: ↑Do 29.01.26 16:07Aber okay, machen wir dennoch weiter. Die Einordnung "Jeton/Whistspiele" ist schon deshalb bedenklich, da behauptet wird, dass damit das untersagte Kommunizieren umgangen werden sollte. Bei im Spielbetrieb hatten die Jetons vornehmlich die Funktion einer "Spielwährung", die man gelegentlich mit Sinnsprüchen versehen konnte. Auch ein emblematischer Hintergrund ist naheliegend. Als kommunikatives Sprachmittel oder Geheimzeichen im Whist nicht belegt. Die Hauschild-Erwähnung verweist nur auf die deskriptive Literatur. Kann aber bei einem durchschnittlichen Käufer den Eindruck erwecken, dass das was da alles in der Beschreibung erwähnt wird, durch eine historische Fachpublikationen seine Bestätigung findet.
mit Literaturangaben die Deine Meinung bestätigen. Andernfalls ist das nur Deine eigene nicht belegte Meinung
und es steht für mich 50:50.
Die Angabe der Seltenheit ist eine subjektive Einschätzung der Firma HÖHN. Wenn Du oben schreibst, Zitat: "... nachgewiesenermaßen ..."
dann belege dies bitte auch ! Andernfalls handelt es sich bei Deiner Aussage ebenfalls nur um eine subjektive Einschätzung, mehr nicht.
Fachliche Einschätzung der Firma HÖHN. Da es sich um eine subjektive Einschätzung handelt sehe ich den PunktNumiscus hat geschrieben: ↑Do 29.01.26 16:07Schlussendlich ist die Klassifizierung als "ekzeptionales Belegexemplar der Medaillenkunst zur Zeit Friedrich Augusts des Starken" schon durch die allseits bekannten Medaillen "aus der Zeit August des Starken" widerlegt, die in technischer und künstlerischer Hinsicht Lichtjahre von diesem einfachen kleinen Jeton/ frivole Medaille entfernt sind. Auch hier wurde der Käufer mit eine illegitimen Einordnung geködert.
nicht als illegitim an.
Ich hatte eingangs ausdrücklich geschrieben das ich bitte "Preise" in der weiteren Unterhaltung ausklammere.Numiscus hat geschrieben: ↑Do 29.01.26 16:07Fazit: Die objektiv leicht zu verifizierenden Eigenschaften sind soweit korrekt. Die eigentlichen Verkaufsargumente - darum geht es ja - und somit auch die eigentlichen Gründe für den Käufer, sind im Wesentlichen belegbar unzutreffend. Der Käufer kaufte demnach einen nicht "außerordentlich selten vorkommenden kleinen goldenen Jeton" für 3.200 Euro.
Deshalb um gerade keine weiteren nutzlosen Diskussionen um diesen Aspekt führen zu müssen.
Ich bitte Dich daher noch einmal das wir uns nur um den numismatischen Aspekt unterhalten.
Siehe oben, bitte belege Deine eigene Aussage zur Seltenheit. In welchen Sammlungen und Museen liegen Stücke ?
Andernfalls ist Deine eigene Aussage zur Seltenheit ebenfalls rein subjektiv.
Die eigentlichen Gründe warum der Käufer dieses Stück gekauft hat sind Dir nicht bekannt, reine Spekulation.
Ich empfinde es als nicht korrekt an der Firma HÖHN vorbei zu argumentieren bzw. diese nicht "mit ins Boot zu holen".
Du magst Deine Gründe haben Dich nicht mit der Frima HÖHN in Verbindung zu setzen.
Ich selbst bin dort Kunde und ich werde Firma HÖHN anschreiben, auf diese öffentliche Diskussion verweisen
und selbige um eine Stellungnahme hierzu bitten.
Mit freundlichen Grüßen