Ebay, Kripo und was noch???
Moderator: Numis-Student
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Jap, der Aufhänger war wohl ein eBay-kauf.
Ich hatte letztes Jahr einen Umzug-da habe ich alte Rechnungen entsorgt.
Dürfte aber auch keine Rolle spielen da auch ganz aktuelle ebaykäufe(auch Lanz)mit erfasst waren.In diesem Fall ist die Münze noch nicht mal bei mir!
Desweiteren wurde behauptet ich hätte einen zweiten ebayaccount!Hatte ich NIE!Und es war auch von Anfang an der mit dem ich bis Gestern auf Auktionen bot.
Ich hatte letztes Jahr einen Umzug-da habe ich alte Rechnungen entsorgt.
Dürfte aber auch keine Rolle spielen da auch ganz aktuelle ebaykäufe(auch Lanz)mit erfasst waren.In diesem Fall ist die Münze noch nicht mal bei mir!
Desweiteren wurde behauptet ich hätte einen zweiten ebayaccount!Hatte ich NIE!Und es war auch von Anfang an der mit dem ich bis Gestern auf Auktionen bot.
...das ganze Mee`volle`´öme`.
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Die Grenze zur Antike liegt im übrigen seit 4.12.08 laut dem netten POK ......
im Jahre 1648!!
Desweiteren wurde mir dringend angeraten momentan von weiteren ebaykäufen abzusehen....
Die "gute"Nachricht:Zweien der Drei handelnden Beamten war ihr Tuen sichtlich peinlich...hilft mir aber auch nicht.
im Jahre 1648!!
Desweiteren wurde mir dringend angeraten momentan von weiteren ebaykäufen abzusehen....
Die "gute"Nachricht:Zweien der Drei handelnden Beamten war ihr Tuen sichtlich peinlich...hilft mir aber auch nicht.
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- beachcomber
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Kennt jemand von Euch die Zeitschrift "Geldgeschichtliche Nachrichten"
von der GIG ?
Da war in der letzten Ausgabe ein recht umfassender Artikel von Ursula Kampmann zum Thema ... Fazit: dieses Gebahren eines wildgewordenen Kommisars und Hobbyarchäologen entbehrt juristisch jeder Grundlage und hat vor keinem Gericht Bestand. Ratsam wäre hier sicher ein Anwalt!
von der GIG ?
Da war in der letzten Ausgabe ein recht umfassender Artikel von Ursula Kampmann zum Thema ... Fazit: dieses Gebahren eines wildgewordenen Kommisars und Hobbyarchäologen entbehrt juristisch jeder Grundlage und hat vor keinem Gericht Bestand. Ratsam wäre hier sicher ein Anwalt!
- antoninus1
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Kann nicht mal einer der Forumsfreunde, der im Beritt dieses eifrigen Gesetzeshüters ansässig ist, sich bei seiner vorgesetzten Behörde nach der Legitimation für dessen Handeln erkundigen (auch über Landtagsfraktionen, Wahlkreisabgeordnete, Petitionsausschuß). Ich kann mir nicht denken, daß sich die zuständigen und letztlich verantwortlichen Ministerialen darüber klar sind, daß hier jemand ohne jedes vernünftige Maß einen persönlich motivierten Feldzug führt, bei dem offensichtlich fortlaufend geltendes Recht verletzt wird. Auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde würde ich erwägen. Es ist überhaupt nicht einzusehen, daß Gerichte sich mit diesen Dingen befassen müssen. Die haben weiß Gott wichtigere Dinge zu tun.
Gruß
chinamul
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Nil tam difficile est, quin quaerendo investigari possit
- chinamul
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Kann nicht mal einer der Forumsfreunde, der im Beritt dieses eifrigen Gesetzeshüters ansässig ist, sich bei seiner vorgesetzten Behörde nach der Legitimation für dessen Handeln erkundigen (auch über Landtagsfraktionen, Wahlkreisabgeordnete, Petitionsausschuß). Ich kann mir nicht denken, daß sich die zuständigen und letztlich verantwortlichen Ministerialen darüber klar sind, daß hier jemand ohne jedes vernünftige Maß einen persönlich motivierten Feldzug führt, bei dem offensichtlich fortlaufend geltendes Recht verletzt wird. Auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde würde ich erwägen. Es ist überhaupt nicht einzusehen, daß Gerichte sich mit diesen Dingen befassen müssen. Die haben weiß Gott wichtigere Dinge zu tun.
Gruß
chinamul
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aus dem richterlichen Beschluß:
...weil aufgund von Tatsachen zu vermuten ist dass die Durchsuchung zur Auffindung von Bewismitteln,nämlich
-schriftliche Dokumente über Ankäufe und Verkäufe über das Auktionshaus eBay wie PC-da die Geschäfte nur über einen PC möglch sind .....
-noch vorhandene Kulturgegenstände ohne Expertisen und somit möglicher illegaler Herkunft
...
führen wird,§§102,105 Strafprozessordnung(StPO)
Gründe:
Der Beschuldigte ist verdächtig bei E-bay Kulturgegenstände ohne Expertise(Münzen)erworben zu haben.
Diese Handlung ist mit Strafe brdroht gemäß § 259 StGB.
Der Tatverdacht beruht auf den bisherigen Ermittlungen.
Eine vorherige Anhörung des Beschuldigten unterbleibt,da sie den Ermittlungszweck gefährden würde,§33 Abs. 4 S. 1 StPO.
Das bekam ich unmittelbar nach dem Weckerklingeln so serviert!
Erst mal Dank für Eure Tips und Anteilnahme
Lemur
...weil aufgund von Tatsachen zu vermuten ist dass die Durchsuchung zur Auffindung von Bewismitteln,nämlich
-schriftliche Dokumente über Ankäufe und Verkäufe über das Auktionshaus eBay wie PC-da die Geschäfte nur über einen PC möglch sind .....
-noch vorhandene Kulturgegenstände ohne Expertisen und somit möglicher illegaler Herkunft
...
führen wird,§§102,105 Strafprozessordnung(StPO)
Gründe:
Der Beschuldigte ist verdächtig bei E-bay Kulturgegenstände ohne Expertise(Münzen)erworben zu haben.
Diese Handlung ist mit Strafe brdroht gemäß § 259 StGB.
Der Tatverdacht beruht auf den bisherigen Ermittlungen.
Eine vorherige Anhörung des Beschuldigten unterbleibt,da sie den Ermittlungszweck gefährden würde,§33 Abs. 4 S. 1 StPO.
Das bekam ich unmittelbar nach dem Weckerklingeln so serviert!
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Lemur
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- Homer J. Simpson
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Seit wann das denn? Dann müßten sieLemur hat geschrieben:Gründe:
Der Beschuldigte ist verdächtig bei E-bay Kulturgegenstände ohne Expertise (Münzen) erworben zu haben.
Diese Handlung ist mit Strafe bedroht gemäß § 259 StGB.
a) als erstes Ebay zumachen bzw. die entsprechenden Rubriken (können sie aber nicht, da sie sich da mit einer großen Firma mit entsprechender Rechtsabteilung anlegen müßten - mit einzelnen Sammlern kann man's ja machen),
b) auf jeder Münzbörse Razzia machen, aber nicht nur das, sondern auch
c) jede Münzauktion bei den "großen Häusern" hopps nehmen, da ich auch dort noch nie eine Bescheinigung einer Denkmalbehörde gesehen habe.
Mann, o Mann - da werden in diesem unserem Lande Milliarden Euro von staatlichen und halbstaatlichen Stellen verspekuliert, und die Behörden führen einen heldenhaften Kreuzzug gegen Münzensammler!
Homer
Wo is'n des Hirn? --- Do, wo's hiig'hört! --- Des glaab' i ned!
- Homer J. Simpson
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- antoninus1
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Homer J. Simpson hat geschrieben:Seit wann das denn? Dann müßten sieLemur hat geschrieben:Gründe:
Der Beschuldigte ist verdächtig bei E-bay Kulturgegenstände ohne Expertise (Münzen) erworben zu haben.
Diese Handlung ist mit Strafe bedroht gemäß § 259 StGB.
a) als erstes Ebay zumachen bzw. die entsprechenden Rubriken (können sie aber nicht, da sie sich da mit einer großen Firma mit entsprechender Rechtsabteilung anlegen müßten - mit einzelnen Sammlern kann man's ja machen),
b) auf jeder Münzbörse Razzia machen, aber nicht nur das, sondern auch
c) jede Münzauktion bei den "großen Häusern" hopps nehmen, da ich auch dort noch nie eine Bescheinigung einer Denkmalbehörde gesehen habe.
Mann, o Mann - da werden in diesem unserem Lande Milliarden Euro von staatlichen und halbstaatlichen Stellen verspekuliert, und die Behörden führen einen heldenhaften Kreuzzug gegen Münzensammler!
Homer
Das kann doch echt nicht wahr sein!
Da wird eine Hausdurchsuchung mit etwas begründet, für das es überhaupt keine rechtliche Grundlage gibt!
Das muss ein Richter, der das anordnet, doch prüfen!
Wäre so etwas nicht langsam ein Fall für die Presse? Nicht für die numismatischen Fachzeitschriften, die die Öffentlichkeit nicht liest, sondern für die überregionale?
Hier geht es doch um Grundrechte, die mutwillig verletzt werden!
Gruß,
antoninus1
antoninus1
vermutlich wird da jemand aufgefolgen sein der irgendwo münzen unerlaubt ausgebuddelt hat und die dann über ebay verhökert hat und du auf seiner käuferliste warst ....
so einen fall gab es bei meinem amt in letzter auch, da hatte sich ein junger mann der bei der gdke sehr vertraut war des öfteren in einem gräberfeld bedient und die guten sigilata stücke und seine beifunde bei ebay verhökert, als sie ihm dann zuvorgekommen sind ging es auch an seine käufer - hatten dann auch besuch und die gekauften stücke wurden beschlagnahmt ...
siehe - archäologie in der pfalz online - Raubgrabungen - der Identität beraubt
http://www.archaeologie-speyer.de/
gruß
heiko
so einen fall gab es bei meinem amt in letzter auch, da hatte sich ein junger mann der bei der gdke sehr vertraut war des öfteren in einem gräberfeld bedient und die guten sigilata stücke und seine beifunde bei ebay verhökert, als sie ihm dann zuvorgekommen sind ging es auch an seine käufer - hatten dann auch besuch und die gekauften stücke wurden beschlagnahmt ...
siehe - archäologie in der pfalz online - Raubgrabungen - der Identität beraubt
http://www.archaeologie-speyer.de/
gruß
heiko
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