Darum ging es doch auch nicht, sondern um Bücher aus dem Bibliotheksbestand. So hatte ich das zumindest verstanden.richard55-47 hat geschrieben:... Ich kann mir nicht vorstellen, dasse jemand ein Buch kauft, in seine öffentlich zugängliche Bibliothek einstellt und rechtlich wirksam zum Schaden des Autors halb Deutschland einladen kann, Kopien zu fertigen. ...
Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Bibliotheken nicht einen Teil der Kopiergebühren (kostet ja was) an die VG Wort (http://de.wikipedia.org/wiki/Verwertung ... chaft_Wort) abführen. Hab' ich aber leider nichts Konkretes dazu gefunden

Wenn man da sucht, stößt man auf so interessante Dinge wie "Pauschalabgabe" (http://de.wikipedia.org/wiki/Pauschalabgabe), "Bibliothekstantieme" (http://de.wikipedia.org/wiki/Bibliothekstantieme) und "Reprographievergütung". Hab' ich aber lieber nicht vertieft

Wenn man sich bei Dienstleistern wie subito (http://www.subito-doc.de/) einzelne Zeitschriftenartikel einscannen lässt (hab' ich mal ausprobiert, hat hervorragend funktioniert), dann hat man übrigens auf der Rechnung schön einen Posten fürs Einscannen und einen für die Tantieme.
Gruß
Altamura