Bestimmungshilfe

Alles was so unter den Römern geprägt wurde.

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Altamura
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Re: Bestimmungshilfe

Beitrag von Altamura » Di 14.02.12 19:48

richard55-47 hat geschrieben:... Ich kann mir nicht vorstellen, dasse jemand ein Buch kauft, in seine öffentlich zugängliche Bibliothek einstellt und rechtlich wirksam zum Schaden des Autors halb Deutschland einladen kann, Kopien zu fertigen. ...
Darum ging es doch auch nicht, sondern um Bücher aus dem Bibliotheksbestand. So hatte ich das zumindest verstanden.

Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Bibliotheken nicht einen Teil der Kopiergebühren (kostet ja was) an die VG Wort (http://de.wikipedia.org/wiki/Verwertung ... chaft_Wort) abführen. Hab' ich aber leider nichts Konkretes dazu gefunden :? .

Wenn man da sucht, stößt man auf so interessante Dinge wie "Pauschalabgabe" (http://de.wikipedia.org/wiki/Pauschalabgabe), "Bibliothekstantieme" (http://de.wikipedia.org/wiki/Bibliothekstantieme) und "Reprographievergütung". Hab' ich aber lieber nicht vertieft :wink: .

Wenn man sich bei Dienstleistern wie subito (http://www.subito-doc.de/) einzelne Zeitschriftenartikel einscannen lässt (hab' ich mal ausprobiert, hat hervorragend funktioniert), dann hat man übrigens auf der Rechnung schön einen Posten fürs Einscannen und einen für die Tantieme.

Gruß

Altamura

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Master-Jeffrey
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Re: Bestimmungshilfe

Beitrag von Master-Jeffrey » Mi 15.02.12 10:13

In der Uni-Bib Duesseldorf gibt es mittlerweile einen Apparat, mit dem man Bücher direkt als PDF oder jpg einscannen kann und gleichzeitig werden wir bald ACTA haben. Dann könnte es laut Wikipedia so sein, dass man, wenn man dreimal gegen das Urheberrecht verstoßen hat, den eigenen Internetzugang gesperrt bekommt.

Ich hoffe nur, dass man in der heutige verlinkten Welt denn dann auch diejenigen Nutzer des oben genannten Gerätes sperrt, wenn diese sich mehr als drei Bücher kopiert haben. Gerade die zahlreichen Bestseller Autoren z.B. im Fachbereich "Alte Geschichte" wird es bestimmt freuen, wenn sich die Studenten in Zukunft ihre Bücher kaufen müssen und nicht mehr kopieren dürfen.
Auch ist in diesem Kontext erfreulich zu hören, dass zahlreiche Vereinigungen, gerade in den USA daraus drängen, dass der Urheberschutz eines Werkes noch über einen sehr viel längeren Zeitraum als bisher bestehen bleibt.
Es wäre ja eine Schande, wenn die Nachfahren des "Almgren" oder auch die Wilhelm Vischers, der 1886 das Werk "antike Schleudergeschosse" rausgebracht hat, heute nichts mehr davon haben sollten.
Es gibt ja schließlich keinen Unterschied zwischen der Industriespionage chinesischer Firmen und einem Numismatiker der auf ein wenig Erkenntnisgewinn durch Literatur hofft. Muss er halt 80 Euro für den Bruck zahlen. Ansonsten kann er sich Erkenntnis halt nicht leisten.

(ich weiß gerade nicht, wo ich lachende und wo ich weinende Smiles zwischen den Text packen soll.)

mfg

Master-Jeffrey

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Re: Bestimmungshilfe

Beitrag von Andechser » Mi 15.02.12 22:23

Da muss ich mich doch mal einschalten. Der §52 UrhG ist meiner Ansicht nach in diesem Fall überhaupt nicht einschlägig und somit irrelevant. Viel mehr gilt hier das in §53 UrhG geschützte Recht der privaten, nicht kommerziellen Kopie zu Forschungszwecken. Da der Gesetzestext leider zu lang ist, sei auf die Seite des Bundesjustizministeriums verwiesen: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

Grüße
Andechser

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Re: Bestimmungshilfe

Beitrag von richard55-47 » Do 16.02.12 19:22

Entschuldigung, ich habe bei "§ 52 UrhG" einen Schreibfehler begangen, aus meinem statement ist aber eindeutig § 53 UrhG als angeführt erkennbar.
do ut des.

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Re: Bestimmungshilfe

Beitrag von areich » Do 16.02.12 19:36

Wieviele Juristen braucht man eigentlich, um eine Glühbirne auszuwechseln?

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Re: Bestimmungshilfe

Beitrag von bajor69 » Do 16.02.12 19:40

5 (in Worten) FÜNF
Wer seine Wurzeln nicht kennt, kann seine Zukunft nicht gestalten.

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Re: Bestimmungshilfe

Beitrag von Peter43 » Do 16.02.12 21:21

Nemo iudex sine actore :D
Omnes vulnerant, ultima necat.

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