Begreiflicherweise wurde sie recht bald auch als Werbeträger benutzt, und sei es nur in der Art, daß der Name des Münzmeisters oder auch des Territorialherren zusätzlich aufgeprägt wurde. Versteht man den Begriff "Gedenkmünze" in der Weise, daß damit an VERGANGENE Personen oder Ereignisse erinnert werden sollte - mit der ganz speziellen Absicht des Erinnerns an ihre natürlich positive Wirkung, halte ich das bereits für die früheste Form der Gedenkmünze.
Nach meinem Empfinden berechtigt der aufgeprägte Name des für die jeweilige Münze verantwortlichen Münzmeisters (die gens) oder später der Name und das Portrait des lebendigen Kaisers nicht dazu, diese Prägung bereits als "Gedenkmünze" zu bezeichnen. Im Klartext: Die Asses und Denare der Republik mit Namenszug des Münzmeisters bzw. seines Geschlechtes waren KEINE Gedenkmünzen.
Bis hierher war die Einordnung: Kursmünze oder Gedenkprägung noch übersichtlich und voneinander abgrenzbar. Für die nachfolgende Zeit der ausufernden Vielzahl an unterschiedlichen Prägungen sollte man sich nicht der Mühe unterziehen, zu differenzieren. Die Grenzen sind zu fließend, meint
drake
(Sorry: Viele zeitliche Überschneidungen zu meinen Vor"rednern"
