Absurd?!
Moderator: Numis-Student
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Interessant wir es am 21. September um 11 Uhr.
Zu diesem Zeitpunkt ist vor dem Amtsgericht Friedberg (Hessen!) die Hauptverhandlung gegen Sxxx Mxxx terminiert.
Aus seinen Verkäufen über ebay entstanden die mehreren hundert Verfahren gegen Münzsammler.
Grüße
Zwerg
Zu diesem Zeitpunkt ist vor dem Amtsgericht Friedberg (Hessen!) die Hauptverhandlung gegen Sxxx Mxxx terminiert.
Aus seinen Verkäufen über ebay entstanden die mehreren hundert Verfahren gegen Münzsammler.
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ΒIOΣ ΑΝЄΟΡΤAΣΤΟΣ ΜΑΚΡΗ ΟΔΟΣ ΑΠΑNΔΟKEYTOΣ
Ein Leben ohne Feste ist ein langer Weg ohne Gasthäuser (Demokrit)
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wenn Du Einzelheiten kennst oder erfährst, kannst Du uns dann bitte informieren?Zwerg hat geschrieben:Interessant wir es am 21. September um 11 Uhr.
Zu diesem Zeitpunkt ist vor dem Amtsgericht Friedberg (Hessen!) die Hauptverhandlung gegen Sxxx Mxxx terminiert.
Aus seinen Verkäufen über ebay entstanden die mehreren hundert Verfahren gegen Münzsammler.
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Zwerg
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Fand heute nach meinem Urlaub folgenden Link in meinem Postkasten:
http://tinyurl.com/ya7grg3
Sieht sehr nach einer Blamage für einen Polizisten und Entwarnung für die Hobbysammler aus.
Grüße
Zwerg
http://tinyurl.com/ya7grg3
Sieht sehr nach einer Blamage für einen Polizisten und Entwarnung für die Hobbysammler aus.
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ΒIOΣ ΑΝЄΟΡΤAΣΤΟΣ ΜΑΚΡΗ ΟΔΟΣ ΑΠΑNΔΟKEYTOΣ
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Blamage für dahingehend handelnde Polizisten sicherlich...
Die völlige Entwarnung sehe ich allerdings noch nicht. Solange aus einem hessischen Ministerium heraus (der D.)nach HSOG von der Justitz beriets zur Rückgabe verfügte Stücke prompt wiederum sichergestellt werden bleibt das Thema leider "spannend".
Die völlige Entwarnung sehe ich allerdings noch nicht. Solange aus einem hessischen Ministerium heraus (der D.)nach HSOG von der Justitz beriets zur Rückgabe verfügte Stücke prompt wiederum sichergestellt werden bleibt das Thema leider "spannend".
...das ganze Mee`volle`´öme`.
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Ich finde es ungeschickt, dass immer mit "Muenzschrott" argumentiert wird. Das impliziert ja schon fast, dass "sehr schoen" und "vorzueglich" erhaltene Muenzen schuetzenswertes Kulturgut ist, das unbedingt allen weggenommen werden muss um es in einem staatlichen Keller einzulagern
valete.
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kitty mea felis duodeviginti annos nata requiescat in pace. laeta gaudiumque meum erat. desiderio eius angor.
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zitat:
'Der wegen Hehlerei angeklagte Florstädter Münzsammler wurde vom Friedberger Amtsgericht freigesprochen.'
damit keine einstellung, sondern freispruch!
und dieser unterschied ist schon wichtig. natürlich weiss man nicht, wie das verfahren bei vz-münzen ausgegangen wäre.
aber dann wäre es wahrscheinlich ja gar nicht zum prozess gekommen, denn den verfolgern ging's ja um 'ungereinigte fundmünzen', von denen sie automatisch davon ausgingen, dass sie aus illegalen grabungen stammen!
grüsse
frank
'Der wegen Hehlerei angeklagte Florstädter Münzsammler wurde vom Friedberger Amtsgericht freigesprochen.'
damit keine einstellung, sondern freispruch!
und dieser unterschied ist schon wichtig. natürlich weiss man nicht, wie das verfahren bei vz-münzen ausgegangen wäre.
aber dann wäre es wahrscheinlich ja gar nicht zum prozess gekommen, denn den verfolgern ging's ja um 'ungereinigte fundmünzen', von denen sie automatisch davon ausgingen, dass sie aus illegalen grabungen stammen!
grüsse
frank
- areich
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Stimmt aber die Begründung ist so seltsam.
Seine Verteidiger, Dr. Diethardt von Preuschen und Dr. Stefan von Holst, wiesen das Gericht darauf hin, dass es sich bei den Münzen um »antiken römischen Schrott« und nicht um ein schützenswertes Kulturgut handle.
Ich verstehe nicht, warum das hier wichtig ist?Sogar Staatsanwalt Denis Weimer forderte einen Freispruch für den Angeklagten. Der Florstädter habe nur einen kleinen Gewinn mit den Ebay-Verkäufen gemacht, auch sei der Nachweis für eine strafbare Vortat nicht zu erbringen.
- richard55-47
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lies§ 259 Absatz 1 StGB (Hehlerei)
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Es muss eine Bereicherungsabsicht vorhanden sein. Bei "Schrott" kann ich mich nicht bereichern.
Die zweite Bedingung muss dann schon gar nicht mehr geprüft werden.
Auch der Freispruch hat somit einen etwas schalen Geschmack. Wären das aurei gewesen, hätte sicherlich die Amtsrichterin anders hingeschaut und anders geurteilt.
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Es muss eine Bereicherungsabsicht vorhanden sein. Bei "Schrott" kann ich mich nicht bereichern.
Die zweite Bedingung muss dann schon gar nicht mehr geprüft werden.
Auch der Freispruch hat somit einen etwas schalen Geschmack. Wären das aurei gewesen, hätte sicherlich die Amtsrichterin anders hingeschaut und anders geurteilt.
do ut des.
- richard55-47
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Nun, das ist ja
a) eine andere Gewichtsklasse und trifft nicht das, was wir bei römischen Münzen unter "Schrott" verstehen,
b) nicht mit den Absichten zu vergleichen, die unser armer PHK aus Bayern hatte, als er seinem Sohn 13 Spätrömer ersteigerte.
Äpfel und Birnen kann man nicht vergleichen.
a) eine andere Gewichtsklasse und trifft nicht das, was wir bei römischen Münzen unter "Schrott" verstehen,
b) nicht mit den Absichten zu vergleichen, die unser armer PHK aus Bayern hatte, als er seinem Sohn 13 Spätrömer ersteigerte.
Äpfel und Birnen kann man nicht vergleichen.
do ut des.
- areich
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Man kann doch aber trotzdem eine Gewinnabsicht haben.
Wenn ich Spätrömer bei Ebay kaufe mit der Absicht, sie zu reinigen und gewinnbringend weiterzuverkaufen habe ich eine Gewinnabsicht.
Wenn ich clever unbestimmte Raritäten bei Ebay kaufe kann ich sie evt. sogar erfolgreich mit Gewinn weiterverkaufen.
Weiterhin kann ich bei Ebay auch hoherpreisige Münzen relativ günstig kaufen und mit Gewinn dort oder woanders weiterverkaufen, wenn ich mich auskenne.
Ob man in all diesen Fällen auch freigesprochen worden wäre?
Wenn ich Spätrömer bei Ebay kaufe mit der Absicht, sie zu reinigen und gewinnbringend weiterzuverkaufen habe ich eine Gewinnabsicht.
Wenn ich clever unbestimmte Raritäten bei Ebay kaufe kann ich sie evt. sogar erfolgreich mit Gewinn weiterverkaufen.
Weiterhin kann ich bei Ebay auch hoherpreisige Münzen relativ günstig kaufen und mit Gewinn dort oder woanders weiterverkaufen, wenn ich mich auskenne.
Ob man in all diesen Fällen auch freigesprochen worden wäre?
- Homer J. Simpson
- Moderator
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Kurze Anmerkung von mir als Moderator: Die drei Seiten Abschweifung vom Thema dieses Threads habe ich abgetrennt, ins Off-Topic-Forum verschoben und vorerst gesperrt, da ich jetzt mit Fruchtbarem nicht mehr gerechnet habe.
Ich hoffe, ich trete damit nicht zu vielen auf die Zehen. Wenn Ihr den Thread entsperrt haben wollt, müßtet Ihr Euch an Locnar wenden, da ich solche Befugnisse im Off-Topic nicht habe.
Viele Grüße,
Homer
Ich hoffe, ich trete damit nicht zu vielen auf die Zehen. Wenn Ihr den Thread entsperrt haben wollt, müßtet Ihr Euch an Locnar wenden, da ich solche Befugnisse im Off-Topic nicht habe.
Viele Grüße,
Homer
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