Fälschung zu spät(?) erkannt
- edsc
- Beiträge: 359
- Registriert: Di 12.02.13 00:21
- Wohnort: Günzburg
- Hat sich bedankt: 252 Mal
- Danksagung erhalten: 152 Mal
- Kontaktdaten:
Fälschung zu spät(?) erkannt
Hallo zusammen,
ich habe heute eine teils juristische Frage. Eure Einschätzung dazu würde mich sehr interessieren!
Ich habe einen Teil meiner Münzen zur Versteigerung bei einem Auktionshaus eingeliefert. Zwei davon wurden leider als Fälschungen identifiziert. Beide Münzen habe ich vor ca. einem Jahr erworben - eine über MA-Shops, eine bei einer Auktion. Nach meiner Auffassung gilt die Echtheitsgarantie für Münzen lebenslang und ich habe jetzt noch das Recht, die Münzen an den Händler bzw. das Auktionshaus zurück zu geben und die volle Erstattung zu erhalten. Ist es dem wirklich so oder liege ich da ganz falsch?
Hat jemand schon mal solche Erfahrungen gemacht? Bzw. kenn jemand hier die Rechtslage?
Ich danke euch!
ich habe heute eine teils juristische Frage. Eure Einschätzung dazu würde mich sehr interessieren!
Ich habe einen Teil meiner Münzen zur Versteigerung bei einem Auktionshaus eingeliefert. Zwei davon wurden leider als Fälschungen identifiziert. Beide Münzen habe ich vor ca. einem Jahr erworben - eine über MA-Shops, eine bei einer Auktion. Nach meiner Auffassung gilt die Echtheitsgarantie für Münzen lebenslang und ich habe jetzt noch das Recht, die Münzen an den Händler bzw. das Auktionshaus zurück zu geben und die volle Erstattung zu erhalten. Ist es dem wirklich so oder liege ich da ganz falsch?
Hat jemand schon mal solche Erfahrungen gemacht? Bzw. kenn jemand hier die Rechtslage?
Ich danke euch!
- Numis-Student
- Moderator
- Beiträge: 24064
- Registriert: Mi 20.02.08 22:12
- Wohnort: Wien
- Hat sich bedankt: 11655 Mal
- Danksagung erhalten: 6484 Mal
Re: Fälschung zu spät(?) erkannt
Ein seriöser Händler bzw. ein seriöses Auktionshaus wird die Münze/Fälschung sicherlich zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.
Aber da kommt es auch immer auf die Geschäftsbedingungen des Händlers bzw. Auktionshauses an, manche befristen die Möglichkeit der Rückgabe, und noch andere zeigen sich da manchmal leider auch nicht einsichtig.
Um wen geht es denn (gerne per PN) ?
Schöne Grüße,
MR
Aber da kommt es auch immer auf die Geschäftsbedingungen des Händlers bzw. Auktionshauses an, manche befristen die Möglichkeit der Rückgabe, und noch andere zeigen sich da manchmal leider auch nicht einsichtig.
Um wen geht es denn (gerne per PN) ?
Schöne Grüße,
MR
Immerhin ist es vorstellbar, dass wir vielleicht genug Verstand besitzen, um,
wenn nicht ganz vom Kriegführen abzulassen, uns wenigstens so vernünftig zu benehmen wie unsere Vorfahren im achtzehnten Jahrhundert. (A.H. 1949)
wenn nicht ganz vom Kriegführen abzulassen, uns wenigstens so vernünftig zu benehmen wie unsere Vorfahren im achtzehnten Jahrhundert. (A.H. 1949)
- prieure.de.sion
- Beiträge: 896
- Registriert: Di 07.06.22 10:39
- Hat sich bedankt: 688 Mal
- Danksagung erhalten: 610 Mal
Re: Fälschung zu spät(?) erkannt
Servus… bevor Du juristisch abwägst - kontaktier einfach den Händler bzw. das Auktionshaus. Mit ziemlicher Sicherheit wird man die Münzen zurück nehmen und Du musst Dir gar keine Gedanken machen.edsc hat geschrieben: ↑Sa 11.11.23 16:46Hallo zusammen,
ich habe heute eine teils juristische Frage. Eure Einschätzung dazu würde mich sehr interessieren!
Ich habe einen Teil meiner Münzen zur Versteigerung bei einem Auktionshaus eingeliefert. Zwei davon wurden leider als Fälschungen identifiziert. Beide Münzen habe ich vor ca. einem Jahr erworben - eine über MA-Shops, eine bei einer Auktion. Nach meiner Auffassung gilt die Echtheitsgarantie für Münzen lebenslang und ich habe jetzt noch das Recht, die Münzen an den Händler bzw. das Auktionshaus zurück zu geben und die volle Erstattung zu erhalten. Ist es dem wirklich so oder liege ich da ganz falsch?
Hat jemand schon mal solche Erfahrungen gemacht? Bzw. kenn jemand hier die Rechtslage?
Ich danke euch!
Ansonsten - wir Händler müssen beim MA-Shop die Bedingen des Betreibers akzeptieren (bei VCoins nennt sich das dann Code of Ethics). Die Bedingen sagen unter Anderem, dass wir Händler für verkaufte Fälschungen gerade stehen müssen - sprich diese zurück genommen werden müssen. Kurz gesagt - beim Händler solltest Du keine Probleme erwarten müssen. Ansonsten kannst Du Dich auch direkt an den Support und Service des MA-Shop melden: service@ma-shop.de
Streut Kaviar unters Volk, damit der Pöbel ausrutscht... !
- edsc
- Beiträge: 359
- Registriert: Di 12.02.13 00:21
- Wohnort: Günzburg
- Hat sich bedankt: 252 Mal
- Danksagung erhalten: 152 Mal
- Kontaktdaten:
Re: Fälschung zu spät(?) erkannt
Danke euch beiden für eure Einschätzungen! Das stimmt mich recht positiv.
Natürlich werde ich auf die Händler zugehen und versuchen, die Angelegenheit direkt zu klären. Ich hätte nur gerne gleich am Anfang gewusst, was mich im "worst case" erwartet.
Ich kann dann später hier berichten, wie die Geschichte ausgegangen ist.
Natürlich werde ich auf die Händler zugehen und versuchen, die Angelegenheit direkt zu klären. Ich hätte nur gerne gleich am Anfang gewusst, was mich im "worst case" erwartet.
Ich kann dann später hier berichten, wie die Geschichte ausgegangen ist.
-
- Beiträge: 859
- Registriert: Di 02.06.20 09:45
- Hat sich bedankt: 434 Mal
- Danksagung erhalten: 251 Mal
Re: Fälschung zu spät(?) erkannt
Der "worst case: wäre, daß sich der Händler trotz allem weigert die Fälschung zurückzunehmen und Du ihn verklagen müßtest. Aber darüber sollte man sich erst Gedabken machen, wenn er sich überhaupt weigert.
Gruß
-
- Beiträge: 1882
- Registriert: Mo 10.01.05 20:12
- Wohnort: Stadt der Quadrate
- Hat sich bedankt: 468 Mal
- Danksagung erhalten: 865 Mal
Re: Fälschung zu spät(?) erkannt
Das kann man natürlich machen, sollte sich von deren "Tätigkeit" keine Wunder versprechen.prieure.de.sion hat geschrieben: ↑Sa 11.11.23 19:14... Ansonsten kannst Du Dich auch direkt an den Support und Service des MA-Shop melden: service@ma-shop.de
Hatte mal einen US-Händler auf MA, mit dem es Probleme gab (hat sich auf mehrere Emails wochenlang nicht gemeldet). Was hat der Service gemacht, als ich mich an die gewandt hab? Hat meine deutsche Mail an den Service ohne Kommentar an den Händler weitergeleitet. Dankeschön für die sinnvolle Aktion. Aber zum Glück ja mit Paypal bezahlt, da brauchte ich den "Service" von MA-shop gar nicht.
Beste Grüße
Andreas
"...nam idem velle atque idem nolle, ea demum perniciosa amicitia est." (frei nach C. Sallustius Crispus)
-
- Vergleichbare Themen
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag
-
- 2 Antworten
- 1132 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Peter43
-
- 14 Antworten
- 2282 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von tilos
-
- 3 Antworten
- 1029 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von sergej2448
-
- 4 Antworten
- 1546 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Erdnussbier
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder