Gesetz zur Ausführung des UNESCO-Übereink... ["Kulturgü

Alles was so unter den Römern geprägt wurde.

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Chandragupta
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Gesetz zur Ausführung des UNESCO-Übereink... ["Kulturgü

Beitrag von Chandragupta » Mi 30.01.08 16:16

Hallo Leute,

hat das Thema der aktuellen Rechtslage gemäß folgenden Gesetzes in der BRD hier im Forum schon mal eine Rolle gespielt?

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s0757.pdf

Auch rein mechanisch-massenmäßig reproduzierte, alte Alltagsgegenstände (wie unsere geliebten geprägten Metallscheiben) fallen ja ggf. unter diese Definition des "geschützten Kulturgutes", und dann kann jedes "Herkunftsland" (gemäß moderner Landkarte; also speziell Italien, aber auch alles was da im Balkan und Kleinasien sowie dem Nahen Osten so kreucht und fleucht) "Besitzansprüche" auch gegenüber Privatsammlern anmelden.

Wer weiß näheres?

Wie stellt sich das derzeit für Münzsammler dar?

Wo gibt's dazu weiterführende Texte im Web?
Numismatische Grüße,

Euer Chandra

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Beitrag von KarlAntonMartini » Mi 30.01.08 16:47

Wenn man die Voraussetzungen liest, wann eine Rückführung verlangt werden kann, dürfte normales Sammlermaterial nicht betroffen sein. Und aus Museen geklaute Stücke hätten schon nach altem Recht zurückgegeben werden müssen. Die Verwaltung ist so schwach besetzt in diesem Bereich, daß ein Vollzug des Gesetzes eigentlich nur in seltenen Einzelfällen mögllich ist. Bisher sind mir jedenfalls noch keine praktischen Fälle bekanntgeworden. Grüße, KAM
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Chandragupta
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Beitrag von Chandragupta » Mi 30.01.08 17:25

Du sagst es: "dürfte" - Konjunktiv! :(

Ich möchte es aber genauer wissen.

Ich habe meinen Grund, warum ich frage.

Im übrigen: In Griechenland (das ist ein EU-Staat!) gilt - soweit ich mich recht erinnere - jede antike Münze aus Griechenland als "geschütztes Kulturgut" (aber nicht z.B. aus Alexandria oder Rom, und auch nicht aus Kleinasien, wobei aber für griechische Nationalisten Izmir=Smyrna traditionell noch zu Griechenland zählt), die m.W. über 100,- EUR wert ist (früher: 25.000 oder 30.000,- Drachmen - das waren ca. 180,- DM...).

Die paar Privatsammler, die's da gibt, die müssen m.W. jedes einzelne Stück ihrer Sammlung, das diesen Kriterien genügt, deshalb staatlich registrieren und jeden Verkauf vorher genehmigen lassen und den neuen Besitzer angeben, der dann das Stück wieder registrieren lassen muß.

Deswegen ist auf "eBay Griechenland" auch immer so "mächtig" viel los mit antiken Münzen.... ;) ;)
Numismatische Grüße,

Euer Chandra

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Beitrag von Zwerg » Mi 30.01.08 17:35

Das Gesetz ist zwar durch, es gibt aber noch keine Ausführbestimmungen.

Keiner weiß Bescheid

Grüße
Zwerg
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Beitrag von beachcomber » Mi 30.01.08 19:20

wenn ich das richtig verstanden habe, fängt das doch erst bei einem mindestwert von 1000 euro an, damit sollte die grosse mehrheit der münzen schon mal nicht darunter fallen, und zweitens kann ich mir kaum vorstellen, das normale münzen in das verzeichnis 'national wertvolle kulturgüter' aufgenommen werden.
andrerseits, wenn ich mir so einen schönen aureus des postumus aus köln anschaue.....
grüsse
frank

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Beitrag von richard55-47 » Do 31.01.08 07:43

Sollte die BRD die Nofretete wegen dieses Gesetzes an Ägypten zurückgeben, sehe ich mich veranlasst, meine kleine Römersammlung von Gallien bis Kilikien zu verteilen. Natürlich nur bei Nachweis der Berechtigungen. Sonst habe ich nicht befreiend geleistet.
do ut des.

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Chandragupta
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Beitrag von Chandragupta » Do 31.01.08 08:52

Ihr habt alle offenbar nicht die eigentliche Brisanz verstanden:

Es geht nicht darum, was die BRD als "ihr" Kulturerbe betrachtet (obwohl: das Beispiel mit dem Postumus-Aureus aus Köln war schon diesbezüglich ganz treffend - der würde sicher "uns" gehören ... aber was ist, wenn sich später mal rausstellt, daß der doch in Lyon geprägt wurde?! :wink: ), sondern welches Kulturerbe (i.S.v. Ausgrabungsgegenständen und sonstigen Antiquitäten) andere Länder ggf. als "das ihre" ansehen und auf der Grundlage dieses Übereinkommens dann von "uns" einfordern (wollen). Und da die BRD-Behörden immer "Männchen bauen", wenn "die EU" was will... 8O

Bitte korrigiert mich: Das kann jedes Land nämlich letztlich selber festlegen, was "Kulturgüter" sind. Und wenn "Gammellandistan Ost" ;) sagt: "Alles was Produkt menschlichen, in weitestem Sinne künstlerischen, Schaffens auf unserem heutigen Staatsgebiet ist und was mehr als 100 Jahre alt ist, ist 'unser nationales Kulturgut'!", dann gilt das auch für die BRD und sie muß(!) bei Bedarf dessen "Rückführung" unterstützen.

So ist z.B. die Rechtslage in Griechenland und der Türkei sowie in Italien (dort sind aber m.W. Münzen explizit ausgenommen, da die "keine Unikate" sind, sondern massenhaft "identisch" vervielfältigte "Kopien" darstellen - nur originale Stempel gelten dort, so wie ich's verstanden habe, als geschützt, und natürlich Vasen, Marmor- und Bronzestatu(ett)en, Gemmen, etc., also antike "Unikate" aller Art. Terrasigillata ist jedoch schon so ein Grenzbereich, da auch nur mittels Matrizen "vervielfältigt".
Numismatische Grüße,

Euer Chandra

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Beitrag von saharafuchs » Do 31.01.08 11:35

Hallo. Sorry, aber scheinbar hat mal wieder ein Händler Angst um seine wegschwimmenden Felle gehabt und Ebay falsche Angeben zukommen lassen. Kann man sich dagegen wehren?:

Die spinnen doch! PS: Ich habe kein FAX!

Sehr geehrter XXXX,

nach dem eBay Grundsatz zu Archaeologischen Funden

http://pages.ebay.de/help/policies/artifacts.html

ist es verboten, archaeologische Funde bei eBay zu handeln, deren
rechtmaessigen Erwerb und Besitz der Anbieter nicht nachweisen kann.

Bitte senden Sie uns bis zum 03.02.2008 per Fax Dokumente, die den
rechtmaessigen Erwerb und Besitz der von Ihnen angebotenen Gegenstaende
belegen.
Bitte beachten Sie, dass wir ohne einen entsprechenden Nachweis Ihre
Angebote 330208543201, 330208546311 leider beenden muessen.

Unsere Fax-Nr. lautet (+49(0)30 308324178).

Mit freundlichen Gruessen

Sven Pump
eBay Sicherheitsteam

eBay - Der weltweite Online-Marktplatz!

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areich
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Beitrag von areich » Do 31.01.08 11:44

Waren das in Deinem Fall Münzen oder andere Dinge?

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Peter43
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Beitrag von Peter43 » Do 31.01.08 12:11

Hallo Saharafuchs!

Ich hätte bei dem Angebot nichts über originale Fundmünzen geschrieben!

Mit freundlichem Gruß
Omnes vulnerant, ultima necat.

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areich
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Beitrag von areich » Do 31.01.08 12:27

Ach da stehen ja die Nummern. Die Frage bei so etwas ist ja,
was die als Nachweis akzeptieren und ob die dann bei deiner Quelle nachfragen
und der das evt. leugnet, weil sein Tun nicht so ganz legal ist.
Wenn ich bei jeder Münze nachweisen sollte, wo ich die herhabe, wäre ich ganz schön aufgeschmissen.

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Beitrag von saharafuchs » Do 31.01.08 12:34

Ja, das war wohl ein neidischer Händler /Verkäufer, keine Ahnung. Aber : Man ist ja bei Ebay nicht vor naiven Aktionen anderee geschützt.
Ich habe die Münzens elbst vor Jahren bei ebay in großen Lots gekauft und schon deshalb kann man es nicht mehr nachvollziehen, weil keine Artikelnummern mehr neben den alten Käuferbewertungen stehen. Die Paypalrechnungen zeigen nur Verkäufernamen an, nicht aber die Artikelbezeichnungen. uns auch meine Zollpapiere besagen nur folgendes:" Antike Nichtedelmetallmünzen aus Indien."

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Beitrag von saharafuchs » Do 31.01.08 13:55

Bei meinem eben erfolgten Anruf des Ebay Kundenservice wurde mir bekanntgegeben, daß Ebay zu meiner Sache nur ein Fax oder einen Brief per Post akzeptiert, um sich ersteinmal mit meinem Fall zu beschäftigen.

Es wurde mir verweigerte, sich diese Sache mal anzusehen.

Telefonnummern zum Sicherheitsteam wurden mir auch verweigert. das bedeutet für mich eventuell, daß die entsprechenden Auktionen vor dem Eintreffen eines Briefes an Ebay gelöscht werden, denn so schnell ist unsere Post nicht.
So stehe ich bis dahin also als Verbrecher, Hehler oder Münzenschmuggler da.
Danke -Ebay

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