Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten

Alles was so unter den Römern geprägt wurde.

Moderator: Homer J. Simpson

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dictator perpetuus
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten

Beitrag von dictator perpetuus » Mi 26.02.20 19:47

Auch wenn natürlich der versierte Sammler bessere Erhaltung wünscht, was würdet ihr denn so für den Augustus für gerechtfertigt halten? Der läuft ja noch eine Weile.

alex456
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten

Beitrag von alex456 » Mi 26.02.20 19:55

Der hier: https://www.acsearch.info/search.html?id=2176408 hat 2014 100 Franken gebracht.

Gruß
Alex
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten

Beitrag von Perinawa » Fr 28.02.20 11:06

Perinawa hat geschrieben:
So 23.02.20 08:11
https://www.ebay.de/itm/Pescenius-Niger ... Sw61BeT~ea

Ich habe hier den Verkäufer mal angeschrieben, dass es kein Niger ist und auch nicht in Antiochia geprägt wurde.

Mal schauen, was passiert... :D
Immerhin hat er sich vor zwei Tagen nett für meine Info bedankt.

Geändert hat er das Angebot nicht... warum auch, wenn der flachgelutschte alexandrinische Severus schon bei über 250 Euronen steht.
Da scheinen anscheinend zwei Pfeifen auf ein Gefecht aus zu sein, das könnte also noch spannend werden.

Von diesen Münzen habe ich auch noch; da juckts mir gerade in den Fingern... :twisted:

Grüsse
Rainer
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten

Beitrag von justus » Fr 28.02.20 17:53

mit freundlichem Gruß

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dictator perpetuus
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten

Beitrag von dictator perpetuus » Do 05.03.20 15:57

Was haltet ihr eigentlich von dem hier hinsichlich der Echtheit:

https://www.ebay.de/itm/Romische-Antike ... %7Ciid%3A1

Vom Zustand her könnte man denken, dass die mal ganz passabel war und irgendjemand versucht hat, die Patina runterzukratzen.
Aber kann das sein, dass die Schrift insbesondere bei Nero so unregelmäßig ist? Eigentlich müsste das dann ja bei einigen Münzen so sein, der Stempel wird ja nicht nur einmal verwendet.
Fälschungen sind ja meist in besserem Zustand, ich könnte mir aber gut vorstellen, dass gerade gefälschte Münzen auf denen Caesar, Augustus, Caligula oder Nero abgebildet sind, sich z.B. an Touristen irgendwo in Rom, Pompei, Ephesos, Nimes o.ä. hervorragend verkaufen lassen.

Wollte mir eigentlich ja lieber als nächstes eine schöner erhaltene Münze, am besten Dupondius oder Sesterz mit billigerem Portrait (z.B. Nerva, Hadrian, Faustina) besorgen, aber auf der anderen Seite werden ja oft Mondpreise für nicht schön erhaltene Julier verlangt.

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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten

Beitrag von gallienvs » Do 05.03.20 16:32

Echt und scharf gereinigt....also entpatiniert.
gg
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten

Beitrag von Homer J. Simpson » Do 05.03.20 18:27

Da schließe ich mich dem Urteil meines Vorredners an.

Homer
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten

Beitrag von Perinawa » Fr 06.03.20 09:30

Widerlich viele faule Eier in seinem Nest hat der folgende Verkäufer, und das bei 100% positiven (bzw. neutralen) Bewertungen:

https://www.ebay.de/sch/Munzen/11116/m. ... roman.land
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten

Beitrag von richard55-47 » Sa 07.03.20 10:50

Passt nur bedingt zum Thema, aber zeigt, dass so manches komisch ist:
Bei einem auf ebay eingestellten Antoninian des Gallienus gab ich das einzige Gebot ab. Der Verkäufer hat vor Ablauf der Angebotsfrist das Angebot beendet. Ebay benachrichtigte mich, dass mein Gebot "gestrichen/zurückgezogen" sei unter Hinwies darauf, dass die nähere Begründung aus der Gebotsliste hervorginge. Ich wollte dort nachschauen, aber der Vorgang war nicht mehr unter "abgegebene Gebote" ermittelbar. Es gab also keine Gebotsliste mehr. Mühsam habe ich den Vorgang rekonstruieren können und fand als Begründung für die Streichung meines Gebotes "Der Verkäufer schloss die Anzeige früher als erwartet und stornierte alle Angebote". Mit anderen Worten: die Anzeige wurde zurückgezogen, weil sie zurückgezogen worden ist. Das nenne ich eine juristisch überzeugende Begründung. :mrgreen: :evil: 8O
Besonders komisch finde ich, dass ein Anbieter nach Abgabe eines Gebotes sein Angebot nicht mehr ändern kann, er kann noch nicht mal Schreibfehler, die keine Inhaltsänderung darstellen, vornehmen. Offensichtlich kann er aber das Angebot zurückziehen, also die radikalst möglich Änderung vornehmen. Das verstehe, wer wolle.
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten

Beitrag von beachcomber » Mo 09.03.20 13:42

er wird angegeben haben das objekt sei verlustig gegangen, dann kann er die auktion abbrechen!
grüsse
frank

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Perinawa
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten

Beitrag von Perinawa » Mo 09.03.20 13:49

richard55-47 hat geschrieben:
Sa 07.03.20 10:50
Besonders komisch finde ich, dass ein Anbieter nach Abgabe eines Gebotes sein Angebot nicht mehr ändern kann, er kann noch nicht mal Schreibfehler, die keine Inhaltsänderung darstellen, vornehmen
Er kann zwar den Ursprungstext nicht ändern, aber einen Zusatz ( = weitere Informationen zur Artikelbeschreibung) verfassen, der dann gleich unter dem ersten Text erscheint. Dies gilt bis 12 Stunden vor Ablauf der Auktion und auch nur dann, wenn Gebote vorliegen, danach ist das allerdings auch nicht mehr möglich.

Und das ist auch gut so!
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten

Beitrag von richard55-47 » Di 10.03.20 12:26

beachcomber hat geschrieben:
Mo 09.03.20 13:42
er wird angegeben haben das objekt sei verlustig gegangen, dann kann er die auktion abbrechen!
grüsse
frank
Ich kriege die Originalseite mit dem italienischen Text der Angebotsrücknahme nicht mehr aufgerufen. Wenn ich an Hand der ebay-Mitteilung, das Angebot sei gestrichen und alle Gebote seien storniert, aufrufe, kommt nur noch der (aktualisierte) Text "Das Angebot wurde gestrichen, da der Artikel nicht mehr zur Verfügung steht". Böse Zungen wie ich behaupten, dass der Artikel nicht mehr zur Verfügung steht, weil er anderweitig verkauft wurde.
Übrigens tut ebay so, als wäre ich derjenige, der sein Gebot zurückgezogen hat. Zitat:
"Bitte lassen Sie Vorsicht walten, wenn Sie nachdem Sie das Gebot zurückgezogen haben, kontaktiert werden, mit der Bitte den Artikel zu kaufen. Bitte lassen Sie sich nicht dazu überreden für den Artikel über einen Bargeldtransfer-Service wie Western Union oder MoneyGram zu bezahlen, da diese Zahlungsmethoden für die Bezahlung an Personen, die Sie nicht kennen, nicht sicher sind.

Der Anbieter der Münze hat sein Angebot zurückgezogen, nicht ich mein Gebot.

Zur Rechtslage:
https://curved.de/tipps/ebay-auktion-be ... laubt-1895


Die Rücknahme von Angeboten ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Da ist die Rechtslage eindeutig, da dürften sich die italienischen Gesetze im Ergebnis nicht von den deutschen unterscheiden. Blöde ist, dass ein (hier: in Rom sitzender) Verkäufer ebay nicht nachweisen muss, dass die angebotene Münze in Verlust geraten oder zerstört ist. Er muss nur behaupten, dass die Voraussetzungen für die Rücknahme seines Angebotes gegeben sind. Blöde ist weiterhin, dass der Verkäufer sich darauf verlassen kann, dass kein Bieter sich die Mühe macht, per Gericht gegen ihn vorzugehen. Auch ich tue das nicht. Bevor die italienische Justiz zu meinen Gunsten entschieden hat, bin ich biologisch verändert :( . Aber ärgerlich ist der Fall doch.
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten

Beitrag von Perinawa » Di 10.03.20 13:11

richard55-47 hat geschrieben:
Di 10.03.20 12:26
Die Rücknahme von Angeboten ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Da ist die Rechtslage eindeutig, da dürften sich die italienischen Gesetze im Ergebnis nicht von den deutschen unterscheiden. Blöde ist, dass ein (hier: in Rom sitzender) Verkäufer ebay nicht nachweisen muss, dass die angebotene Münze in Verlust geraten oder zerstört ist. Er muss nur behaupten, dass die Voraussetzungen für die Rücknahme seines Angebotes gegeben sind. Blöde ist weiterhin, dass der Verkäufer sich darauf verlassen kann, dass kein Bieter sich die Mühe macht, per Gericht gegen ihn vorzugehen. Auch ich tue das nicht. Bevor die italienische Justiz zu meinen Gunsten entschieden hat, bin ich biologisch verändert . Aber ärgerlich ist der Fall doch.
Zum Trost, Richard: Das macht er zwei- bis dreimal, und dann wird eBay normalerweise tätig. Wenn ein Verkäufer oft damit auffällt, seine Angebote zu canceln, erfolgt eine Abmahnung von eBay.

Rom hat im Moment allerdings andere Sorgen...
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten

Beitrag von richard55-47 » Di 10.03.20 18:25

Perinawa hat geschrieben:
Di 10.03.20 13:11

Rom hat im Moment allerdings andere Sorgen...
Meinst du die kleinen, unscheinbaren Tierchen aus Fernost? :mrgreen:
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten

Beitrag von Homer J. Simpson » Di 10.03.20 20:28

Italien leer und ohne Touristen stelle ich mir im Moment gespenstisch vor.

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