(inkl. der "Mitleser" von den Fossilien- und Mineralienfreunden, für die das folgende genauso gilt),
wir sollten uns schon heute mal Gedankem darüber machen, wie wir uns verhalten wollen, wenn das Gesetz 2016 in der geplanten Form von den Politikern in Kraft getreten wurde. Denn daß da noch "wirklich relevante" Änderungen kommen werden, glaubt Ihr ja wohl selber nicht; und wenn, dann werden das allenfalls weitere Verschlechterungen für uns Sammler sein.

Ich weiß jedenfalls schon, was ich dann tue - da bin ich mir nicht zu fein. Außerdem bin ich bei den "einschlägigen Stellen" eh schon seit DDR-Zeiten als Sammler antiker Münzen bekannt. Allerdings bringt meine Idee nur dann was, wenn ich nicht der einzige bin, der das macht. Sonst verpufft evtl. die ganze Wirkung!
Genug der Vorrede - was werde ich tun:
Wenige Tage nach Inkrafttreten dieser "156 Seiten des Grauens" werde ich genau das machen, was die BRD-Obrigkeit von mir verlangt. Exakt nach Wortlaut des Gesetzes! Denn ich will ein vorbildlich braver und rechtstreuer Bürger der BRD sein, jawollja!

Ich werde dann persönlich zu zu "meiner" sog. "obersten Landesbehörde" gehen. Ich muß mich da aber sicher erstmal lange bis zum "eigentlich Zuständigen" durchfragen... Dann habe ich jede Menge "archäologischer Kulturgüter" dabei. Konkret wird das meine "Grabbelkiste" sein, wie sie wohl jeder halbwegs ernsthafte und vor allem langjährige Sammler hat: der ganze "Bodensatz" aus "Beifunden" in Lots, die ich entweder gar nicht als Sammlungsbestand verbucht, bzw. die ich sonstwie längst "abgeschrieben" habe. Die umgangssprachlich so genannten "Schrottmünzen/Kiloware" eben, "1-bis-5-Euro-Klasse". Und ich wette: Sowas haben wir doch fast alle. Irgendwie, irgendwo. Und tlw. auch in nennenswerter Stückzahl! (Habe meine Kiste gerade mal durchgezählt: es sind fast 300 Stück - nicht nur Antike, sondern auch diverse moderne Kleinmünzen aus aller Herren Länder, aber auf jeden Fall alle älter als 100 Jahre, die z.T. auch - gerade für Laien - noch wirklich "archäologisch" aussehen, also schön abgenutzt und/oder verkrustet bzw. korrodiert: das ist in diesem Falle wichtig!) Und ich vermute mal: auch die "Steinläuse"

Des weiteren nehme ich meinen hier schon erwähnten Anhänger mit dem Taler vom Alten Fritz aus der Münzstätte Königsberg (heute: Kaliningrad/Rußland) mit, sowie meine antike "Portemonnaie-Spielmünze".
Und nun lege ich dem Beamten folgendes dar:
Das alles (mit Ausnahme des Talers) habe ich aus dem Hausrat meiner Großmutter geerbt, ich habe darüber keine Belege - das haben wir eben bei der Wohnungsauflösung von Oma Ruth 1988 in einer Zigarrenkiste gefunden, und ich weiß nur, daß mein Opa früher mal wirklich Münzen gesammelt hat, die nach seinem Tod im Jahre 1969 nicht mehr beachtet wurden. Für die ca. 300 Münzen hätte ich vorgesehen, sie auf eBay zu verkaufen, weiß aber nicht, was die im einzelnen wert sind. Eben die typischen 1-Euro-Angebote auf eBay: "Dachbodenfund, weiß nicht, was das ist, siehe Abbildung. Viel Spaß beim Bieten!" Da ich hierbei ja nicht ausschließen kann, daß da Ausländer mitbieten, brauche ich bereits jetzt eine "Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgut" gem. § 24 KGSG - und zwar natürlich für jedes Einzelstück!
Für den Anhänger und die "Portemonnaie-Glücksmünze", die ich beide nicht "in Verkehr zu bringen" beabsichtige, wohl aber sie als Gegenstände des persönlichen Gebrauchs bei Auslandsreisen "vorübergehend auszuführen" gedenke, brauche ich eine "spezifische offene Genehmigung" gem. § 26 KGSG. Bzgl. des ja nur ca. 230 Jahre alten Talers vom Alten Fritz erkläre ich des weiteren wahrheitsgemäß, daß der definitiv "archäologisch" i.S. § 2 Abs. 1 Nr. 1 KGSG ist, da ich ihn 1987 bei uns im Hausgarten höchstpersönlkich aus ca. 20 cm Tiefe aus dem Boden ausgegraben habe. Dafür habe ich sogar Zeugen!
So, und nun bin ich mal gespannt, was dann passiert...

Ach so, ja: Bilder habe ich natürlich noch keine gemacht. Ich würde mich jedoch bereit erklären, das auf Anforderung sogar zu tun, da ich das für den vorgesehenen Zweck (Verkauf auf eBay) für die 300 Münzen ohnehin tun müßte - für den Anhänger und die Spielmünze mache ich das, wenn's sein muß, notgedrungen auch. Zugleich erkläre ich i.S. einer Selbstanzeige, daß ich für die angegebenen Provenienzen naturgemäß keine Beweise mehr beibringen kann. Das Gemeinsame Testament von Oma Ruth und Opa Walter von Anno 1955 sei zwar noch da, dort sind die Münzen aber gar nicht extra erwähnt: da steht nur in Sütterlinschrift, daß sie sich beide wechselseitig als Erben einsetzen und dann ihre Tochter, also meine Mutter, die mittlerweile auch schon jahrelang tot ist, alles erben soll. Bei dem gefundenen Taler sei ich davon ausgegangen, daß ich den behalten dürfe, da lt. DDR-Recht erst bei > 30 cm Tiefe von "Ausgrabungen" gesprochen wurde, und was in geringerer Tiefe auftauchte, zunächst mal dem Grundstückseigentümer gehörte, dem ich das damals sogar ganz offiziell gemeldet hätte, der aber abwinkte, d.h. ich den Fund einfach behalten könne. Ich sei also von einen gutgläubigen Erwerb ausgegangen und habe das Objekt seither als Schmuckstück getragen.
Ach ja, und natürlich werde ich definitiv auf der Einhaltung der 10-Arbeitstage-Frist für die Bearbeitung der Genehmigungen gem. § 24 Abs. 7 bestehen! (Nur leider sagt mir gerade meine Glaskugel, daß genau diese interessante Regelung wohl als fast einzige noch vom Bundesrat gekippt werden könnte...

Nimmt dann die "oberste Landesbehörde" ihr Recht gem. § 85 ("Einziehung und erweiterter Verfall") wahr, so ist das mein Risiko. Die knapp 1000,- € Verlust kann ich verschmerzen. Aber dafür wurde dann auch viel von der mit großem Abstand wertvollsten Flüssigkeit der Welt erzeugt: Beamtenschweiß! Allein das wäre es mir wert...

Also, wer macht mit?!? (Als Einzelaktion bringt das wie gesagt nix!) Ergänzungsvorschläge? Weitere Ideen? Gern auch per PN!