Da ist doch nichts dreist.
Wenn Münzen aus dem Nicht-EU-Land in Deutschland versteigert werden sollen, müssen sie vom Einlieferer in D eingeführt werden. Dabei fällt EUSt an. Wenn sie nicht verkauft werden, müssen sie wieder ins Ursprungsland zurück exportiert werden. Dafür fällt wieder EUSt des Ursprungslandes an.
Um das zu vermeiden, gibt es die vorübergehende Verwendung, was entsprechenden Papierkram bedingt (genaue Auflistung aller Münzen).
Die EUSt in D fällt nur an, wenn die Münze hier verbleibt (spätestens nach 1 Jahr muss die Entscheidung fallen), und der Ersteigerer ist der Importeur, der sie zu bezahlen hat. Der Versteigerer erledigt den Import für den Ersteigerer.
Wird die Münze nicht versteigert, findet kein Import und Rückexport statt, und der Einlieferer erhält die Münzen zurück (wieder mit Papierkram umd Besuch beim Zollamt).
Wenn jemand aus einem anderen Nicht-EU-Land die Münze ersteigert, dann lese ich die Erläuterung so, dass die deutsche EUSt nicht anfällt, der Ersteigerer aber sich um den Import in sein Land incl. Steuern selbst kümmern muss.
Im Endeffekt ist die Ersteigerung einer solchen Münze bei G&M so, als ob wir sie im Nicht-EU-Land ersteigern und von dort importieren würden, nur dass wir sie aus D und mit deutscher Rechnung zugesandt bekommen.