Einführung eines Schatzregals in Hessen
Moderator: Homer J. Simpson
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Einführung eines Schatzregals in Hessen
Liebe Sammlerkollegen,
zur Zeit findet in Hessen eine Debatte über die Änderung des Hessischen Denkmalschutzgesetze statt. Es ist daran gedacht, die liberale Regelung bei der nach dem Prinzip der Hadrianischen Teilung das Eigentum in einem Schatzfund zwischen Finder und Grundeigentümer aufgeteilt wird, durch ein grundsätzliches Staatseigentum an jedem archäologischen Bodenfund zu ersetzen. Es steht zu erwarten, dass auch die anderen Bundesländer, die noch die alte liberale Regelung haben, dem hessischen Beispiel folgen werden. Dazu habe ich nachfolgend einige exemplarische Auszüge aus dem Gutachten, das von Dr. Dietrich Klose für die Numismatische Kommission der Deutschen Numismatischen Gesellschaft vorgelegt wurde, angefügt.
Das gesamte Gutachten kann unter folgendem Link als PDF heruntergeladen werden -----> http://www.hessischer-landtag.de/icc/In ... 111111.pdf
5. Fundmeldungen und Schatzregal - die Praxis: Fundverheimlichung
Dass Fälle von Fundunterschlagungen selten bekannt werden, spricht eher für den Erfolg solcher Handlungen als für ihr Fehlen, das Bekanntwerden wertvoller Schatzfunde ist in Ländern mit Schatzregal eher dem Zufall zu verdanken als der Rechtsvollmacht des Staates. Beispiele wären etwa ein Schatzfund aus Trier, bei dem die Uneinigkeit der Entdecker zum Bekanntwerden des Fundes führte, oder der Schatzfund von Dreisen in Rheinland-Pfalz, wo das Bekanntwerden nur dem Irrtum des Entdeckers zu verdanken war, er bekäme den Fund nach der wissenschaftlichen Bearbeitung zurück.
In Rheinland-Pfalz musste man sechs Jahre nach der Einführung des Schatzregals die traurige Bilanz ziehen, dass von den dem Landesdenkmalamt bekanntgewordenen Funden 98 % auf eigene Recherchen und nur noch ganze 2 % auf Fundmeldungen zurückzuführen waren; aufgrund des Schatzregals hatte das Land in diesem Zeitraum nur ein einziges Mal neben einem hypothetischen Eigentum tatsächlich auch den Besitz an archäologischen Denkmälern erlangt.
Auch für Baden-Württemberg fiel die Bilanz negativ aus, was besonders im Vergleich zum benachbarten Bayern, wo kein Schatzregal gilt, auffallen musste. Ludwig Wamser, Direktor der Prähistorischen Staatssammlung in München, in einem Fernsehinterview ,,Wenn Sie sich einmal die offizielle Bilanz Baden-Württembergs anschauen, was so in einem Jahr an römischen, mittelalterlichen oder auch keltischen Bodenfunden zu Tage kommt, dann werden Sie feststellen, dass Sie das an zwei, drei Händen abzählen können.
In Bayern sind das Tausende und Abertausende von Einzelfunden, die uns von zuverlässigen Leuten, denen wir unser Vertrauen schenken können, gemeldet werden. Das geschieht aufgrund der Tatsache, dass hier bei uns keine Angst herrscht, dass die Funde nicht zurückgegeben werden. Für die Meldung von Fundmünzen sieht es im Vergleich der beiden Bundesländer nicht anders aus: Für die Zeit um das Jahr 2000 werden für Baden-Würnemberg 80 gefundene Münzen gemeldet, in Bayern 4.000 bis 5.000 [. ..].
6. Fundverfälschung und Fundverschleppung als Konsequenz des Schatzregals
Ausdruck der Fundverheimlichung in Ländern mit Schatzregal ist die Fundverschleppung in Länder ohne Schatzregal und damit Fundverfälschung Funde werden von ihren Entdeckern - mit gefälschten Fundumständen - in einem anderen Bundesland angezeigt, das kein Schatzregal beansprucht, oder sogar in einem ausländischen Staat ohne Schatzregal.
7. Worauf es ankommt Fundmeldung und wissenschaftliche Erfassung
Grundsätzlich hervorzuheben ist: Entscheidend ist, dass möglichst viele Funde erfasst und wissenschaftlich bearbeitet werden, dass also möglichst viele Funde auch gemeldet werden. Sekundär ist dagegen, Funde in staatliches Eigentum zu überführen. Ein Schatzregal würde aber die Zahl der Fundmeldungen stark zurückgehen lassen.
8. Fiskalische Überlegungen als Hauptmotiv für das Schatzregal
Hier stellt sich prinzipiell die Frage: Wie ernst ist es der öffentlichen Hand bzw. den politisch Verantwortlichen tatsächlich mit dem Denkmalschutz?
Ralf Fischer zu Cramburg: ,,Es sind damit haushaltspolitische Gesichtspunkte, die den einzig unumstrittenen Vorteil des Schatzregals mit der Schonung der Landeskassen durch die Vermeidung der bei anderer Gesetzeslage anfallenden Aufwendungen für Enteignungen bzw. Ankäufe ausmachen."
Auch die Begründung zum Gesetzentwurf der CDU und der FDP zur Einführung des Schatzregals in Hessen macht deutlich, dass es den Antragstellern dabei vor allem um Kostenersparnis für das Land Hessen geht: ,,Eine derartige Regelung ... umgeht eine zeit- und kostenaufwendige Auslösung von Gegenständen." Es geht also darum, zu Lasten einzelner Bürger (der Finder und Grundstückseigentümer) Geld für das Land Hessen einzusparen.
Da § 984 BGB ja trotz Schatzregal nicht aufgehoben wurde, handelt es sich hierbei also um eine Enteignung Privater zugunsten fiskalischer Interessen des Landes. Fiskalische Gesichtspunkte haben hier jedoch außer Betracht zu bleiben; es ist nicht Aufgabe des Denkmalschutzes, fiskalische Interessen wahrzunehmen. Es ist erstaunlich, dass gerade zwei Parteien, die sich als ,,bürgerliche“ Parteien gerieren, einen solchen Gesetzesantrag einbringen, der ganz erheblich in die Eigentumsrechte der Bürger eingreift. [. . . ]
9. Schatzregal zur Bekämpfung der Raubgräberei sinnlos
Die Begründung des Gesetzesantrags suggeriert, illegale Raubgräbern würde die Aussicht, ihre Funde verfallen dem Schatzregal, von ihrem Tun abhalten. Das ist realitätsfern.
Forderung: Ich fordere die politisch Verantwortlichen in Hessen auf, dem Denkmalschutz die Bedeutung beizumessen, die ihm zusteht, d. h. vor allem ihn, finanziell angemessen auszustatten, was auch die Wiederbesetzung der Stelle eines Landesnumismatikers und die Bereitstellung ausreichender Mittel für die Ankäufe von Fundmaterial einschließt, und stattdessen auf die (vermeintliche!) Billiglösung eines Schatzregals zu verzichten.
zur Zeit findet in Hessen eine Debatte über die Änderung des Hessischen Denkmalschutzgesetze statt. Es ist daran gedacht, die liberale Regelung bei der nach dem Prinzip der Hadrianischen Teilung das Eigentum in einem Schatzfund zwischen Finder und Grundeigentümer aufgeteilt wird, durch ein grundsätzliches Staatseigentum an jedem archäologischen Bodenfund zu ersetzen. Es steht zu erwarten, dass auch die anderen Bundesländer, die noch die alte liberale Regelung haben, dem hessischen Beispiel folgen werden. Dazu habe ich nachfolgend einige exemplarische Auszüge aus dem Gutachten, das von Dr. Dietrich Klose für die Numismatische Kommission der Deutschen Numismatischen Gesellschaft vorgelegt wurde, angefügt.
Das gesamte Gutachten kann unter folgendem Link als PDF heruntergeladen werden -----> http://www.hessischer-landtag.de/icc/In ... 111111.pdf
5. Fundmeldungen und Schatzregal - die Praxis: Fundverheimlichung
Dass Fälle von Fundunterschlagungen selten bekannt werden, spricht eher für den Erfolg solcher Handlungen als für ihr Fehlen, das Bekanntwerden wertvoller Schatzfunde ist in Ländern mit Schatzregal eher dem Zufall zu verdanken als der Rechtsvollmacht des Staates. Beispiele wären etwa ein Schatzfund aus Trier, bei dem die Uneinigkeit der Entdecker zum Bekanntwerden des Fundes führte, oder der Schatzfund von Dreisen in Rheinland-Pfalz, wo das Bekanntwerden nur dem Irrtum des Entdeckers zu verdanken war, er bekäme den Fund nach der wissenschaftlichen Bearbeitung zurück.
In Rheinland-Pfalz musste man sechs Jahre nach der Einführung des Schatzregals die traurige Bilanz ziehen, dass von den dem Landesdenkmalamt bekanntgewordenen Funden 98 % auf eigene Recherchen und nur noch ganze 2 % auf Fundmeldungen zurückzuführen waren; aufgrund des Schatzregals hatte das Land in diesem Zeitraum nur ein einziges Mal neben einem hypothetischen Eigentum tatsächlich auch den Besitz an archäologischen Denkmälern erlangt.
Auch für Baden-Württemberg fiel die Bilanz negativ aus, was besonders im Vergleich zum benachbarten Bayern, wo kein Schatzregal gilt, auffallen musste. Ludwig Wamser, Direktor der Prähistorischen Staatssammlung in München, in einem Fernsehinterview ,,Wenn Sie sich einmal die offizielle Bilanz Baden-Württembergs anschauen, was so in einem Jahr an römischen, mittelalterlichen oder auch keltischen Bodenfunden zu Tage kommt, dann werden Sie feststellen, dass Sie das an zwei, drei Händen abzählen können.
In Bayern sind das Tausende und Abertausende von Einzelfunden, die uns von zuverlässigen Leuten, denen wir unser Vertrauen schenken können, gemeldet werden. Das geschieht aufgrund der Tatsache, dass hier bei uns keine Angst herrscht, dass die Funde nicht zurückgegeben werden. Für die Meldung von Fundmünzen sieht es im Vergleich der beiden Bundesländer nicht anders aus: Für die Zeit um das Jahr 2000 werden für Baden-Würnemberg 80 gefundene Münzen gemeldet, in Bayern 4.000 bis 5.000 [. ..].
6. Fundverfälschung und Fundverschleppung als Konsequenz des Schatzregals
Ausdruck der Fundverheimlichung in Ländern mit Schatzregal ist die Fundverschleppung in Länder ohne Schatzregal und damit Fundverfälschung Funde werden von ihren Entdeckern - mit gefälschten Fundumständen - in einem anderen Bundesland angezeigt, das kein Schatzregal beansprucht, oder sogar in einem ausländischen Staat ohne Schatzregal.
7. Worauf es ankommt Fundmeldung und wissenschaftliche Erfassung
Grundsätzlich hervorzuheben ist: Entscheidend ist, dass möglichst viele Funde erfasst und wissenschaftlich bearbeitet werden, dass also möglichst viele Funde auch gemeldet werden. Sekundär ist dagegen, Funde in staatliches Eigentum zu überführen. Ein Schatzregal würde aber die Zahl der Fundmeldungen stark zurückgehen lassen.
8. Fiskalische Überlegungen als Hauptmotiv für das Schatzregal
Hier stellt sich prinzipiell die Frage: Wie ernst ist es der öffentlichen Hand bzw. den politisch Verantwortlichen tatsächlich mit dem Denkmalschutz?
Ralf Fischer zu Cramburg: ,,Es sind damit haushaltspolitische Gesichtspunkte, die den einzig unumstrittenen Vorteil des Schatzregals mit der Schonung der Landeskassen durch die Vermeidung der bei anderer Gesetzeslage anfallenden Aufwendungen für Enteignungen bzw. Ankäufe ausmachen."
Auch die Begründung zum Gesetzentwurf der CDU und der FDP zur Einführung des Schatzregals in Hessen macht deutlich, dass es den Antragstellern dabei vor allem um Kostenersparnis für das Land Hessen geht: ,,Eine derartige Regelung ... umgeht eine zeit- und kostenaufwendige Auslösung von Gegenständen." Es geht also darum, zu Lasten einzelner Bürger (der Finder und Grundstückseigentümer) Geld für das Land Hessen einzusparen.
Da § 984 BGB ja trotz Schatzregal nicht aufgehoben wurde, handelt es sich hierbei also um eine Enteignung Privater zugunsten fiskalischer Interessen des Landes. Fiskalische Gesichtspunkte haben hier jedoch außer Betracht zu bleiben; es ist nicht Aufgabe des Denkmalschutzes, fiskalische Interessen wahrzunehmen. Es ist erstaunlich, dass gerade zwei Parteien, die sich als ,,bürgerliche“ Parteien gerieren, einen solchen Gesetzesantrag einbringen, der ganz erheblich in die Eigentumsrechte der Bürger eingreift. [. . . ]
9. Schatzregal zur Bekämpfung der Raubgräberei sinnlos
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mit freundlichem Gruß
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Re: Einführung eines Schatzregals in Hessen
Nachtrag -----> Noch ein dringender Wunsch. Wenn es irgendwie geht, dann verzichtet doch bitte dieses Mal auf "wüste Beschimpfungen" hessischer Kriminalbeamter oder ähnliches ! Dafür ist dieses Thema nämlich zu problematisch und verdient daher auch eine ernsthafte Diskussion !
mit freundlichem Gruß
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Re: Einführung eines Schatzregals in Hessen
Wenn es also um fiskalische Interessen geht, dann schneidet Bayern aber schlecht ab!
Omnes vulnerant, ultima necat.
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Re: Einführung eines Schatzregals in Hessen
Mir scheinen die Überlegungen zur Einführung eines Schatzregals weniger von der Sorge um die Bewahrung von Bodendenkmälern bestimmt zu sein als von der Befürchtung, für den Erwerb von privaten Funden zu tief in den Staatssäckel greifen zu müssen. An diesem Prinzip prallen alle stichhaltigen Gegenargumente schlicht ab. So etwas nennt man dann Politik nach Kassenlage, wie man es schon von zahlreichen anderen Feldern (Bildung!) zur Genüge kennt. Nicht die Einsicht in die Zweckmäßigkeit einer gesetzlichen Regelung gibt in solchen Fällen den Ausschlag, sondern das ängstliche Schielen auf die öffentlichen Finanzen und die unbedingte Durchsetzung obrigkeitlichen Anspruchsdenkens.
Weises, zielführendes Regieren sieht wohl noch etwas anders aus!
Gruß
chinamul
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Nil tam difficile est, quin quaerendo investigari possit
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Re: Einführung eines Schatzregals in Hessen
Da ist es den Finanzpolitikern lieber, es kommen keine (ja auch zu bearbeitenden, also personalheischenden) Bodenfunde zu Tage. Dann kann man auch Kuratorenstellen einsparen. Die Geschichte unseres Landes ist ja uninteressant, Museen haben schon genug im Keller. Da machen sie lieber in "Soziokultur". - Seufz.
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Re: Einführung eines Schatzregals in Hessen
Applaus zum Beitrag von Dr. Dietrich Klose!
Dass er meine Idee mit dem Fischereischein als Vorbild und Beispiel einer machbaren Lösung mit Einbezug des Bürgers übernommen hat ...oder selber die gleiche Idee hatte, freut mich um so mehr!
Möge darauf hin in Hessen eine Entscheidung getroffen werden, die wirklich dem Denkmalschutz dient, die Ergebnisse zeigt und ermöglicht, die nicht nur unter scheinheiligen Vowänden dazu dient, Geld zu sparen, die Ressourcen einbezieht, die den mündigen Bürger nicht zum unmündigen abstempelt, sondern ihn mit einbezieht... und sich diese Lösung dann für das ganze Bundesgebiet durchsetzen!
LG
Mithras
Dass er meine Idee mit dem Fischereischein als Vorbild und Beispiel einer machbaren Lösung mit Einbezug des Bürgers übernommen hat ...oder selber die gleiche Idee hatte, freut mich um so mehr!
Möge darauf hin in Hessen eine Entscheidung getroffen werden, die wirklich dem Denkmalschutz dient, die Ergebnisse zeigt und ermöglicht, die nicht nur unter scheinheiligen Vowänden dazu dient, Geld zu sparen, die Ressourcen einbezieht, die den mündigen Bürger nicht zum unmündigen abstempelt, sondern ihn mit einbezieht... und sich diese Lösung dann für das ganze Bundesgebiet durchsetzen!
LG
Mithras
Quidquid agis, prudenter agas et respice finem!
Re: Einführung eines Schatzregals in Hessen
Schatzregal ... man muss sich allein schon dieses Wort mal auf der Zunge so richtig zergehen lassen.
Der numismatisch bzw. archäologisch Eingeweihte bekommt schlagartig Schluck- und Sprechstörungen, während der ahnungslose "Rest" verwundert den Ars... runzelt. Wäre es, wenn auch die Nichtwissenden denn einweiht wären, nicht der perfekte Kandidat für das Unwort des Jahres?
Ich frage mich bei der wieder und wieder durchgeschwurbselten Thematik, warum es - wie so oft, anscheinend nur schwarz oder weiss gibt bzw. geben soll, aber nicht die goldene Mitte? Man darf ja tatsächlich nicht vergessen, dass die Haushaltskassen überall leer sind; gespart wird dann vielleicht oft am falschen Ende - jedenfalls hier ganz klar aus unserer Sicht. Auch kann man nicht verleugnen, dass sich in den Kellern der Museen tatsächlich Funde stapeln, die aufgrund mangelnder Mittel nicht ausgewertet werden können... nun ja, das nenn' ich dann mal Schatzregal.
Es sollte ein Weg gefunden werden, der einerseits wichtige und wertvolle Funde nicht unterschlägt, andererseits dem ehrlichen Finder aber auch einen gewissen Lohn einbringt. Und der sollte so attraktiv sein, dass er ohne zu Zögern seinen Fund auch ehrlich meldet. Eins ist doch sicher klar: Nur die wenigsten Funde bringen wirklich sensationelle neue Gesichtspunkte, für die man die Geschichte umschreiben müsste. Selbst ein Sensationsfund wie der Trierer Goldschatz von über 2500 Aurei hat nicht wirklich eine bahnbrechende neue Erkenntnis gebracht, sondern war nur ein kleines weiteres Puzzleteil im Rahmen der "Beweisführung" von bereits gewonnen Erkenntnissen.
Es ist schon ein wenig paradox: Einerseits möchte die Obrigkeit alle noch so kleinen geschichtlichen Funde einhamstern, andererseits verfügt sie weder über das nötige Kleingeld für genaue Analyse, mehr noch: nicht mal für die Erhaltung. Oft jedenfalls ist es so. Dabei könnte es so einfach sein, nehmen wir mal als Beispiel besagten Goldfund: Nach der wissenschaftlichen Bearbeitung wandert der interessanteste Teil ins Museum (für 99,9 % von uns allen reicht das sicher aus); ein Teil verhökert der Staat selbst und finanziert sich damit selbst - jedenfalls zu einem Teil. Der verbleibende Teil gebührt dann dem Finder bzw. Grundstückseigentümer. Und bevor Fragen zu einer genauen Aufteilung kommen: Dritteln fände ich pauschal gesagt nicht mal schlecht.
Könnte damit nicht irgendwie jeder leben?
Der numismatisch bzw. archäologisch Eingeweihte bekommt schlagartig Schluck- und Sprechstörungen, während der ahnungslose "Rest" verwundert den Ars... runzelt. Wäre es, wenn auch die Nichtwissenden denn einweiht wären, nicht der perfekte Kandidat für das Unwort des Jahres?
Ich frage mich bei der wieder und wieder durchgeschwurbselten Thematik, warum es - wie so oft, anscheinend nur schwarz oder weiss gibt bzw. geben soll, aber nicht die goldene Mitte? Man darf ja tatsächlich nicht vergessen, dass die Haushaltskassen überall leer sind; gespart wird dann vielleicht oft am falschen Ende - jedenfalls hier ganz klar aus unserer Sicht. Auch kann man nicht verleugnen, dass sich in den Kellern der Museen tatsächlich Funde stapeln, die aufgrund mangelnder Mittel nicht ausgewertet werden können... nun ja, das nenn' ich dann mal Schatzregal.
Es sollte ein Weg gefunden werden, der einerseits wichtige und wertvolle Funde nicht unterschlägt, andererseits dem ehrlichen Finder aber auch einen gewissen Lohn einbringt. Und der sollte so attraktiv sein, dass er ohne zu Zögern seinen Fund auch ehrlich meldet. Eins ist doch sicher klar: Nur die wenigsten Funde bringen wirklich sensationelle neue Gesichtspunkte, für die man die Geschichte umschreiben müsste. Selbst ein Sensationsfund wie der Trierer Goldschatz von über 2500 Aurei hat nicht wirklich eine bahnbrechende neue Erkenntnis gebracht, sondern war nur ein kleines weiteres Puzzleteil im Rahmen der "Beweisführung" von bereits gewonnen Erkenntnissen.
Es ist schon ein wenig paradox: Einerseits möchte die Obrigkeit alle noch so kleinen geschichtlichen Funde einhamstern, andererseits verfügt sie weder über das nötige Kleingeld für genaue Analyse, mehr noch: nicht mal für die Erhaltung. Oft jedenfalls ist es so. Dabei könnte es so einfach sein, nehmen wir mal als Beispiel besagten Goldfund: Nach der wissenschaftlichen Bearbeitung wandert der interessanteste Teil ins Museum (für 99,9 % von uns allen reicht das sicher aus); ein Teil verhökert der Staat selbst und finanziert sich damit selbst - jedenfalls zu einem Teil. Der verbleibende Teil gebührt dann dem Finder bzw. Grundstückseigentümer. Und bevor Fragen zu einer genauen Aufteilung kommen: Dritteln fände ich pauschal gesagt nicht mal schlecht.
Könnte damit nicht irgendwie jeder leben?
- quisquam
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Re: Einführung eines Schatzregals in Hessen
Ein Kritikpunkt der mir bislang gar nicht so bewusst war ist, dass in den Ländern ohne Schatzregal der Eigentumsanspruch auf die Hälfte des Schatzes unabhängig davon ist, ob er legal oder illegal ergraben wurde.
Grüße, Stefan
Grüße, Stefan
Eigentlich sammle ich nicht Münzen, sondern das Wissen darüber.
- cepasaccus
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Re: Einführung eines Schatzregals in Hessen
Er meint, dass dem Finder die Haelfte gehoert auch wenn er illegal gräbt.
kitty mea felis duodeviginti annos nata requiescat in pace. laeta gaudiumque meum erat. desiderio eius angor.
Re: Einführung eines Schatzregals in Hessen
Genau das dachte ich mir.
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, darf jemand in Ländern ohne Schatzregal ganz legal graben, wenn er die Zustimmung des Grundstückseigentümers hat. Richtig? Dann nehmen wir mal an, dieser jemand findet dann einen wirklich wertvollen Schatz. Welcher Sondler lässt sich denn von jedem Bauern, auf dessen Feld er herumsondelt, eine schriftliche Genehmigung geben? Wie einfach wäre es anders gefragt für den Grundstückseigentümer diese Absprache abzustreiten. Der Finder hätte auf jeden Fall die Arschkarte gezogen...
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, darf jemand in Ländern ohne Schatzregal ganz legal graben, wenn er die Zustimmung des Grundstückseigentümers hat. Richtig? Dann nehmen wir mal an, dieser jemand findet dann einen wirklich wertvollen Schatz. Welcher Sondler lässt sich denn von jedem Bauern, auf dessen Feld er herumsondelt, eine schriftliche Genehmigung geben? Wie einfach wäre es anders gefragt für den Grundstückseigentümer diese Absprache abzustreiten. Der Finder hätte auf jeden Fall die Arschkarte gezogen...
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Re: Einführung eines Schatzregals in Hessen
Es gibt Gegenden in denen nicht gegraben werden darf, z. B. die von Herrn Klose erwaehnten Kulturdenkmaeler und soweit ich weiss auch Waelder. Wenn also jemand am Limes graebt und etwas findet ist das nicht legal, aber ihm gehoert die Haelfte.
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Re: Einführung eines Schatzregals in Hessen
Die Rechtslage in NRW wird sehr schön in
http://www.lwl.org/wmfah-download/pdf/Schatzregal.pdf
dargelegt.
http://www.lwl.org/wmfah-download/pdf/Schatzregal.pdf
dargelegt.
do ut des.
Re: Einführung eines Schatzregals in Hessen
mmmh, woher hast du diese Info? IMHO verstösst er auf jeden Fall damit gegen bestehendes Recht (Denkmalschutzgesetz) und macht sich damit strafbar, so finde ich gerade keine Grundlage, warum ihm trotzdem die Hälfte des Fundes zustehen sollte.cepasaccus hat geschrieben: Wenn also jemand am Limes graebt und etwas findet ist das nicht legal, aber ihm gehoert die Haelfte.
PS. In Ländern wie bei uns in NRW ist übrigens in jedem Fall eine Grabungsgenehmigung erforderlich, egal, wo man gräbt.
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