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Kulturgutschutzgesetz

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taurisker
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Beitrag von taurisker » Fr 22.08.08 10:58

Schön langsam wirds mir übel, wenn ich das alles hier lese ... irgendwie kommt mir das wie ein Willkürsakt der Behörden vor, abgesehen von den gestohlenen Münzen ... haben die nichts wichtigeres zu tun, als kleine Sammler zu kriminalisieren und zu belästigen???

Man kann gar nicht so viel fressen, wie man kotzen möchte!

Tschuldigen, aber weils wahr ist.

Ein nachdenklicher
taurisker

Karsten
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Beitrag von Karsten » Fr 22.08.08 11:08

zur "Umkehr der Beweislast"

Stellungnahme eines Archäologen aus dem Römisch-Germanischen Zentralmuseum in Mainz (27.September 2006)

http://www.uni-marburg.de/fb06/vfg/kultur/stellung (Seite 15)

Zitat: ...Solche Dinge, können in aller Regel nur aus Raubgrabungen stammen, denn Funde aus legalen, ordnungsgemäß dokumentierten Grabungen kommen in ein Museum des Herkunftslandes, nicht aber in den Handel.
Gruß,
Karsten

<...>

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antoninus1
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Beitrag von antoninus1 » Fr 22.08.08 11:16

Und das stimmt einfach nicht. Mich regt diese unverfrorene Vereinfachen und Lügen dieser Leute auf.

Es gibt einen Unterschied zwischen Raubgrabungen und Suchen per Sonde.
Und Münzen, die z.B. in England oder hier in Bayern gefunden werden, kommen nicht ins Museum, sondern zuim Finder oder Grundstückseigentümer, und zwar legal.
Gruß,
antoninus1

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schnecki
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Beitrag von schnecki » Fr 22.08.08 12:12

@ alle


Also Jungens , ich kann nur sagen , machts wie ich ! Münzen bewahre ich daheim nicht auf , da können die mit einem Durchsuchungsbefehl kommen wie die wollen , die finden nix !

m.f.g Alex
SI DEVS PRO NOBIS , QVIS CONTRA NOS ?

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helcaraxe
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Beitrag von helcaraxe » Fr 22.08.08 13:48

@Antonian:

Mich würde interessieren, welcher Vorwurf sprich Straftatsbestand (§-Nr.) Dir vorgeworfen wurde?
Viele Grüße
helcaraxe
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[i]Höflichkeit ist wie ein Luftkissen: Es mag zwar nichts drin sein, aber sie mildert die Stöße des Lebens.[/i] -- Arthur Schopenhauer

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Antonian
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Beitrag von Antonian » Fr 22.08.08 14:26

hallo helcaraxe

es ist der $170 Abs. 2 Strafprozeßordnung (Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei)

mfg

antonian
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Antonian
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Beitrag von Antonian » Fr 22.08.08 14:37

hallo Helcaraxe
natürlich § 170 nicht $170
GrussAntonian
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Homer J. Simpson
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Beitrag von Homer J. Simpson » Fr 22.08.08 14:40

Ist § und $ nicht dasselbe?

Homer :evil:
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Beitrag von klausklage » Fr 22.08.08 20:46

Na super, jetzt liegt eine Handvoll wertloser Spätrömer statt in einer Sammlung in der polizeilichen Asservatenkammer. Und wo kommen die dann hin? Versteigern die nicht auch gelegentlich die Sachen, die sie nicht mehr brauchen? Dann könntest Du sie Dir zurückkaufen! :lol:

Bis jetzt hatte ich weder Zeit noch Lust, mir die neue Gesetzeslage mal anzusehen. Allein mein gesamter juristischer Sachverstand weigert sich zu glauben, dass dies nun geltendes Recht sein soll. Was ist denn mit den Stücken, die schon seit Jahrzehnten/Jahrhunderten von Sammlung zu Sammlung wandern? Oder Erbstücken? Die dürften doch wohl kaum darunter fallen. Oder Stücke aus Ländern, die keine Denkmalschutzbestimmungen haben? Welches Amt sollte bei einer in Viminacium gefundenen Münze denn für die Erstellung des Zertifikats zuständig sein? Und wie erkläre ich denen, dass ich für einen verrosteten Reitersturz, den ich beim Umgraben gefunden habe, eine amtliche Bescheinigung brauche, ohne dass die mich auslachen oder rausschmeißen? Schließlich, was mache ich mit meinen bislang erworbenen Münzen (alles nichts besonderes, meist Denare mit einem Wert um 30 €)? Freiwillig bei der Polizei abgeben? Wenn ich sie nie wieder verkaufen darf, kommt das einer Wertenziehung gleich. Das kann schon unter Verfassungsgesichtspunkten so gar nicht sein (und ich bin keiner, der immer sofort auf die Verfassung springt).

Ich wäre für weitere Postings Eurer persönlichen Erfahrungen dankbar.

Gruß,
Olaf
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Beitrag von Peter43 » Fr 22.08.08 21:20

Hallo Olaf!

Du schreibst:
klausklage hat geschrieben:Schließlich, was mache ich mit meinen bislang erworbenen Münzen
Aber an unerlaubterweise erworbenen Münzen kannst Du doch kein Eigentum erwerben. Also ist es auch keine Wertentziehung, wenn man sie Dir wieder wegnimmt! :D

Mit freundlichem Gruß
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Beitrag von kc » Fr 22.08.08 21:26

Was wäre denn,wenn man seine Sammlung luftdicht einschweißt und im Garten verbuddelt?
Kriegen die einen dann immer noch dran oder würden die das Verfahren dann aufheben?

Grüße

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Beitrag von Homer J. Simpson » Fr 22.08.08 21:40

Kommt darauf an, ob die Polizisten von den Archäologen die Erlaubnis kriegen, mit Metalldetektoren zu suchen... :?

Homer
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Beitrag von Peter43 » Fr 22.08.08 21:44

Dannn kommt noch strafverschärfend Beseitigung von Beweismaterial hinzu!

Mit freundlichem Gruß
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Beitrag von kc » Fr 22.08.08 21:44

Ja die können sich fast alles erlauben.Aber mal angenommen,dass die nix finden und man selbst abstreitet jemals Münzen,deren Herkunft unklar ist,gekauft zu haben?

Grüße

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Beitrag von Peter43 » Fr 22.08.08 21:47

Ok, dann bist Du aus dem Schneider! Aber es ist doch blöd, immer dann, wenn Du Deine Münzen mal sehen willst, nachts mit 'ner Taschenlampe und 'nem Spaten in den Garten zu schleichen. Und dann ist noch immer das Risiko vorhanden, daß Dich ein mißgünstiger Nachbar dabei beobachtet.

Mit freundlichem Gruß
Omnes vulnerant, ultima necat.

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