Das sagt aber nichts über die Legalität des Stückes aus !
Gruß, PoTTINA
P.s.:Wer weiß schon wieviele Fälschungen in Museen/Sammlungen rumliegen?
Moderator: Numis-Student
Das sagt aber nichts über die Legalität des Stückes aus !
Weil Du die Qualität der ursprünglichen Münze thematisiert hast und das meiner Meinung nach sekundär ist, wenn es um Provenienz geht. Beides sind ganz verschiedene Dinge.
Wenn Du unter "Legalität" die Echtheit oder Authentiziät eines Objektes verstehst, hast Du natürlich recht. Provenienz sagt nichts über die Echtheit eines Objektes aus, das schrieb ich aber bereits vorher und meinte das im zitierten Post auch nicht.
Falls du es übersehen hast.
Das weiß ich auch.Amentia hat geschrieben: ↑Mo 05.04.21 15:32"
Nur weil Stücke illegal irgendwo ausgegraben oder gestohlen wurden heißt das nicht, dass die nicht legalisiert werden können und nach deutschem Recht legal besessen und gehandelt werden können!
Illegal Ausgegrabene Stücke (abhandengekommene Stücke) oder gestohlene Stücke können auch nach deutschem Recht legal sein!
Man kann den Besitzrecht an gestohlenen oder abhandengekommenen Stücken erwerben aber nicht das Eigentum.
Gutgläubiger Erwerb nach BGB § 932, ist ja bei gestohlenen oder abhandengekommenen Sachen nach BGB § 935 nicht möglich ist, daher bleibt noch die Ersitzung
Ersitzung BGB 937
"(1) Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum (Ersitzung).
(2) Die Ersitzung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber bei dem Erwerb des Eigenbesitzes nicht in gutem Glauben ist oder wenn er später erfährt, dass ihm das Eigentum nicht zusteht."
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__937.html
Oder der Ersteigerung BGB 935 Absatz 2
"(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere sowie auf Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung oder in einer Versteigerung nach § 979 Absatz 1a veräußert werden."
https://dejure.org/gesetze/BGB/935.html
Danke für den Hinweis. Eine längere Provenienz belegt eben auch einen Selektionsprozess, genauso wie Bruzzel es beschrieben hat: Mehrere Sammler haben das Stück bereits für "wert" gehalten. Man kann zu dem selben Urteil kommen oder nicht.
Das ist heute schon der Fall.
Leg Dir genügen Auktionskataloge vor ca. 1920 ohne Bilder zu. Provenienz ohne Ende
Nochmal dazu: Nachdem weder im Buch von Kostial (siehe den Ausschnitt daraus im eBay-Lanz-Angebot) noch bei Roma (die hätten das sowohl bemerkt als auch benannt) etwas dazu steht, wird die Münze bestimmt kein Fourée sein.LordLindsey hat geschrieben: ↑Mo 05.04.21 14:29... Mit 7,39g wäre diese muenze m.E. zu schwer, um subaerat zu sein. ...
Genau! Das gilt zumindest für Gold, bei Silber hilft einem das leider nicht weiter
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