Aureus ?

Alles was so unter den Römern geprägt wurde.

Moderator: Homer J. Simpson

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Mithras
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Re: Aureus ?

Beitrag von Mithras » Do 27.01.11 21:15

@hjk: die stecken es doch schon jetzt in die eigene Tasche, siehe hier ;-) :
justusmagnus hat geschrieben:...P.S. In Rheinland-Pfalz sollen nach neuesten Informationen, auf Grund der extremen Zunahme von illegalen Raubgrabungen durch nicht gemeldete Sondengänger, alle bisher erteilten Genehmigungen widerrufen werden. Vielen Dank liebe Hobby-Sondler ! Das macht mich wirklich wütend !...
Wenn sie offiziell suchen dürften (noch geschult dazu), dürften sie als Erlös sicher auch mehr erwarten, weil sie die Stücke ja nicht mehr heimlich anbieten müssten - der Preis, den Menschen bereit sind, für Hehlerware aufzubringen, ist doch vermutlich immer deutlich geringer als der für einen legalen Artikel!?!
Man sieht das Ergebnis dieses dann erreichten Effektes doch schon jetzt bei online-Auktionen - vergleiche mal Auktionsergebnisse von z.B. Lanz mit no-name-Angeboten!
Die Sammler sind durchaus bereit, mehr auszugeben, wenn sie eine gewisse Garantie für Seriösität haben. Ein Zettelchen vom Denkmalschützer wertet dann doch auch auf! Und eine Münze mit legalem Fundbeleg finde ich persönlich allemal interessanter. Doch dafür gibt es im Mom. keine rechtliche Möglichkeit.

Die Sondengänger wollen zum einen Spaß an ihrem Hobby und manche von ihnen vieleicht einen möglichst großen Gewinn - kriminelle Mitbürger wird es immer geben - doch die hätten dann durch die Leaglisierung eine riesen Konkurrenz - also weniger Beute und mehr wachsame Augen auf den Feldern.

Pro Ausbildung von hauptberuflichen Sondengängern! Dieses Hobby gehört subventioniert und die ausführenden fachlich geschult! ;-) :lol:

Sry, dass ich den Thread wie einige Vorposter mit missbrauche, aber die aktuelle Rechtslage finde ich dermaßen unbefriedigend - und sie wurde und wird ja auf dem Rücken auch der Münzsammler ausgetragen - etwas Luft machen muss da auch mal drin sein! ;-)

Zum Aureus: ein wunderschönes Stück - mich wundert nur das etwas hellere Metall auf der Rückseite um die Buchstaben - doch sei angemerkt, dass ich selber noch keinen Aureus in der Hand hielt - vielleicht ist das prägetechnisch ja so bedingt und normal?!

LG
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Re: Aureus ?

Beitrag von beachcomber » Do 27.01.11 21:30

Mithras hat geschrieben:Zum Aureus: ein wunderschönes Stück - mich wundert nur das etwas hellere Metall auf der Rückseite um die Buchstaben - doch sei angemerkt, dass ich selber noch keinen Aureus in der Hand hielt - vielleicht ist das prägetechnisch ja so bedingt und normal?!

LG
Mithras
das ist der rest des prägeglanzes, also ganz normal!
grüsse
frank

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Re: Aureus ?

Beitrag von areich » Do 27.01.11 22:07

Ich habe zwar bis jetzt nur mit wenigen Sondengängern gesprochen aber um Geld ging es da nie. Bei dem Stundenlohn der dabei in der Regel herauskommt kann man sich stattdessen einfach einen Nebenjob suchen oder Überstunden machen und hat mehr davon.

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Re: Aureus ?

Beitrag von Priscus » Do 27.01.11 23:43

hallo,

nach dem ich nun alles zum für und wieder von sondergängern gelernt habe! :D

wollte ich mal noch meinen "senf" zu diesen intresannten stück beitragen:

optisch finde ich es wirklich toll!!

allerdings macht mich stutzig das die Legende des Av. erst ab mitte 247n.Chr. geprägt wurde, jedoch die Rv. unter Philippus Arabs. in das Jahr 244/245 datiert.

wenn das stück echt ist, dann hut ab für eine wirkliche Rarität!!

ciao priscus

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Homer J. Simpson
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Re: Aureus ?

Beitrag von Homer J. Simpson » Fr 28.01.11 00:21

Hm. Zu den Antritts-Vota 244 war Philippus II. noch Caesar. Zu den vollendeten Fünfjahres-Vota 249, sofern er sie noch erlebte, hätte die Inschrift IMP PHILIPPUS AUG lauten müssen. Aber vielleicht bekam er zur Augustus-Ernennung 247 eigene Vota-Feiern? Wenn das jemand weiß, dann Curtis. Er wird uns sagen können, welche Vs.-Legende das As und der Sesterz tragen.

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Re: Aureus ?

Beitrag von curtislclay » Fr 28.01.11 02:15

Homer J. Simpson hat geschrieben:Aber vielleicht bekam er zur Augustus-Ernennung 247 eigene Vota-Feiern?
Richtig! Bereits Commodus und Caracalla übernahmen bei ihrer jeweiligen Erhebung zum Augustus ihre eigenen vota decennalia, deshalb feierte z.B. Caracalla im J. 208 seine vota decennalia soluta und vicennalia suscepta, wie die Münzen bezeugen.

Der Sesterz und der As haben dieselbe Vs.Legende wie der neue Aureus, IMP M IVL PHILIPPVS AVG, was aber bei den Bronzen nicht schlüssig ist, weil diese nur vorübergehend Ende 247-Anfang 248 die kurze Legende IMP PHILIPPVS AVG anwendeten, wonach sie zu der alten langen Vs.Legende bis zum Regierungsende zurückkehrten.

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Re: Aureus ?

Beitrag von alexander20 » Fr 28.01.11 08:07

Guten Morgen werte Sammlerkollegen,

also was den Aureus betrifft bin ich einfach skeptisch, dass man so ein Stück und auch noch in dieser Erhaltung so einfach mal so im Boden findet. Und ich denke derartige Skepsis darf hier auch geäußert werden. Ich will das auch begründen: Wer immer so ein Stück- die Echtheit mal unterstellt- besitzt , wird es doch nicht gerade hier einstellen und schätzen lassen. So ewtwas bringt man zu den renommiertesten Auktionshäusern , um es versteigern zu lassen, wenn man es denn veräußern will. Bedenkt , wir reden hier- die Echtheit unterstellt- von einem Stück, dass ganz sicher im mitteleren fünfstelligen Eurobereich anzusetzen ist. Aurei dieser Erhaltung von Philippus II. werden nach meiner Kenntnis so um 25.000 € gehandelt , natürlich ist das nur ein Richtwert, den ich aus den mir vorliegenden Auktionskatalogen habe. Das hat natürlich zur Folge, dass bei der Einleiferung solcher Stücke in Auktionshäuser natürlich nach der Herkunft /Pedigree solcher Stücke gefragt wird. Wer bereit ist solche Summen auszugeben, wird schon etwas über die Geschichte solcher Stücke wissen wollen. Da wird es nicht reichen zu sagen, dass ist "ein Bodenfund von irgendwo".
Ach und dass man so etwas schon mal im Boden findet, das kann schon sein. Aber wie hier schon so richtig gesagt wurde, das sit so wie ein Sechser im Lotto... und werte Sammlerkollegen würdet Ihr , wenn Ihr denn einen Sechser im Lotto hättet, dass hier so in alle Welt hinausposaunen????
Nochmal : Wer solche Stücke wie den besagten Aureus besitzt, der wird doch wohl diskreter damit umgehen. Ihr zeigt doch auch nicht hier Eure wirklichen Schätze oder??

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Re: Aureus ?

Beitrag von kc » Fr 28.01.11 08:48

Ja klar ist es riesiges Glück und die Wahrscheinlichkeit eine Münze wie diese zu finden, kann mit einem Lottogewinn in Millionenhöhe verglichen werden. Die Folgen einer Publikmachung der gefundenen Münze mit denen eines 6ers im Lotto gleichzusetzen, ergibt keinen Sinn. Die Menschen sind nur hinter Papiergeld hinterher mit dem sie sich Ihre persönlichen Träume/Wünsche erfüllen können. Wer interessiert sich da für eine 5g-Goldmünze? Ein Nichtsammler sieht darin sowieso nur den Materialwert, nicht den Sammlerwert. Und dafür lohnt sich ein Bruch kaum. Ich würde auch nicht bei jemandem einbrechen, der seltene Märklin-Loks sammelt, die vielleicht ein paar 10000 Euro Sammlerwert haben, da mich diese Teile nicht interessieren. Und noch dazu könnte das Diebesgut nur sehr teuer an Sammler verkauft werden und die würden so eine sensationelle Münze sofort erkennen und das Verbrechen würde auffliegen. Ansonsten könnte es höchstens eine Auftragsdiebstahl eines Sammlers sein, was aber wohl kaum jemand hier aus dem Forum machen würde. Und wer sonst hat deine genaue Anschrift etc.? Im übrigen hat Frank schon viele Raritäten gezeigt, u.a. das Medaillon und bisher wird noch niemand deswegen bei ihm vorbeigekommen sein, vermute ich. :wink: Das kommt sicherlich auch auf die Gegend drauf an. Im dichtbesiedelten NRW wäre ich damit vielleicht auch etwas vorsichtiger.

Grüße

kc

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Re: Aureus ?

Beitrag von ganimed1976 » Fr 28.01.11 11:23

Nur um das mal klarzustellen, ich bin aus dem Bundesland NRW, wo es "noch" kein Schatzregal gibt. Meine Fundmünzen waren alles Einzelfunde (keine Hortfunde) und alle Münzen stammen von Äckern welche nicht dem Land, sondern, sich in privatem Besitz befinden. Vor der Suche wurde (ohne Ausnahme) beim Grundstückseigentümer um Erlaubnis gefragt, dort suchen zu dürfen. Ist also nichts illegales dabei.

Nur damit hier niemand denkt dass ich den Archäologen die Münzen vor der Nase wegschnappe, bevor sie diese dann wie es allgemein üblich ist, in einem Ablageregal vergammeln lassen und sie so niemand mehr je zu Gesicht bekommt.

Gruß
"Wenn wir Männer ohne Frauen wären, dann würden die Götter mit uns Umgang pflegen."

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Re: Aureus ?

Beitrag von justus » Fr 28.01.11 13:39

ganimed1976 hat geschrieben:Nur um das mal klarzustellen, ich bin aus dem Bundesland NRW, wo es "noch" kein Schatzregal gibt. Meine Fundmünzen waren alles Einzelfunde (keine Hortfunde) und alle Münzen stammen von Äckern welche nicht dem Land, sondern, sich in privatem Besitz befinden. Vor der Suche wurde (ohne Ausnahme) beim Grundstückseigentümer um Erlaubnis gefragt, dort suchen zu dürfen. Ist also nichts illegales dabei.
Das ist leider nicht ganz richtig, ganimed1976. Um mit dem "Irrglauben" mancher Sondergänger, in NRW genüge es schon - da ja kein "Schatzregal" vorhanden ist - die Erlaubnis des Grundstückeigentümers einzuholen, habe ich unten die entsprechenden Informationen angefügt.

P.S. Da im Gegensatz zu anderen Foren im Numismatikforum Anhänge als PDF nicht gestattet sind, kann ich die Informationen zu "Grabungsgenehmigung für Sondengänger in NRW" in Form einer "PDF zum Downloaden" nur per Email anbieten.

Grabungsgenehmigung für Sondengänger in Nordrhein-Westfalen.

1. Was sagt das Gesetz?

Das Denkmalschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen, ist das "Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG)" vom 11. März 1980, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.9.1997. Alle anderen Denkmalschutzgesetze sind in NRW nicht relevant.

Im hiesigen Denkmalschutzgesetz heißt es im § 13 - Ausgrabungen:

(1) Wer nach Bodendenkmälern graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde. Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verantwortung des Landes, des Landschaftsverbandes oder der Stadt Köln stattfinden.
(2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die beabsichtigte Grabung oder Bergung Bodendenkmäler oder die Erhaltung von Quellen für die Forschung nicht gefährdet.
(3) Die Erlaubnis kann mit Auflagen und unter Bedingungen erteilt werden usw.

2. Ich suche nicht nach Bodendenkmäler also brauche ich keine ?

Irrtum, es steht unter § 2 - Begriffsbestimmungen, Absatz 5:

"Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen".

Und dann - wegen der Definition von Denkmälern und wegen der angekündigten Voraussetzungen - Absatz 1:

"Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.
Auch Spuren aus dem Zweiten Weltkrieg sind Geschichtsquellen. Aus ihnen können Verhält-nisse und Geschehnisse abgelesen und rekonstruiert werden, die in der schriftlichen Überlieferung nicht vorkommen. Es handelt sich also nach § 2 DSchG um Bodendenkmäler, weil sie für die Geschichte des Menschen bedeutend sind und weil für ihre Erhaltung wissenschaftliche Gründe vorliegen. Wenn man danach sucht, braucht man nach § 13 DSchG eine Grabungserlaubnis. Denn in diesen Gesetzesauszügen stehen keine zeitlichen Einschränkungen, im ganzen Gesetz nicht(insgesamt 43 Paragraphen, die aber hier sonst nicht weiter interessieren). Die einzigen relevanten Merkmale sind die Voraussetzungen aus § 2 Absatz 1.
Ergo, sobald jemand seinen Spaten in den Boden sticht und anfängt zu graben, kann er schon gegen geltendes Recht verstoßen.
Es gibt genügend unbewegliche Bodendenkmäler, die nicht in TOPO Karten ausgewiesen sind und woher soll man wissen, dass man auf einem Bodendenkmal sucht, wenn keine Erkundigungen bei den Denkmalbehörden eingeholt werden ? Auch weiß nicht immer der Eigentümer des Ackers, dass dort ein Bodendenkmal liegt! Es gibt 2 schöne Beispiele hier im Forum, wo man beinahe unwissentlich auf einem Bodendenkmal gesucht hätte.

3. Woher bekomme ich eine Grabungsgenehmigung nach §13 Denkmalschutzgesetz?

Der normale Weg ist über die obere Denkmalbehörde Deines Kreises, betreut wirst Du später von dem Amt für Bodendenkmalpflege, hier sitzt auch zukünftig Deine Kontaktperson und die Funde werden dort eingereicht. Dieses Amt ist, wie der Name schon sagt, zuständig für Pflege und Betreuung von Bodendenkmäler. Es ist somit höflicher, zuerst Kontakt mit dem Amt für Bodendenkmalpflege aufzunehmen, als sofort ein Antrag an die obere Denkmalbehörde zu stellen. Einige begrüßen es sogar, wenn man sich einen Termin geben läßt und sich einmal persönlich vorstellt. Denn im Prinzip hat man ja die Gleichen Ziele und auch zukünftig Kontakt zueinander.

4. Wie sieht ein Antrag aus?

Name:
Anschrift:
Telefonnummer für Rückfragen:
Anschrift Obere Denkmalbehörde ( siehe Adressenliste )
Name des Ansprechpartners
Antrag auf Grabungsgenehmigung nach §13 Denkmalschutzgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren, ( oder direkt den Namen der Person wenn vorhanden - ist höflicher )
hiermit beantrage ich für den Einsatz meiner Metallsonde
eine Grabungsgenehmigung nach §13 Denkmalschutzgesetz für den Kreis XXXX

Mit freundlichen Grüßen
Name , Unterschrift

Wenn zuvor ein Gespräch mit dem Amt für Bodendenkmalpflege stattgefunden hat, dann noch diesen Satz: Ich hatte am xx.xx.200x bereits ein persönliches Gespräch mit Herrn XX vom Amt für Bodendenkmalpflege ORT, der mich ausführlich über die Grabungsgenehmi-gung informierte.

5. Was passiert nach dem Antrag?

Die obere Denkmalbehörde prüft nun ob etwas gegen Dich vorliegt, keine Angst kein polizeiliches Führungszeugnisses oder so etwas, sondern ob Du schon als "Raubgräber" oder so aufgetreten bist. Nun schreibt diese OBERE Denkmalbehörde alle unteren Denkmal-behörden der Städte und Gemeinden an und informiert sie über Dich. Das ganze dauert ca. 3-6 Wochen. Danach bekommst Du die Genehmigung und einen Gebührenbescheid, der je nach Kreis variiert. Die Grundgebühr kann zum Beispiel 30 EUR und dann pro Gemeinde/Stadt 5 EUR betragen.

6. Wie lange und für was ist die Genehmigung gültig?

Die Genehmigung ist befristet auf 1 Jahre und kann dann durch einen Verlängerungsantrag um 1 Jahre verlängert werden. Diesmal ist die Genehmigung nicht ganz so teuer. Die Geneh-migung beschränkt sich nur auf den beantragten Kreis. Will man in mehreren Kreisen suchen, so ist für jeden Kreis separat eine Genehmigung zu beantragen.

7. Wo darf ich mit der Genehmigung überall suchen ?

Die Suche ist nur für das Ackerland sowie für Bodenaushub aus Baustellen erlaubt. In Wald- und Wiesengelände gilt die Erlaubnis nicht. Die Erlaubnis betrifft allein die Arbeit mit der Metallsonde und keine anderen Ausgrabungen. Die durch die Sonde entdeckten Funde dürfen allein der Humusschicht und nicht dem darunter liegenden anstehenden Boden entnommen werden, d. h. Schürfungen dürfen im Ackerland nur bis zur Pflugsohle gehen.
Unter Wiesen fallen nur ursprüngliche Wiesen - also ungestörte Flächen. Sollte eine Wiese einmal Ackerland gewesen sein und angebaut, dann kann man auch dort suchen. Viele Landwirte lassen Flächen brach liegen oder lassen diese Flächen durch Wiesen sich erholen, daher ist nicht immer Wiese gleich Wiese. Der Eigentümer kann darüber am Besten Auskunft geben.
Der Grund warum Wald und Wiesen tabu sind, ist einfach zu erklären. Diese Flächen sind ungestört und somit befinden sich die Sachen genau an der Stelle noch heute, wo sie verloren wurden. Sollte im Umfeld etwas gewesen sein, also eine Wüstung oder ähnliches, dann hat man einen guten Fundzusammenhang und kann ganz diese Wüstung beurteilen, weil man die Funde zuordnen kann in Bezug auf Lage und Tiefe des Objektes. Das ist unter anderem ein Punkt, welchen die Archäologen bemängeln. Bei Ackerflächen ist es halt was anderes, da der Boden bewegt wird, ist die Ursprungsstelle eh nicht mehr genau auszumachen. Trotzdem sollte man bei außergewöhnlichen Funden die Stelle auf der Karte notieren, wenn möglich auch mit GPS einmessen. Stößt Du auf Veränderungen im Boden, wie Mauerreste usw.. die auf etwas hindeuten was noch nicht bekannt ist, solltest Du umgehend Deinen Archäologen informieren.

8. Was habe ich zu beachten ?

Eine Genehmigung ist kein Freischein für eine Suche, daher man muss die Erlaubnis vom Eigentümer haben. Es ist nicht immer ganz einfach diesen ausfindig zu machen, besonders wenn die Ackerfläche sehr weit draußen liegt. Aber hier hat die Genehmigung schon einen kleinen positiven Effekt. Wenn der Eigentümer einen antrifft, dann sind die Argumente natürlich besser mit einer Genehmigung als ohne.
Die Funde sind spätestens halbjährlich mit einer Kartierung ihrer Fundstellen dem Amt für Bodendenkmalpflege zu melden. Sollte man jedoch außergewöhnliche Funde haben, dann natürlich den Griff zum Telefonhörer oder eine E-Mail schicken.
In der Genehmigung steht, dass man ZUVOR die zu begehenden Flächen einreichen muß. Dies geschieht entweder in Form einer E-Mail, Fax oder einen Brief. Hierzu nimmt man sich eine Top50 Karte und markiert die Flächen, die man begehen möchte. Dies geschieht mindestens eine Woche im Voraus, damit das Vorhandensein von Bodendenkmälern oder von denkmalpflegerischen Planungen geprüft und dahingehend relevante Flächen von der Erlaubnis ausgenommen werden. Hört man dann nichts weiteres, kann man beruhigt die Flächen sondieren.

9. Wem gehören die Funde und muß ich sie abgeben ?

Da NRW kein Schatzregal hat, daher alle Funde müssen NICHT zwangsweise ohne weiteren Anspruch abgegeben werden, gehören 50 % dem Finder und 50 % dem Grundstückseigen-tümer. Die Funde werden nur zur Bestimmung dem Amt für Bodendenkmalpflege für längstens ein halbes Jahr zur Auswertung überlassen. In der Regel lässt man sich bei der zuständigen Kontaktperson einen Termin geben und geht dann vor Ort die Fundobjekte durch. Vereinzelt ist es auch möglich, diese Funde direkt per E-Mail zu melden und bestimmen zu lassen. Sollten sehr interessante Stücke dabei sein, wird man gefragt, ob man die Stücke verkaufen möchte oder sie zur Leihgabe geben. Für eine Leihgabe wird ein schriftlicher Vertrag für eine bestimmte Leihzeit erstellt, der von beiden Partien unterschrieben wird. Einige Personen hier aus dem Forum haben so manche Funde im Museum liegen, um sie der Öffentlichkeit zu zeigen.

10. Darf ich die Funde verkaufen ?

Ja, wenn man sich mit dem Grundstückseigentümer einigt, da er vielleicht ja dieses Stück haben möchte und da ihm die 50 % gehören, hat er natürlich Vorkaufsrechte.

11. Was bringt mir eine Genehmigung ?

Man kann mit ruhigem Gewissen am Tage, sogar an verkehrsreichen Straßen suchen, ohne das man sich ständig umschauen muss ob einen jemand sieht oder sogar beobachtet. Wenn man die „Sondengängerei“ als Hobby betreibt, sollte man dies in erster Linie aus Interesse an der geschichtlichen Vergangenheit unserer Heimat und nicht aus purem Egoismus (Stichwort: Schatzsucher) tun. Illegale, d. h. Sondengängerei ohne amtliche Genehmigung mag zwar nur eine Ordnungswidrigkeit sein, doch sollte man jemanden auf einem Bodendenkmal antreffen, dann kann es sehr teuer werden.

12. Ich wohne in NRW und bekomme keine Genehmigung

Mit Ausnahme der Stadt Köln, die auf Grund ihrer Geschichte einen besonderen Status ein-nimmt, wird in aller Regel, wenn der Antragsteller nicht bereits wegen „illegaler Raubgrabungen“ oder ähnlichem auffällig geworden ist, eine Genehmigung erteilt.

13. Adressen der „Oberen Denkmalbehörden“ in Westfalen

Die für die Erteilung einer Grabungs- /Suchgenehmigung nach § 13 Denkmalschutzgesetz zuständige Obere Denkmalbehörde ist die, in deren Zuständigkeitsbereich die Gemeinde(n) liegt/liegen, in der/denen gesucht werden soll. Eine Genehmigung für den ganzen Kreis ist u. U. teurer (Gebühr) als eine Genehmigung für kleinere Teile des Kreises (1 – 2 Gemeinden). Es kann sich lohnen, vor dem Antrag darüber nachzudenken.

Die Adresse lautet: Der Landrat, Obere Denkmalbehörde und dann:

- Kreis Borken, Burloer Straße 93, 46325 Borken
- Kreis Coesfeld, Friedrich-Ebert-Straße 7, 48653 Coesfeld
- Ennepe-Rhur-Kreis, Hauptstraße 92, 58332 Schwelm
- Kreis Gütersloh, Herzebrocker Straße 140, 33324 Gütersloh
- Kreis Herford, Amtshausstraße 3, 32051 Herford
- Hochsauerlandkreis, Steinstraße 27, 59872 Meschede
- Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter
- Kreis Lippe, Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Detmold
- Märkischer Kreis, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid
- Kreis Minden-Lübbecke, Portastraße 13, 32423 Minden
- Kreis Olpe, Danziger Straße 2, 57462 Olpe
- Kreis Paderborn, Aldegrever Straße 10-14, 33102 Paderborn
- Kreis Recklinghausen, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen
- Kreis Siegen-Wittgenstein, Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen
- Kreis Soest, Hoher Weg 1-3, 59491 Soest
- Kreis Steinfurt, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
- Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna
- Kreis Warendorf, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf.

Für die kreisfreien Städte ist die Obere Denkmalbehörde jeweils bei der Bezirksregierung:

- Stadt Bielefeld Bezirksregierung Detmold, Obere Denkmalbehörde, Leopoldstraße 13-15, 32756 Detmold
- Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Bezirksregierung Münster, Obere Denkmalbehörde, Münster Domplatz 1-3, 48143 Münster
- Städte Bochum, Dortmund, Hagen, Bezirksregierung Arnsberg, Obere Denkmalbehörde Hamm u. Herne Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg

Ansprechpartner bei dem Amt für Bodendenkmalpflege:

Für den Regierungsbezirk Arnsberg (Südwestfalen):
Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Olpe, In der Wüste 4, 57462 Olpe, Frau A.-H. Schubert M.A., Tel. 02761-93750, Mail: a-h.schubert@lwl.org

Für den Regierungsbezirk Detmold (Ostwestfalen):
Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Bielefeld, Kurze Straße 36, 33613 Bielefeld, Herr Dr. D. Bérenger, Tel. 0521-5200250, Mail: d.berenger@lwl.org

Für den Regierungsbezirk Münster (Westliches Westfalen):
Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Münster, Bröderichweg 35, 48159 Münster, Herr Dr. Chr. Grünewald, Tel. 0251-2105252, Mail: chr.gruenewald@lwl.org

Die entsprechenden Adressen für das Rheinland (Obere Denkmalbehörde und Kontaktperson bei Amt für Bodendenkmalpflege) können erfragt werden bei

Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege:
Endenicher Straße 133, 53115 Bonn, Frau Dr. Beyer, Tel. 0228-98340, Mail: b.beyer-rotthoff@lvr.de

Für das Stadtgebiet von Köln:
Römisch-Germanisches Museum, Archäologische Bodendenkmalpflege, Roncalliplatz 4, 50667 Köln, Herr Prof. Dr. H. Hellenkemper, Tel. 0221-22124543, Mail: roemisch-germanisches-museum@stadt-koeln.de

In den anderen Bundesländern gelten andere Gesetze und andere Zuständigkeitsregelungen. Das Beste ist beim jeweiligen Landesarchäologen zu fragen. Die Adressen und Namen der Landesarchäologen findet man unter http://www.landesarchaeologen.de
mit freundlichem Gruß

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Re: Aureus ?

Beitrag von emieg1 » Fr 28.01.11 14:03

Da hat justus nicht ganz unrecht. Um das übrigens einmal klarzustellen: Ich selbst habe vor zig Jahren mal gesondelt, aber aufgrund dieser komplizierten Gesetzeslage jegliches Suchen eingestellt. Ich war nur in meinem eigenen Kreis hier unterwegs, um vielleicht ein kleines Puzzleteil zur interessanten Geschichte meiner Heimat beizutragen. Aber solche Auflagen, wie wir sie hier in NRW ertragen müssen, vermiesen mir jedenfalls jegliches Interesse an heimatkundlichen Nachforschungen.

Gesucht habe ich damals nur auf dem Acker, wo sich kein Archäologe mehr drum scheren wird... nicht in tausend Jahren. Tja, lassen wir also lieber das Zeug im sauren Ackerboden vollends verrotten, ehe nur ein korridiertes Römerlein in die gierigen Hände irgendwelcher Hobbyarchäologen fällt.

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Re: Aureus ?

Beitrag von ganimed1976 » Fr 28.01.11 15:01

Ich suche ja auch in erster Linie nur nach Meteoriten....dass dann immer diese lästigen Münzen mit darunter sind nervt mich ja auch, aber was will man machen :wink:
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Re: Aureus ?

Beitrag von justus » Fr 28.01.11 15:02

nummis durensis hat geschrieben:Tja, lassen wir also lieber das Zeug im sauren Ackerboden vollends verrotten, ehe nur ein korridiertes Römerlein in die gierigen Hände irgendwelcher Hobbyarchäologen fällt.
Sorry, Rainer. Ist nicht böse gemeint. Aber dieses Argument kann ich nicht mehr hören. Um keinen falschen Eindruck zu erwecken, folgendes sei vorangestellt. Ich halte die Arbeit von freiwilligen Grabungshelfern (Hobby-Archäologen) und "offiziellen Sondengängern" für extrem wichtig und richtig ! Was jedoch das Argument mit den im Boden verrottetenden Artefakten anbetrifft, so muss ich dir widersprechen. Erst umgekehrt wird nämlich ein Schuh daraus.
Dieses Argument dient doch nur dazu, das eigene, schlechte Gewissen zu beruhigen. Man gibt damit vor, ja eigentlich etwas für die Allgemeinheit, ja für den Erhalt unserer historischen Vergangenheit zu tun. Also kann es doch nicht so schlecht sein, was man da "illegalerweise" tut. Etwas für den Erhalt von Zeugnissen unserer Vergangenheit und der Geschichte unserer gemeinsamen Heimat zu tun, bedeutet jedoch meiner Ansicht nach nicht nur einfach Münzen dem Boden zu entreißen und in seiner Münzsammlung verschwinden zu lassen. Sowas nennt man "Schatzsuchermentalität"!
Verantwortungsbewußte "Sondengänger" arbeiten mit amtlicher Genehmigung; dokumentieren jeden Fund nach Lage, Fundtiefe und Fundzusammenhängen und vor allem ... sie melden den Fund beim zuständigen Denkmalamt. Undokumentierte Funde leisten nämlich keinen Beitrag zur Geschichte. Wie wichtig selbst der Fund einer einzelnen Münze sein kann, wissen wir doch alle spätestens seit den Funden auf dem Schlachtfeld von Kalefeld bei Hannover.
mit freundlichem Gruß

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Re: Aureus ?

Beitrag von emieg1 » Fr 28.01.11 15:19

Ja Jürgen, aber ist es denn nicht so, dass sich "Archäologen" einen Dreck darum scheren, was im Ackerboden liegt? Einerseits stelle ich fest, dass eine offensichtliches Matronenheiligtum seit Jahrzehnten nicht erforscht wird - hier in einem Ortsteil von Düren, wo in einem Feld ein Teil von landwirtschaftlichen Bearbeitung ausgespart wird, weil genau darunter ein Matronenheiligtum vermutet wird. Bloss - ES TUT SICH NICHTS! Niemand interessiert sich dafür, und das wird sich leider auch nicht ändern. Und dann kackt man andererseits Hobbysucher an... okok, sie mögen dort vielleicht aus Eigennutz suchen, aber ist dies denn wirklich verwerflich?

Übrigens - ein schlechtes Gewissen hatte ich niemals... hätte ich wirklich etwas gefunden, was wichtig gewesen wäre, hätte ich laut gebellt...aber wahrscheinlich hätte mich auch dabei niemand gehört

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antoninus1
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Re: Aureus ?

Beitrag von antoninus1 » Fr 28.01.11 15:28

Ich sehe es so wie nummis durensis.

Was ist an "Schatzsuchermentalität" verwerflich? Das ist eine sehr menschliche und unschädliche Eigenschaft.

Und die Münzen verrotten ja wirklich in den Äckern, wenn sie nicht geborgen werden. Und gerade Ackerfunde sind doch schon lange aus dem historischen Zusammenhang gerissen. Archäologen schieben die Kulturschicht vom Acker, wenn sie Ausgrabungen dort machen. Warum kann ein Sucher das nicht behalten? Dann hätte er nämlich auch kein Problem damit, das zu melden. Und die Wissenschaft käme zu ihrem wissenschaftlichen Recht. Oder geht´s der auch um den materiellen?

Und mit welchem Recht beansprucht der Staat diese Fundsachen für sich? Der Boden gehört dem Bauern, der Inhalt (der auch mal privat war) dem Staat?
Oder sieht sich die Bundesrepublik als Rechtsnachfolger des Römischen Reiches? Selbst in Rom gehörten Schätze dem Finder (daher Schatzregal -> sächsisches Recht, Fundteilung -> römisches Recht).
Gruß,
antoninus1

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