Nummus (¼-Follis ?) des Kaisers Constantinus der Große
Gedenkprägung für den vergötterten Constantius Chlorus
317/318 n.Chr.
Prägestätte: Rom
RIC 111
Avers: Verschleierte Büste des Constantius mit Lorbeerkranz n.r.
DIVO CONANTIO PIO PRINCIPI
Dem vergötterten Constantius, dem Ehrfurchtsvollen, dem Führer
Revers: n.l. blickender Adler steht frontal mit ausgebreiteten Schwingen
MEMORIAE AETERNAE
Dem ewigen Gedenken
ROMA TERTIA (im Abschnitt)
(Prägestätte) Rom - Dritte (officina monetae)
Constantinus ließ seinen Vater unmittelbaren nach dessen Tod konsekrieren und gab für ihn mehrere Gedächtnisemissionen heraus: die erste Ende 306 n.Chr. (RIC Lugdunum 202) bzw. Herbst 307 bis Ende 308 n.Chr. (RIC Trier 789; RIC London 110), die zweite 310/313 n.Chr. (RIC Trier 809*), 317/18 n.Chr. (RIC Rom 105; RIC Rom 111; RIC Rom 124). Der westliche Usurpator Maxentius gedachte in seinem Münzprogramm ebenfalls des verstorbenen Divus Constantius.
In der frühen Kaiserzeit wurde strikt zwischen Grab und Konsekration unterschieden, was sich auch in den Münzbildern widerspiegelte. Um die Mitte des 3. Jahrhunderts n.Chr. begann sich ein Wandel abzuzeichnen, der sich uns bei den Münzen der Tetrarchie erstmals präsentiert. Jetzt trat bspw. der Grabbau** anstelle älterer Symbole wie rogus, ustrinum oder Divus-Tempel in den Vordergrund und man verzichtete fortan auf die Legende consecratio; stattdessen erschien nun memoria, so dass man nicht mehr von Konsekrations-, sondern von Gedächtnismünzen sprechen muss. MacCormack (Art and Ceremony in Late Antiquity, 1981) hat diesen Wechsel von Motiven und Umschriften überzeugend beschrieben. Die traditionelle Divisierung eines Kaisers beruhte im Prinzip auf menschliches Handeln: um vergöttert zu werden, bedurfte es eines Senatsbeschlusses, der dem Verstorbenen himmlische Ehren (honores caelestes) zuwies. Auch die Kultakte wie Verbrennung, Tempelbau und Stellung einer eigenen Priesterschaft waren Werke der Menschen. In der Tetrarchie trat nun eine völlig andere Sichtweise ein. „Göttlichkeit war keine Auszeichnung, sondern eine
Eigenschaft des Kaisers, der ... aus sich selbst heraus beanspruchte, divus zu sein” (Diefenbach, Römische Erinnerungsräume, S. 198). Der göttliche Status eines Kaisers war also nicht an Beschlüsse oder Ehrenzuweisungen gebunden. Wie Martin (Zum Selbstverständnis, zur Repräsentation und Macht des Kaisers in der Spätantike, in: Saeculum 35, 1984, S. 115-131) gezeigt hat, beriefen sich die Kaiser darauf, durch göttlichen Auftrag zur Herrschaft gelangt zu sein. Sie begründeten ihr Handeln deshalb mit Göttlichkeit. Das war früher umgekehrt gewesen; nur hervorragendes Handeln oder besondere Leistungen gaben den Ausschlag, um Göttlichkeit zuerkannt zu bekommen***.
* Die letzte Konsekrationsmünze mit einem rogus überhaupt.
** Der Grabbau war in der Vergangenheit nie in das Münzbilderprogramm der kultischen Ehrungen für einen Divus einbezogen gewesen.
*** Alföldi (Die monarchische Repräsentation im römischen Kaiserreiche, 1970) bemerkte, dass in der antiken Welt die Göttlichkeit viel niedriger angesetzt wurde als in der unseren. Schon die umfassende Macht eines Tyrannen reichte in den Augen des klassischen Griechentums aus, um ihn als göttergleich anzusehen.