Ergänzende Frage: gilt die Zollbefreiung nur für Goldmünzen? Wie etwa ist es mit Kupfermünzen?antisto hat geschrieben: ↑Do 05.11.20 19:31Und hier die Antwort vom Deutschen Zoll:
"Goldmünzen sind bei der Einfuhr zollfrei. Die Höhe des Einfuhrumsatzsteuersatzes richtet sich danach, ob die Münzen:
a) die Kriterien für Anlagegold erfüllen (sh. Anlage) - Einfuhrumsatzsteuersatz: 0%
b) oder als Sammlungsstück von münzkundlichen Wert angesehen werden - Einfuhrumsatzsteuersatz: derzeit 5%
c) oder sich um andere als o.g. Goldmünzen handelt - Einfuhrumsatzsteuersatz: derzeit 16%
Einfuhrabgaben werden auf Grundlage des Warenwertes und der Beförderungskosten erhoben."
M.a.W. und als Antwort auf meine Frage:
Man muss 5% auf den Gesamtpreis inklusive Versand an E-USt entrichten, das war's. Kein Zoll!
Übrigens sind Goldmünzen in der Schweiz generell von Steuern befreit, nicht nur wie in Deutschland Anlagegold, sondern auch historische Sammlermünze. Insofern kann eine Selbstabholung durchaus Sinn machen, nimmt man die Hürde des Grenzübertritts ohne Skrupel oder Gewissensbisse in Kauf...
Grüße,
AS
AS