Lobenswert!
Denn auch in dem von antoninus1 erwähnten Verbot gibt es Hintertürchen und Schlupflöcher. Und wayne interessiert's am Ende?
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Ich kenne mich mit dem Deutschen Gesetz zu wenig aus, könnte mir aber vorstellen, dass es zumindest Richtung unlauteren Wettbewerb geht, wenn das Auktionshaus selbst Gebote abgibt oder über dritte angeben lässt, um den Zuschlag zu beeinflussen.antoninus1 hat geschrieben: ↑Di 02.03.21 10:39Aber sehe ich das richtig? Dieses Vorgehen ist in Deutschland eigentlich verboten, oder?
Diesen Verdacht hatte ich auch schon einige Male. Mir ist der hohe Zuschlag aufgefallen, und schwups war das selbe Stück in der nächsten Auktion wieder da...Xanthos hat geschrieben: ↑Di 02.03.21 09:30
Ein Deutsches Auktionshaus treibt dieses Vorgehen auf die Spitze, indem es Münzen, die es nicht verkaufen kann, in der Auktion absichtlich hoch zuschlägt, in der Hoffnung, diese in einer Folgeauktion dann effektiv zu einem hohen Preis verkaufen zu können (die Leute sehen dann den Zuschlag aus der vergangenen Auktion in den Archiven, und meinen, die Münze sei effektiv soviel wert).
@richard55-47, ich glaube Didius sprach von CNG, einem amerikanischen Auktionshaus. Dort steht oder stand das mal in den Auktionsbedingungen, wenn ich mich recht erinnere.richard55-47 hat geschrieben: ↑Di 02.03.21 18:55Die von didius erwähnten AGBs möchte ich gerne sehen. Nicht, dass ich seinen Worten nicht glaube, aber dass ein Auktionshaus so dumm ist, per AGB seine Bereitschaft, eine strafbare Handlung vorzunehmen, kundzutun, schlägt, wie man so schön sagt, dem Fass den Boden ins Gesicht. Ich halte diese Klausel auch nicht für ausreichend, die rechtliche Seite auszuhebeln.
Das Motiv dahinter könnte Steuerersparnis durch Gewinnverschiebung sein. Grüße, KarlAntonMartiniXanthos hat geschrieben: ↑Sa 06.03.21 12:09Das Spiel geht noch weiter: Das Auktionshaus hat eine Zweigniederlassung in der Schweiz (unter einem anderen Namen). Da kann man dann beobachten, wie diese Münzen im Abstand von 1-2 Jahren hin und her wandern. Das ganze mag sich wie eine schlechte Verschwörungstheorie anhören, ist aber in den Archiven sehr einfach zu verfolgen.
In jedem US-Staat kann man x Jahre für Kleinstdelikte ins Kittchen kommen und wird im Anschluss daran noch lebenslang als Krimineller geführt. Shillbidding dürfte wohl auch dort das Interesse des Staatsanwaltes wecken und zivilrechtlich zu Schadenersatzansprüchen führen. Das hat CNG wohl nicht bedacht, als die ABG entwickelt wurden.
Vorweg: ich bin kein Jurist, ob das ganze also juristisch erlaubt ist oder nicht kann ich nicht einschätzen.richard55-47 hat geschrieben: ↑Di 02.03.21 18:55Die Konstruktion hierbei ist doch, dass A und B einen Vertrag abschließen, um einen oder mehrere Dritte C zu veranlassen, ein höheres Gebot abzugeben, wobei das eigene Gebot absprachegemäß nicht ernsthaft gemeint ist.
Eben, aber nur weil das Auktionhaus Insider Wissen hat. Natürlich gebe ich manchmal Gebote bis zur Schmerzgrenze ab, in der Erwartung, dass das Niemand sonst macht. Nur wird dies dann ausgenutzt - zu meinem Schaden.andi89 hat geschrieben: ↑So 07.03.21 10:49Vorweg: ich bin kein Jurist, ob das ganze also juristisch erlaubt ist oder nicht kann ich nicht einschätzen.richard55-47 hat geschrieben: ↑Di 02.03.21 18:55Die Konstruktion hierbei ist doch, dass A und B einen Vertrag abschließen, um einen oder mehrere Dritte C zu veranlassen, ein höheres Gebot abzugeben, wobei das eigene Gebot absprachegemäß nicht ernsthaft gemeint ist.
So wie du es hier darstellst verstehe ich das ganze nicht. C hat doch sein (Maximal)gebot schon abgegeben, wenn A und B in Aktion treten. Es kann also nicht davon die Rede sein, dass C zur Abgabe eines höheren Gebots veranlasst wird. Sein Gebot wird halt nur maximal ausgenutzt.
Beste Grüße
Andreas
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