Schön, wenn alles paßt

Moderator: Homer J. Simpson
Zwerg hat geschrieben: ↑Fr 14.07.23 21:52Mit dieser Beschreibung werden diese Teile immer verkauft.dictator perpetuus hat geschrieben: ↑Fr 14.07.23 21:36getragen wurde dieses von einem Legionär als Anstecker und diente als Auszeichnung:
Allerdings habe ich in einem der diversen Foren, mit denen ich meine Zeit vertreibe, irgendwann in diesem oder letzten Jahr gelesen, daß dies mitnichten der Fall ist.
Aus meiner in diesem Fall schlechten Erinnerung: Mittelalter oder frühe Neuzeit und irgendwas mit Buchdruck (???)
Vielleicht kann ein mitlesender Wissender (gut gegendert ?) ja weiterhelfen.
Grüße
Klaus
Ich hab einmal bei Joe gesucht
https://www.forumancientcoins.com/board ... #msg672787
Der war es! und schon 2020!
https://www.forumancientcoins.com/board ... #msg740567
Die beiden römischen Balsarien sind mit Sicherheit echt.dictator perpetuus hat geschrieben: ↑Do 24.08.23 12:50Kann einer die beiden kleinen Fläschchen einschätzen:
https://media.biddr.com/media/img/aucti ... 327921.jpg
Überlege, drauf zu bieten.
Kann ich mich eigentlich theoretisch strafbar machen, wenn die Dinger bei einem normalen Auktionshaus angeboten werden? Die Provenienz zu prüfen ist doch deren Aufgabe. Zur Provenienz gibt es eine wenn auch eher spärliche Angabe.rosmoe hat geschrieben: ↑Do 24.08.23 15:01Die beiden römischen Balsarien sind mit Sicherheit echt.dictator perpetuus hat geschrieben: ↑Do 24.08.23 12:50Kann einer die beiden kleinen Fläschchen einschätzen:
https://media.biddr.com/media/img/aucti ... 327921.jpg
Überlege, drauf zu bieten.
Da es sich bei solchen Objekten in aller Regel um Grabbeigaben handelte, solltest du beim Erwerb ganz besonders auf die Provenienz achten. Sollten die Artefakte aus Raubgrabungen stammen, so machst du dich, was du sicher schon weißt, strafbar.
Gehen wir mal davon aus, dass die Fläschchen echt sind und seit 2000 Jahren im Boden geruht haben. Ein Eigentümer derselben oder seine Erben sind schlechterdings nicht mehr ermittelbar. Bei herrenlosen Sachen erwirbt ihr Aneigner, unterstellen wir: ein Raubgräber, das Eigentum § 958 I BGB, es sei denn § 958 II BGB hindert den Eigentumserwerb. Aber sind die Fläschchen tatsächlich herrenlos? Nein, sie stehen im Eigentum der Erben, daran ändert auch nichts, dass diese nicht ermittelbar sind. Hier hilft § 984 BGB - Schatzfund - weiter. Demnach erwerben der Raubgräber und der Eigentümer des Grundstücks, in dessen Boden die Fläschchen gefunden wurden, je zur Hälfte Eigentum am Schatz, der übrigens nicht so werthaltig sein muss, wie der Begriff an sich annehmen lässt. Aber das ist auch noch nicht das Ende der Geschichte. Nach Art. 73 EGBGB können die Länder Vorschriften über Regalien erlassen. Soweit mir bekannt, haben alle Bundesländer - auch Bayern seit diesem Jahr - Schatzregalvorschriften erlassen, wonach ... Funde (im Sinne des § 984 BGB), die "von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung" sind, im Eigentum des Landes stehen. Ob die Fläschchen von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung sind, ist Tatsachenfrage. In Bayern ist auch noch die Frage zu klären, wann die Fläschchen "raubgegraben" sind. Der Freistaat kann ja vor Einführung des Schatzregals Mitte Juni 2023 keine Rechte aus diesen Vorschriften herleiten.
wenn ich das als Provenienz heran ziehe, schreibe ich halt immer: Raubgegraben vor Juni 2023... , Auf Grund von fehlendem Fundzusammenhang nicht (mehr) von wissenschaftlichem Interesse...richard55-47 hat geschrieben: ↑Do 24.08.23 17:02In Bayern ist auch noch die Frage zu klären, wann die Fläschchen "raubgegraben" sind. Der Freistaat kann ja vor Einführung des Schatzregals Mitte Juni 2023 keine Rechte aus diesen Vorschriften herleiten.
Wurzel hat geschrieben:@ Chippi: Wirklich gute Arbeit! Hiermit wirst du zum Byzantiner ehrenhalber ernannt! ;-)
Münz-Goofy hat geschrieben: Hallo Chippi, wenn du... kannst, wirst Du zusätzlich zum "Ottomanen ehrenhalber" ernannt.
Ah, du gehts davon aus, daß Auktionshäuser nur Stücke von Nichtberechtigten anbieten? Da wirst du dann aber nie gutgläubig sein!Chippi hat geschrieben: ↑Fr 25.08.23 17:42Wenn die Fläschchen von einem Auktionshaus stammen, kann man mit Sicherheit von dem hier ausgehen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Erwerb_vo ... rechtigten.
Gruß Chippi
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